Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

 

rbb24.de am 04.04.2019: Mögliche Maßnahmen gegen steigende Mieten Bauen, enteignen, deckeln, stiften

Der Berliner Wohnungsmarkt bleibt angespannt, die Mieten klettern immer weiter. Auf verschiedenen Wegen versucht die Politik gegenzusteuern – mit mäßigem Erfolg. Längst werden weitere Ideen diskutiert.

Bauen, bauen, bauen – für die Oppositionsparteien im Abgeordnetenhaus CDU, AfD und FDP ist die Sache klar: Nur der Neubau von Wohnungen helfe wirksam gegen steigende Mieten und Verdrängung.

Regierungsparteien und Mieterinitiativen sehen dieses Mantra allerdings von der Wirklichkeit widerlegt. Zwar sei Neubau notwendig, der habe bislang aber nicht zu einer Entspannung des Marktes geführt – weil vor allem Eigentums- und hochpreisige Mietwohnungen entstünden. Menschen mit geringen und mittleren Einkommen profitierten davon nicht.

Was ist mit den mietenpolitische Maßnahmen, die sowohl seinerzeit die rot-schwarze als auch jetzt die rot-rot-grüne Koalition auf den Weg brachten? Sie zünden nicht wirklich.

Trotz Umwandlungsverbots werden auch weiterhin Miet- in Eigentumswohnungen umgewandelt. Und trotz bundesweiter Mietpreisbremse klettern die Neuvermietungsmieten weiter. Trotz des Zweckentfremdungsverbots gibt es immer noch Tausende Ferienwohnungen. Und auch der Ankauf ganzer Wohnblöcke durch landeseigene Wohnungsgesellschaften hilft im besten Falle nur den betroffenen Mietern, aber kaum darüber hinaus.

Deshalb setzen sowohl die rot-rot-grüne Landesregierung als auch Mieter-Initiativen mittlerweile auf weitere Methoden. Die allerdings sind juristisch teils höchst strittig.

Aus der Rubrik “Veranstaltungen”:

Spandauer Volksblatt am 04.04.2019: Mietensituation im Bezirk
Der Kampf um bezahlbaren Wohnraum ist in Spandau angekommen. Der Druck auf die Mieter steigt, und die Angst vor Verdrängung und Wohnungsverlust nimmt zu. Welche Rezepte hat der Bezirk dagegen? Helfen Milieuschutzgebiete und Sozialpläne? Antworten auf diese Fragen will der Stadtrat für Bürgerdienste, Ordnung und Jugend, Stephan Machulik (SPD), am 17. April beim Mieter- und Verbraucherstammtisch geben. Dazu lädt der Alternative Mieter- und Verbraucherschutzbund (AMV) um 19.30 Uhr ins Restaurant „Spandauer Stub’n“, Pionierstraße 79, ein. Dazu gibt es aktuelle Informationen aus dem Bezirksamt zur mietenpolitischen Situation in Spandau. Die Veranstaltung ist kostenfrei.

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

DER TAGESSPIEGEL am 03.04.2019: Volksbegehren – Berliner Grüne uneins über Enteignung

Die Grünen unterstützen die Ziele der Initiative. Doch ob Enteignung der richtige Weg ist, dazu findet die Partei keine eindeutige Position.

Keine Debatte und kein Antrag zu Mieten, Wohnen oder Enteignung: Während am Sonnabend die Mieten-Demo läuft und die Enteignungsinitiative mit der Unterschriftensammlung für ein Volksbegehren startet, wollen die Grünen auf ihrem Parteitag über Solarenergie und selbstbestimmtes Leben in Berlin diskutieren. Mitte Mai will die Partei einen Beschluss fassen, wie sie es mit der Initiative hält. „Wir werden uns mit der Initiative an einen Tisch setzen und versuchen, ein Gesetz zu entwickeln“, sagte Grünen-Parteichef Werner Graf. Der Umgang mit dem Thema Vergesellschaftung müsse dann geklärt werden.

Eine „wilde Enteignung“ lehnt der Parteichef ab. Vielmehr müssten verschiedene Maßnahmen ineinandergreifen. Für die Politik sei die Situation aber nicht mehr hinnehmbar, dass sie von bestimmten Vermietern oder Eigentümern bei Verhandlungen „ausgelacht“ werde. Eine Vergesellschaftung als „Drohung im Hintergrund“ könne bei einem Interessenausgleich im Sinne der Mieter hilfreich sein.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/volksbegehren-berliner-gruene-uneins-ueber-enteignung/24178160.html

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

 

Berliner Zeitung am 03.04.2019: Kein Vorkaufsrecht für Mieter? Neue Runde im Streit um die Häuser der Karl-Marx-Allee

Der Streit um den Verkauf ehemals landeseigener Wohnungen entlang der KarlMarxAllee an die Deutsche Wohnen geht in die nächste Runde. Das Landgericht hat am Dienstagnachmittag über eine Einstweilige Verfügung verhandelt, mit der eine Tochter der städtischen Wohnungsbaugesellschaft Mitte (WBM) den Verkauf von rund 150 ehemals landeseigenen Wohnungen im sogenannten Block F-Nord an die Deutsche Wohnen stoppen will.

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/kein-vorkaufsrecht-fuer-mieter–neue-runde-im-streit-um-die-haeuser-der-karl-marx-allee-32317890

Aus der Rubrik “Wohnungsbau”:

 

DER TAGESSPIEGEL am 02.04.2019: Nachverdichtung von Wohnsiedlungen – Berliner Mieter rücken näher zusammen

Der neue Stadtentwicklungsplan Wohnen setzt auf Neubau in bestehenden Wohnsiedlungen – doch Mieter laufen dagegen Sturm.

Plan und Praxis sind zwei Welten. Am Stadtentwicklungsplan (StEP) Wohnen 2030 etwa haben jahrelang Fachleute unter Federführung von Senatorin Katrin Lompscher (Linke) getüftelt. Am Dienstag wurde er offiziell vorgestellt – wie schon vom Tagesspiegel berichtet, zeigt er Potenziale für 199 000 neue Wohnungen bis 2030 in Berlin auf. Damit wäre das Wohnproblem gelöst. Theoretisch.

In der Praxis sind fast alle im Plan aufgeführten Flächen heiß umkämpft. Wo immer in der Stadt die Bagger anrollen sollen, gehen die Anwohner auf die Barrikaden. Aktuelles Beispiel ist die angedachte Nachverdichtung von Wohnsiedlungen ab dem Baujahr 1949. Es klingt verführerisch: Die Siedlungen sind meist luftig errichtet und verkehrlich gut erschlossen, außerdem gehört der wertvolle Baugrund dem Land schon.

Der StEP sieht die Nachverdichtung von mehr als 30 solcher Siedlungen als „neuen Schwerpunkt“ in der Stadtentwicklung. Allein 23.000 Wohnungen sollen so geschaffen werden, darunter in Gropiusstadt, im Märkischen Viertel und im Hochhausquartier an der Heinrich-Heine-Straße in Mitte.

Mieter wehren sich gegen Nachverdichtungen

Aber bei diesen Plänen hat man die Rechnung ohne die Anwohner gemacht. In zwei Gesobau-Wohnsiedlungen in Pankow, die als erstes „weiterentwickelt“ werden sollen, proben die Mieter nun den Aufstand.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/nachverdichtung-von-wohnsiedlungen-berliner-mieter-ruecken-naeher-zusammen/24172856.html

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

 

Genügt ein bloßes Bestreiten des Mieters, wenn der Vermieter bei den Kosten des Hauswarts einen pauschalen Abzug nicht umlagefähiger Verwaltungs -, Instandhaltungs – und Instandsetzungskosten vornimmt?

Die Antwort des Landgerichts Berlin (LG Berlin – 63 S 192/17, Urteil vom 30.10.2018) lautet: Ja!

Zur Begründung führt das Landgericht Berlin in seiner vorgenannten Entscheidung wie folgt aus: „Bezüglich der Position Hauswart ist die Abrechnung im Hinblick auf enthaltene Verwaltungskosten zwar nicht formell unwirksam, denn der Abzug der Verwaltungstätigkeiten ist ausgewiesen. Allerdings ist er lediglich pauschal mit 50 % angegeben. Nimmt der Vermieter bei den Kosten des Hauswarts einen pauschalen Abzug nicht umlagefähiger Verwaltungs -, Instandhaltungs – und Instandsetzungskosten vor, genügt das vorliegend bloße Bestreiten des Mieters. Dem Vermieter obliegt es in diesem Fall, die Kosten nachvollziehbar so aufzuschlüsseln, dass nicht umlagefähigen Kosten herausgerechnet werden können (BGH, Versäumnisurteil vom 20. Februar 2008 – VIII ZR 27/07, GE 2008, 662). Eine hinreichend konkrete Aufschlüsselung der Hauswarttätigkeit ist nicht erfolgt. Danach sind die in der Abrechnung ausgewiesenen anteiligen Kosten von 282,28 EUR von den umlagefähigen Kosten in Abzug zu bringen.”

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

 

rbb24.de am 02.04.2019: Volksbegehren startet am Samstag – “Die Mietenlawine ist wie ein 20-Tonner-Lkw, der auf uns zurast”

Die Forderung ist radikal und entfacht heiße Diskussionen: Das Volksbegehren “Deutsche Wohnen & Co enteignen” setzt Immobilienkonzerne und Politik unter Druck. Doch was wollen die Mietaktivisten genau?

Die Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen bläst zum Angriff auf die großen Wohnungsunternehmen und damit auch auf einen Grundpfeiler der Marktwirtschaft: das Privateigentum. Hätte man die Kampagne noch vor wenigen Jahren als Idee linker Spinner belächelt, befürwortet ein Großteil der Berlinerinnen und Berliner die Forderung nach Enteignung. Denn Mietenexplosion und Wohnungsnot sind für viele das größte Problem in der Hauptstadt.

Was sagen die Unternehmen?

Manuela Damianakis, Pressesprecherin “Deutsche Wohnen”: “Wir sehen dieses Mittel, das angestrebt wird, als völlig ungeeignet an, die Wohnungsnot in Berlin irgendwie zu bekämpfen. Als größter Vermieter der Stadt haben wir über 100.000 Wohnungen. Die stellen wir zu einem günstigen Mietpreis zur Verfügung. Durch eine etwaige Enteignung, die juristisch nicht zulässig ist, würden wir nichts an der Situation ändern, dass hier Wohnungen in Berlin fehlen.

Katrin Petersen, Pressesprecherin Grand City Properties: “Aus unserer Sicht wäre die Umsetzung einer Enteignung a) wirtschaftlich nicht tragfähig, b) mit Hinblick auf die Entwicklung der Mietpreise nicht wirksam und c) nicht im Sinne der Berlinerinnen und Berliner. Enteignungen würden nicht zu mehr verfügbarem Wohnraum führen; genauso wenig wie die Verlagerung des Eigentums von öffentlichen Unternehmen in städtisches Eigentum zu einer Verringerung der Miete pro Einheit führt.” Die meisten Unternehmen lehnen eine Stellungnahme zur Enteignungsforderung ab.

Ralf Spann, Geschäftsführer von “Akelius”: “Wir vertrauen dem Rechtsstaat und dem Rechtssystem. Wenn man damit den Mietenanstieg stoppen möchte, dann ist das der falsche Weg. Denn Regulierung schafft keinen neuen Wohnraum. Nur Neubau schafft Entlastung am Wohnungsmarkt. Sie schaffen keine einzige Wohnung, wenn Sie die Konzerne enteignen.”

Die meisten Unternehmen lehnen eine Stellungnahme zur Enteignungsforderung ab.

Was soll die Enteignung bringen?”Enteignung ist ein großes Wort, aber Gemeinwohl ist ein größeres Wort”, meint Rouzbeh Taheri. Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften sollen die Wohnungen dann bewirtschaften. “Die öffentliche Hand muss so eine große Rolle auf dem Wohnungsmarkt spielen, dass die privaten nicht jeden Preis verlangen können.” In dem Volksbegehren schlägt die Initiative vor, eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit der Verwaltung der Wohnungsbestände zu beauftragen. Eine Privatisierung müsse per Satzung ausgeschlossen werden.

Der Verband der Berlin-Brandenburgischen Wohnungs-Unternehmen kritisiert das Vorhaben. Es würde dadurch keine einzige neue Wohnung in Berlin gebaut, stattdessen würde die Entschädigung viele Milliarden Steuergeld verschlingen.

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2019/04/volksbegehren-deutsche-wohnen-enteignen-berlin-brandenburg.html

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

 

Berliner Morgenpost am 02.04.2019: “Deutsche Wohnen” – Linken-Chefin Katja Kipping hält Enteignungen für richtig

In Berlin wird über die Enteignung großer Immobilienkonzerne diskutiert. Die Linken-Vorsitzende positioniert sich eindeutig.

Die Bundestagsabgeordnete Katja Kipping (Die Linke) hält Enteignungen von Immobilien angesichts steigender Mieten in Großstädten für richtig. “Explodierende Mieten sind faktisch eine Enteignung der Mitte”, sagte die 41-Jährige am Dienstag im ARD-Morgenmagazin.

Durch die Enteignung würde zwar kein neuer Wohnraum geschaffen, dennoch sei es ein klares Signal an große Immobilienkonzerne. Ihnen wirft Kipping eine profitorientierte Geschäftspraxis vor.

“Wir brauchen nicht noch mehr große Luxuswohnungen”, betonte Kipping. Sondern man brauche Wohnraum “für die Menschen, die in der Stadt arbeiten, wie die Polizistin, die Pflegekraft, die Kindererzieherin. Die müssen dort, wo sie arbeiten, eine bezahlbare Wohnung haben”, erklärte sie.

Die Linken-Politikerin möchte dafür auch auf mehr kommunalen Wohnungsbau setzen, der in öffentlicher Hand geführt wird. Außerdem forderte sie mindestens 250 000 neue Wohnungen pro Jahr mit Sozialbindung.

https://www.morgenpost.de/berlin/article216804817/Linken-Vorsitzende-Kipping-haelt-Enteignungen-fuer-richtig.html

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

 

Genügt es bei einem papierlosem Büro bei der Belegeinsicht nur Kopien und keine Originalbelege vorzulegen?

Die Antwort des Landgerichts Berlin (LG Berlin – 63 S 192/17, Urteil vom 30.10.2018) lautet: Ja!

Zur Begründung führt das Landgericht Berlin in seiner vorgenannten Entscheidung wie folgt aus: „Ohne Erfolg beanstanden sie, dass ihnen bei der Einsicht nur Kopien und keine Originalbelege vorgelegt worden sind. Die Klägerin hat nachvollziehbar dargelegt, dass ihre Hausverwaltung ein im Wesentlichen papierloses Büro führe und Originalunterlagen regelmäßig eingescannt und nach drei Monaten vernichtet werden. Angesichts der technischen Entwicklung ist dies grundsätzlich nicht zu beanstanden. Hinzu kommt, dass angesichts der vorliegenden Wirtschaftseinheit von fast 100 Mietverhältnissen es nicht schon praktisch möglich ist, unter Berücksichtigung der nach Angaben Kläger erforderlichen Zeit jedem Mieter hinreichend zeitnah jeweils die Originalbelege zur Einsicht Verfügung zu stellen. Es sind keine Anhaltspunkte ersichtlich und werden auch von den Klägern unter Berücksichtigung ihrer aufgrund der Einsicht in die Kopien gewonnenen Erkenntnisse nicht aufgezeigt, dass Übereinstimmung der vorgelegten Kopien mit den maßgeblichen Originalen zweifelhaft sein könnte.”

Pressemitteilung 10/2019

Deutsche Wohnen erteilt Gutschriften im Falkenhagener Feld

Gutschriften für Parkhaus und Stellplätze

Die Deutsche Wohnen Management GmbH korrigiert im Falkenhagener Feld für Mieter im Bramwaldweg ihre Nebenkostenabrechnung 2016 und erteilt aufgrund des vorhandenen Parkhauses und der Stellplätze Gutschriften bei den Kostenpositionen Niederschlagswasser, Straßenreinigung und Winterdienst.

Die Deutsche Wohnen Management GmbH rechnete in ihrer Nebenkostenabrechnung für das Abrechnungsjahr 2016 für die Objekte Bramwaldweg 5 – 21, 20 – 26 gerade, Elmweg 11 – 15 ungerade und Steigerwaldstraße 20 – 26 gerade in 13589 Berlin für 377 Mietparteien die Betriebskosten ab und nahm aufgrund des dort vorhandenen Parkhauses sowie der Stellplätze zwar Vorwegabzüge bei den Kostenpositionen Grundsteuer und Strom, nicht hingegen bei den Kostenpositionen Niederschlagswasser, Straßenreinigung und Winterdienst vor.

Der AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. legte Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung für das Abrechnungsjahr 2016 ein und monierte, dass durch die Tiefgarage und die Stellplätze auch Kosten für Niederschlagswasser, Straßenreinigung und Winterdienst entstanden seien und mit diesen nicht die Wohnraummieter hätten belastet werden dürfen. Vielmehr hätte insoweit zwingend ein Vorwegabzug erfolgen müssen.

Die Deutsche Wohnen Management GmbH gab insoweit am 14.03.2019 dem Widerspruch des AMV statt und erteilte bei den Kostenpositionen Niederschlagswasser, Straßenreinigung und Winterdienst Gutschriften.

Kommentar des AMV

„Den AMV freut es außerordentlich, dass die Deutsche Wohnen Management GmbH der Aufforderung, ihre maßgebliche Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2016 bezüglich der Kostenpositionen Niederschlagswasser, Straßenreinigung und Winterdienst zu überprüfen, zu korrigieren und Gutschriften zu erteilen, unverzüglich nachgekommen ist”, sagte Marcel Eupen, 1. Vorsitzender des AMV.

„Der AMV empfiehlt allen Mieterinnen und Mietern, ihre Betriebs- und Heizkostenabrechnung durch einen Mieterverein überprüfen zu lassen. Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch haben Mieter dafür zwölf Monate nach Erhalt der Abrechnung Zeit“, so Eupen.

Berlin, den 03.04.2019
Ass. Marcel Eupen, Pressesprecher des AMV