Archiv für den Monat: Mai 2015

Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

Amtsgericht Charlottenburg – 235 C 133/13, Urteil vom 11.05.2015: Berliner Mietspiegel 2013 nicht nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt!

Berliner Morgenpost am 12.05.2015: Berliner Gericht kippt Mietspiegel!

Gutachten kritisiert die Methode. Vermieterin kann höheren Quadratmeterpreis verlangen.

Für den Mietspiegel ist die Stadtentwicklungsverwaltung zuständig. Dort wurde man von dem Urteil überrascht. “Wir halten den Mietspiegel 2013 auch weiterhin für qualifiziert – und auch den Mietspiegel 2015, der nach den gleichen Kriterien erstellt wurde”, sagte Martin Pallgen, Sprecher von Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD), am Montag der Berliner Morgenpost. Da das Urteil noch nicht rechtskräftig sei und auch noch keine schriftliche Begründung vorliege, könne er zu Details jedoch keine Stellung nehmen. Setzt sich allerdings die Rechtsauffassung des Amtsgerichts durch, hat Berlin ein Problem: Der neue Mietspiegel, den Stadtentwicklungssenator Geisel in sechs Tagen vorstellen wird, wurde nach den gleichen Kriterien erstellt wie das Regelwerk aus dem Jahr 2013.

Der Chef des Berliner Mietervereins, Reiner Wild, sieht den Mietspiegel durch das Urteil aber nicht in Gefahr: “Wir haben schon einige positive Urteile zum Mietspiegel 2013, auch von Kammern des Amtsgerichtes Charlottenburg. Dieses ist das erste negative.” Der vom Verein beratene Mieter werde gegen das Urteil Berufung einlegen, betonte Wild.

Berlins Vermieter dagegen werden das Urteil des Amtsgerichts begrüßen, denn es stärkt ihre Position. Denn mit der ab 1. Juni geltenden Mietpreisbremse wird die im Mietspiegel ausgewiesene “ortsübliche Vergleichsmiete” noch wichtiger als zuvor. Bei einer Neuvermietung darf die Miete dann nur noch bis zu zehn Prozent über diesem Wert liegen.

http://www.morgenpost.de/printarchiv/titelseite/article140809262/Berliner-Gericht-kippt-Mietspiegel.html

 

Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

Amtsgericht Charlottenburg – 235 C 133/13, Urteil vom 11.05.2015: Berliner Mietspiegel 2013 nicht nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt!

Berliner Zeitung am 11.05.2015: Mängel bei der Erstellung – Amtsgericht zweifelt Berliner Mietspiegel an!

Der Berliner Mietspiegel 2013 ist nach einem Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg nicht nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt worden. Deswegen könne das Werk nicht zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete herangezogen werden.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung sieht die Entscheidung gelassen. „Beim Amtsgericht Charlottenburg wurden nach unserer Kenntnis bislang fünf Verfahren behandelt“, sagte Behördensprecher Martin Pallgen. „Die Richter kamen jeweils zu unterschiedlichen Urteilen.“ Ein Richter desselben Gerichts habe den Mietspiegel 2013 als „qualifizierten Mietspiegel“ eingestuft.

„Das zeigt, dass jedes Mal Einzelfallentscheidungen gefällt werden und eine Generalisierung nicht möglich ist“, so Pallgen. Für den Mietspiegel 2015, der am 18. Mai vorgestellt werde, habe das Urteil keine Auswirkungen. „Wir gehen weiterhin davon aus, dass es sich um einen qualifizierten Mietspiegel handelt“, sagte Pallgen. Der Berliner Mieterverein bezeichnete das Urteil als „falsch“ und nicht nachvollziehbar.

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/maengel-bei-der-erstellung-amtsgericht-zweifelt-berliner-mietspiegel-an,10809148,30675320.html

Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

Amtsgericht Charlottenburg – 235 C 133/13, Urteil vom 11.05.2015: Berliner Mietspiegel 2013 nicht nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt!

Der Tagesspiegel am 11.05.2015: Amtsgericht Charlottenburg kippt Berliner Mietspiegel!

Mietspiegel dienen in den meisten deutschen Städten als Richtschnur bei Mieterhöhungen. Nun hat ein Gericht das Berliner Zahlenwerk für unwirksam erklärt. Noch ist es ein Urteil in erster Instanz. Es könnte aber eine Debatte – und eine Klagewelle – auslösen.

Der Berliner Mieterverein erklärte, der Mietspiegel bleibe trotz des Urteils weiter gültig. In ähnlichen Streitfällen mit dem selben Vermieter, der „Deutsche Wohnen“, hätten andere Abteilungen des Gerichts die Rechtskraft des Mietspiegels bestätigt, sagt Mietervereins-Chef Rainer Wild. Er forderte aber die Bundesregierung auf, eine Rechtsverordnung zu erlassen, damit die Mietspiegel der Kommunen als Kontrollinstrument bindende Kraft haben.

http://www.tagesspiegel.de/politik/berlin-amtsgericht-charlottenburg-kippt-berliner-mietspiegel/11764974.html

Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

Amtsgericht Charlottenburg – 235 C 133/13, Urteil vom 11.05.2015: Berliner Mietspiegel 2013 nicht nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt!

Amtsgericht kippt Berliner Mietspiegel Senat sieht Mietspiegel-Urteil gelassen. Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg hat den alten Mietspiegel der Hauptstadt gekippt – der Senat sieht das gelassen und will den neuen trotzdem wie geplant Anfang kommender Woche vorlegen. Deshalb wird sich die Entscheidung wohl nicht auf die Mietpreisbremse auswirken: Sie wird auf Basis des neuen Mietspiegels erstellt.

Entspannt hat der Berliner Senat auf das Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg reagiert, wonach der aktuelle Mietspiegel von 2013 unwirksam ist. Auf die Präsentation des neuen Mietspiegels am kommenden Montag habe das keine Auswirkung, sagte der Sprecher der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Martin Pallgen. “Er ist nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und damit qualifiziert.” Es habe bereits mehrere ähnliche Verfahren mit jeweils unterschiedlichem Ausgang gegeben, deshalb handele es sich um einen Einzelfall, der sich nicht verallgemeinern lasse, so Pallgen.

http://www.rbb-online.de/politik/beitrag/2015/05/reaktionen-amtsgericht-kippt-mietspiegel-berlin.html

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Ist nachstehende Klausel in einem Mietvertrag wirksam?: “Ich verpflichte mich, kein Kraftfahrzeug zu halten oder in unmittelbarem Besitz zu haben bzw. solche zu nutzen, außer wenn ich die Wohnung in der Siedlung nicht selbst bewohne sondern untervermiete …”

Die Antwort des Amtsgerichts Münster (AG Münster – 8 C 2524/13, Urteil vom 19.02.2014) lautet: Nein!

Zur Begründung führt das AG Münster in seiner vorgenannten Entscheidung unter den Randnummern 30 bis 32 wie folgt aus: “Die betreffende Klausel ist unwirksam. a) Die Klausel verbietet dem Mieter ohne Ausnahme das Halten, das in unmittelbarem Besitz Haben sowie die Nutzung von solchen Kraftfahrzeugen. Die Klausel benachteiligt die Beklagten entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen ist daher unwirksam, §307 Abs. 1 BGB.

Gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB sind Klauseln in allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Für die Beurteilung der Angemessenheit von allgemeinen Geschäftsbedingungen kommt es in erster Linie auf eine sorgfältige und alle Umstände des Falles in Betracht ziehende Ermittlung der Interessen an. Zu prüfen ist also zunächst, welches Interesse der Verwender an der Aufrechterhaltung der Klausel hat und welches die Gründe sind, die umgekehrt aus der Sicht des Kunden für den Wegfall der Klausel bestehen (Wurmnest in: Münchner Kommentar zum BGB, 6. Auflage 2012, § 307 Rn. 31, 33).”

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

Die Welt am 05.05.2015 – Weshalb der Wohnungsabriss wichtig für Städte ist!

Unsere Stadt soll schöner werden – so könnte der Slogan der vielfältigen Städtebauförderung heißen. Doch dabei geht es oft nicht nur um schicke Fassaden und Einkaufsstraßen.

Städtebau, das heißt vielerorts das Verschwinden von Wohnblöcken, altersgerechter Umbau, schicke Innenstadtgebiete wie in Magdeburg rund um den Domplatz oder die Sanierung von denkmalgeschützten Häusern. Wichtiger wird den Experten zufolge auch sozialer Zusammenhalt und Begegnung.

http://www.welt.de/regionales/sachsen-anhalt/article140496641/Weshalb-der-Wohnungsabriss-wichtig-fuer-Staedte-ist.html

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik” bzw. “Prognosen”:

Die Welt am 05.05.2015 – Warum weniger Menschen mehr Wohnungen brauchen!

Bis 2020 sollen in Deutschland jährlich 272.000 Wohnungen gebaut werden, um die Nachfrage zu bedienen. Vor allem in den Ballungszentren wird der Wohnraum knapp – auch wegen immer mehr Alleinlebender. Der Prognose zufolge wird die Bevölkerung in Deutschland bis zum Jahr 2035 um drei Prozent auf 78,2 Millionen Menschen sinken, der Wohnungsbedarf wird sich aber trotzdem erhöhen. 2012 waren es noch 80,5 Millionen Menschen.

http://www.welt.de/finanzen/immobilien/article140534822/Warum-weniger-Menschen-mehr-Wohnungen-brauchen.html

Pressemitteilung 28/2015

Berliner Mietspiegel 2013 nicht nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt!

Das Amtsgericht Charlottenburg – 235 C 133/13, Urteil vom 11.05.2015 – hat am heutigen Tag entschieden, dass dem Berliner Mietspiegel 2013 keine gesetzliche Vermutungswirkung gemäß § 558 d Abs. 3 BGB zukomme, … weiterlesen