Aus der Ruprik “Wohnungspolitik”:

focus.de am 24.08.2017: Bundestagswahl 2017- Bauen, Mieten, Wohnung kaufen: Das wollen die Parteien nach der Wahl anders machen

Hohe Mieten liegen ganz weit vorn bei den Smalltalk-Themen in den deutschen Städten. Was planen die Parteien nach der Wahl bei Mietpreisbremse, sozialem Wohnungsbau und Auflagen für Häuslebauer? FOCUS Online gibt den Überblick.

http://www.focus.de/immobilien/kaufen/bundestagswahl-2017-bauen-mieten-wohnung-kaufen-das-wollen-die-parteien-nach-wahl-anders-machen_id_7507940.html?fbc=fb-shares

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Berechtigt eine wissentlich oder leichtfertig auf Grundlage unwahrer Tatsachen erstattete Strafanzeige des Mieters eine außerordentliche Kündigung?

Die Antwort des Amtsgerichts Hamburg (AG Hamburg – 42 C 61/15, Urteil vom 14.04.2016) lautet: Ja!

Zur Begründung führt das Amtsgericht Hamburg in seiner vorgenannten Entscheidung wie folgt aus: “Die Erstattung einer Strafanzeige bei der Polizei kann unter gewissen Umständen eine erhebliche Vertragsverletzung darstellen. Ob eine solche vorliegt, ist unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten anhand der Umstände des Einzelfalls zu ermitteln. Zumindest, wenn die Strafanzeige wissentlich oder leichtfertig auf Grundlage unwahrer Tatsachen erstattet wird, ist sie in der Regel unverhältnismäßig und damit eine erhebliche Vertragsverletzung, die zur außerordentlichen Kündigung berechtigt (vgl. Schmidt-Futterer-Blank, Mietrecht, 12. Aufl. 2015, § 543 Rn. 194). Der Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit liegt hier in der Verwendung des unlauteren und allgemein missbilligten Mittels der Verleumdung (vgl. Schmidt-Futterer-Blank, Mietrecht, 12. Aufl. 2015, § 543 Rn. 194).”

Aus der Rubrik “Mietertipps”:

finanztip.de am 18.08.2017: Mieterhöhung – Nicht jede Mieterhöhung ist zulässig

So gehen Sie vor:

Stimmen Sie keiner Mieterhöhung zu, die Sie nicht überprüft haben.

Überprüfen Sie Ihre Mieterhöhung anhand unserer Checkliste.

Wenden Sie sich im Zweifel an Ihren Mieterverein am Ort, falls Sie Mitglied sind.

http://www.finanztip.de/mieterhoehung/

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

promietrecht.de: Mietvertrag endet – muss renoviert werden, was ist zu machen?

Wenn der Mietvertrag endet, Sie die Wohnung zurückgeben, müssen Sie sich darüber Klarheit verschaffen, ob Sie verpflichtet sind, zu renovieren.

Dabei kommt es zunächst darauf an, was in Ihrem Mietvertrag vereinbart ist, und ob die dortige Vereinbarung auch wirksam ist.

Lassen Sie den Mietvertrag prüfen, ob dieser unwirksame Klauseln zur Renovierungspflicht enthält – möglicherweise kann wegen unwirksamer Klausel die Pflicht zur Renovierung entfallen.

www.promietrecht.de/Renovierung/beim-Auszug/Mietvertrag-endet-muss-renoviert-werden-was-ist-zu-machen-E1281.htm

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Muss ein Mieter den Einbau von Rauchwarnmeldern in seiner Wohnung auch dann dulden, wenn diese bereits über Rauchwarnmelder verfügt?

Die Antwort des Landgerichts Hannover (LG Hannover – 1 S 24/17, Beschluss vom 14.06.2017) lautet: Ja!

Zur Begründung führt das Landgericht Hannover in seiner vorgenannten Entscheidung wie folgt aus: “Soweit der Beklagte der Ansicht ist, der Anspruch scheitere deshalb, weil die Wohnung bereits über Rauchwarnmelder entsprechend § 44 Absatz 5 NBauO verfüge, ist dies im Hinblick auf die höchstrichterliche Rechtsprechung unzutreffend. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 17.6.2015, Aktenzeichen VIII ZR 216/14, klargestellt, dass der Vermieter sich nicht darauf verweisen lassen muss, die Wohnung des Mieters in einem Mehrfamilienhaus mit Rücksicht darauf von der beabsichtigten Modernisierung auszunehmen, dass der Mieter sie bereits mit von ihm ausgewählten Rauchwarnmeldern ausgestattet hat. Denn dadurch, dass der Einbau und die spätere Wartung von Rauchwarnmeldern für das gesamte Gebäude “in einer Hand” sind, wird ein hohes Maß an Sicherheit gewährleistet, dass auch für die Wohnung des Mieters ausgehend von dem durch den von ihm selbst vorgenommenen Rauchwarnmeldereinbau erreichten Zustand zu einer nachhaltigen Verbesserung im Sinne von § 555 b Nummer 4 und 5 BGB führt. Dieser Auffassung schließt sich die Kammer auch für den vorliegenden Fall in vollem Umfang an. Dementsprechend besteht seitens des Klägers auch ein Rechtsschutzbedürfnis für den Zugang zu der Wohnung des Beklagten zwecks Einbau der Rauchwarnmelder.”

Pressemitteilung 68/2017

AMV – Jubiläumsstammtisch steht vor der Tür

Der AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. veranstaltet am 20.09.2017 seinen 25. Mieter- und Verbraucherstammtisch zu dem Thema „Meine Rechte als Patient”. Referieren wird Frau Dr. med. Britta Konradt, Rechtsanwältin und Ärztin, Fachanwältin für Medizinrecht.

Der AMV rief im Januar 2015 seinen Mieter- und Verbraucherstammtisch ins Leben, der jeweils am 3. Mittwoch eines Monats mit Ausnahme der Monate Juli, August und Dezember tagt, und zwar im Restaurant 1860 TSV Spandau, Tanzsportzentrum, Askanierring 150 in 13583 Berlin-Spandau.… weiterlesen

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:


faz.net am 17.08.2017: Wohnungsknappheit
 – Merkel erklärt Mietpreisbremse für gescheitert

In vielen Teilen Deutschlands wird bezahlbarer Wohnraum zur Mangelware. Die Mietbremse sollte Abhilfe schaffen. Nun musste Kanzlerin Merkel eingestehen, dass die Regelung ihre Wirkung verfehlt.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat die Mietpreisbremse für gescheitert erklärt. Auf einer Wahlkampfveranstaltung ihrer Partei in Koblenz erklärte sie nach Agenturangaben, „Wohnungsknappheit wird am besten dadurch beantwortet, dass ich neue Wohnungen baue“. Es habe sich gezeigt, dass die Mietpreisbremse „das Problem nicht löst“.

Merkel hob jetzt in Koblenz hervor, dass nicht immer wieder die Anforderungen erhöht werden dürften, wenn mehr bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden solle. Für mehr Investitionen sei das Geld vorhanden. Das Problem sei vielmehr, „dass Planungsvorgänge so langsam sind, dass wir Geld nicht schnell genug ausgeben“. Das gelte nicht nur für den Wohnungsbau, sondern auch für den Straßenbau und den Ausbau von Breitbandverbindungen. Neben der Beschleunigung von Planungsverfahren sprach sich Merkel dafür aus, die Zahl der gerichtlichen Instanzen zu verringern. Das habe auch in Ostdeutschland nach der Wiedervereinigung funktioniert.

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/angela-merkel-erklaert-die-mietpreisbremse-fuer-gescheitert-15155951.html

Anderer Meinung als #Merkel Wir sagen: #Mietpreisbremse verschärfen und “erhebliche Regulierungslücken” stopfen.

AMV im Lichte der Presse:

Unterwegs in Spandau am 24.08.2017: Deutsche Wohnen – Mieterbefragung mit Gewinnspiel und Spende

„Mit Speck fängt man Mäuse, …“ – Charmeoffensive zur Imagepflege

Die Deutsche Wohnen AG, die Beteiligungen an mehreren Gesellschaften in Deutschland, Luxemburg und den Niederlanden hält und in Berlin ca. 110.000 Wohnungen bewirtschaftet und damit Berlins größter Vermieter ist, versandte in der vorigen Woche an ihre Mieter in Berlin einen Mieterbefragungsbogen. Mit der Auswertung der Befragung beauftragte sie das Marktforschungsinstitut SKOPOS GmbH & Co. KG. Die ersten 100 Teilnehmer, die den Fragebogen online ausfüllen, erhalten einen Einkaufsgutschein im Wert vor 100 €. Unter allen weiteren Teilnehmern, die sich beteiligen, verlost die Deutsche Wohnen 900 Einkaufsgutscheine im Wert von 40 €. Insgesamt sind 1000 Preise im Gesamtwert von 46.000 € ausgelobt. Für jede gültige Teilnahme an der Befragung spendet die Deutsche Wohnen 1 € an das Deutsche Kinderhilfswerk.

Kommentar des AMV – Wolf im Schafspelz

„Die Deutsche Wohnen will ihren Mieterinnen und Mietern suggerieren, dass sie sich für deren Meinung interessiere, sie ihre Qualität verbessern und sich dabei an den Mieterbedürfnissen orientieren wolle“, sagte der 1. Vorsitzende des AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V., RA Uwe Piper. „Tatsächlich geht es ihr jedoch einzig und allein um eine Charmeoffensive zur Imagepflege“, so Piper. „Wie allgemein bekannt ist, ist es um das Image der Deutsche Wohnen mehr als schlecht bestellt“, bekundete Piper. „Es steht hundsmiserabel um den Ruf der Deutschen Wohnen“, ergänzte Piper. „Nun will sie ausschließlich in ihrem ureigensten Interesse sowie für ihre Aktionäre Imagepflege betreiben und geht hierbei mit einem vermeintlich harmlosen und unauffälligen Auftreten – getarnt wie der Wolf im Schafspelz – in die Offensive. Sie startet eineMieterbefragung mit Gewinnspiel – mit Speck fängt man Mäuse – und Spende an das Deutsche Kinderhilfswerk, lässt die Befragung durch ein unabhängiges Marktforschungsinstitut auswerten, um danach zu verkünden: „Seht her, uns ist von der Politik, den Mietervereinen und den Medien in den letzten Jahren Unrecht zugefügt worden, unser Unternehmen ist viel besser als unser vermeintlicher Ruf. Unsere Mieter sind mit uns mehr als zufrieden. Das hat eine aktuelle Mieterbefragung ergeben.“„Dieser perfide Plan wird jedoch nicht aufgehen, denn dafür ist er zu durchschaubar“, meint Piper. „In der Praxis wird es dabei bleiben: Die Deutsche Wohnen erkennt bei Mieterhöhungen den Berliner Mietspiegel nicht an und fordert Mieten oberhalb der Obergrenze des Mietspiegels, umgeht die Mietpreisbremse bei Neuvermietungen, vernachlässigt die Instandhaltung und Instandsetzung – kaputte Heizungen – und führt teure Modernisierungen durch“, schließt Piper.

 

http://www.unterwegs-in-spandau.de/deutsche-wohnen-mieterbefragung-mit-gewinnspiel-und-spende/

Aus der Rubrik “Stadtentwicklung”:

DER TAGESSPIEGEL am 23.08.2017: Bausenatorin sucht Experten – Hochhausplan für Berlin verzögert sich

Der Stadtentwicklungsplan, der vorsieht, wo und wie hoch in Berlin Hochhäuser gebaut werden dürfen, wird wohl erst 2019 vorliegen.

Ein Entwicklungsplan, der den Bau von Hochhäusern in Berlin regelt, wird voraussichtlich erst Ende 2019 vorliegen. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung braucht dafür die Hilfe externe Berater. Der Auftrag werde im Herbst 2017 europaweit ausgeschrieben, teilte Bausenatorin Katrin Lompscher dem Abgeordnetenhaus jetzt mit. Sie bedauerte die Verzögerung, denn das Parlament wollte eigentlich schon vor der Sommerpause dieses Jahres einen Bericht zum Hochhausplan sehen.

http://www.tagesspiegel.de/berlin/bausenatorin-sucht-experten-hochhausplan-fuer-berlin-verzoegert-sich/20224312.html

Aus der Rubrik “Veranstaltungen”:

Spandauer Volksblatt am 23.08.2017: Bürgerveranstaltung – Fluglärm für alle?

Podiumsdiskussion zur Offenhaltung von TXL

Wann: 14.09.2017, 19:00 Uhr

Wo: Klubhaus Spandau, Westerwaldstraße 13, 13589 Berlin

Veranstalter: WisS – Wählerinitiative soziales Spandau

Podium:

Christoph Meyer: Spitzenkandidat der FDP Berlin, den selbsternannten “Tegel-Rettern”

Nina Stahr: Landesvorsitzende der Berliner GRÜNEN, die sagen „Wir brauchen Wohnungen – nicht TXL“

Marcel Eupen wird als Mitglied des AMV (Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e. V.) die Stimme der betroffenen Bürger vertreten

BezStR Frank Bewig vertritt die Sichtweise des Bezirksamtes Spandau im Allgemeinen und als Stadtrat für Gesundheit dieses Ressort im Besonderen

Emilio Paolini: Fachpolitischer Sprecher der WisS (Moderator)

http://www.berliner-woche.de/falkenhagener-feld/politik/buergerveranstaltung-fluglaerm-fuer-alle-d131441.html