Archiv für den Monat: Juni 2016

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:  


Ist es für die Bewertung des wohnwertmindernden Merkmals “Be- und Entwässerungsinstallation überwiegend auf Putz” im Sinne des Berliner Mietspiegels 2013 beachtlich, ob es durch ein Abwasserrohr zu
Geräuschsbelästigungen kommt?

Die Antwort des Landgerichts Berlin (LG Berlin – 63 S 259/15, Urteil vom 01.04.2016) lautet: Nein?

Zur Begründung führt das LG Berlin in seiner vorgenannten Entscheidung unter II. wie folgt aus: “Unstreitig liegen im Badezimmer der streitgegenständlichen Wohnung sämtliche Wasser- und Abwasserleitungen unter Putz. Lediglich in der Ecke über der Tür des Badezimmers verläuft eine Abwasserleitung der darüber gelegenen Wohnung sichtbar auf Putz. Ein Überwiegen ist deshalb jedoch nicht anzunehmen. Sofern die Beklagten ausführen, der Anblick sei störend, im Übrigen komme es, da es sich um ein Abwasserrohr handele zu Geräuschsbelästigungen, mag dies zutreffend sein, hat jedoch bei der Bewertung des Merkmals außer Betracht zu bleiben, da die Orientierungshilfe lediglich das objektive Vorhandensein der einzelnen Merkmale voraussetzt, nicht jedoch, ob sich daraus eine subjektive Wohnwerterhöhung, bzw. -minderung ergibt.”

AMV im Lichte der Presse:


spandau-tv.de am 20.06.2016: Deutsche Wohnen übernimmt Großsiedlung An der Kappe in Berlin-Spandau

Die Deutsche Wohnen AG übernimmt zum 01.07.2016 die Großsiedlung An der Kappe, Borkzeile, Petzoldweg, Seegefelder Straße in Berlin-Spandau mit ca. 1100 Wohneinheiten.

“Der AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e. V. kritisiert es als ganz schlechten Stil, dass die Mieter bis heute nicht von der Draaipunt Holding B. V. in ihrer Eigenschaft als Vermieterin von dem mittelbaren Eigentümerwechsel informiert worden sind”, sagt der 1. Vorsitzende des AMV, RA Uwe Piper. “Ebenso gehört es sich nicht, dass die Deutsche Wohnen AG sich noch nicht an die Mieter gewandt hat”, meint Piper. “Die Mieterinnen und Mieter in der Siedlung sind verunsichert, weil sie nicht wissen, wohin sie ab dem 01.07.2016 ihre Miete zahlen sollen”, teilt Piper mit. “So geht man einfach mit Mietern nicht um”, ereifert sich Piper.

“Dem Land Berlin ist durch diesen Share Deal wieder einmal die Grunderwerbsteuer durch die Lappen gegangen, da die mitverkauften Grundstücke von der Grunderwerbsteuer befreit sind”, sagt Piper. “Nach einer Recherche des rbb beliefen sich Share Deals in Berlin allein in den vergangenen fünf Jahren auf geschätzte 13 Milliarden Euro. Dem Land Berlin entgingen in diesem Zeitraum demnach 690 Millionen Euro an Grunderwerbsteuer (http://www.rbb-online.de/wirtschaft/beitrag/2016/05/milliarden-steuerausfaelle-durch-share-deals-in-berlin.html)”, teilt Piper mit. “Der Bundesgesetzgeber sollte die maßgebliche Steuergesetzgebung schnellstmöglich ändern und in Zukunft auch Share Deals besteuern, damit es zu mehr Steuergerechtigkeit kommt”, fordert Piper.

http://www.spandau-tv.de/news.php

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

heise.de am 20.06.2016 – Bundesnetzagentur: Telefónica soll seine Roaming-Gebühren senken

Die Regulierungsbehörde geht gegen Telefónica-O2 vor, das Flatratekunden im EU-Roaming unter bestimmten Umständen zu hohe Minutenpreise berechnet. Dem Mobilfunkanbieter droht ein Zwangsgeldverfahren.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesnetzagentur-Telefonica-soll-seine-Roaming-Gebuehren-senken-3242196.html

Pressemitteilung 41/2016

Asbest auch bei der Berlinovo

Bei den von der Berlinovo Immobiliengesellschaft mbH betreuten Apartments sind noch rund 3.200 Einheiten von Asbest betroffen. Es geht um die Fußböden und/oder den Fußbodenkleber. Ursprünglich waren es weit mehr Apartments: 800 sind bereits saniert worden. Die Berlinovo saniert die noch belasteten Apartments schrittweise. Eine Gefährdung der Mieterinnen und Mieter schließt die Berlinovo aus. Auch in dem von der Berlinovo verwalteten Wohnungsbestand am Standort Kaulsdorf Nord sind asbesthaltige Baustoffe verarbeitet worden. Hier ist ein Bestand mit 559 Wohneinheiten betroffen, der nach Auskunft der Berlinovo während allgemeiner Sanierungsarbeiten Ende der 90er Jahre baulich gesichert worden sei. Das geht aus einer Antwort der Senatsverwaltung … weiterlesen

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:  

Ist eine aufwendige Deckenverkleidung im Sinne des Berliner Mietspiegels 2013 gegeben, wenn in zwei von drei Zimmern Stuckdecken vorhanden sind?

Die Antwort des Landgerichts Berlin (LG Berlin – 63 S 259/15, Urteil vom 01.04.2016) lautet: Ja!

Zur Begründung führt das LG Berlin in seiner vorgenannten Entscheidung unter II. wie folgt aus: “Unstreitig verfügt die streitgegenständliche Wohnung in zwei von drei Zimmern über Stuckdecken, so dass ein “Überwiegen” gegeben ist. Bei der Beurteilung sind nur die Wohnräume einzubeziehen.”

Aus der Rubrik “Veranstaltungen”:

Nächstes ADO-Mietertreffen in Vorbereitung

Ende Mai kamen auf Initiative einer Mieterin zahlreiche Anwohner*innen aus den ADO Wohneinheiten der Großsiedlung Heerstraße zu einem ersten informellen Treffen im Stadtteilzentrum an der Obstallee zusammen, um erstmal Themen zu sammeln und ein Stimmungsbild zu erfassen. Eine Gruppe Aktiver hat sich dort gefunden, die noch vor den Sommerferien ein erste Versammlung vorbereitet zu der u.a. auch Vertreter von Verwaltung und Eigentümer eingeladen werden.

Kontakt zur Vorbereitungsgruppe

der ADO-Mieter
c/o Tom Liebelt
Gemeinwesenverein Heerstraße Nord
mobil: 0178-580 75 80
Email: liebelt@gwv-heerstrasse.de

http://www.staaken.info/2016/06/naechstes-ado-mietertreffen-in-vorbereitung/

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:  

Ist ein Linoleumboden, der gut verlegt worden ist, d. h. nicht nur einfach ausgelegt, sondern zusätzlich Verlegeplatten und eine 19 mm starke Trittschalldämmung darunter auf den Boden aufgebracht, die Nähte verschweißt und der Belag vollflächig verklebt worden, als hochwertiger Bodenbelag im Sinne des Berliner Mietspiegels 2013 einzustufen?

Die Antwort des Landgerichts Berlin (LG Berlin – 63 S 259/15, Urteil vom 01.04.2016) lautet: Ja!

Zur Begründung führt das LG Berlin in seiner vorgenannten Entscheidung unter II. wie folgt aus: “Sofern sich die Beklagten gegen die Bewertung der Merkmalgruppe 2 (Küche) als positiv wegen des wohnwerterhöhenden Merkmals des “hochwertigen Linoleumbodens” im Berliner Mietspiegel 2015 wenden, bleiben die Einwände ohne Erfolg.

Unstreitig befindet sich der Linoleumboden in der Küche in einem guten Zustand. Auch die Auffassung der Beklagten, es handele sich deshalb nicht um einen hochwertigen Linoleumboden, weil dieser bei e-bay zu einem geringeren Preis angeboten werde, greift nicht durch. Zwar ist es zutreffend, dass sich die Eigenschaft eines Linoleumbelages als “hochwertig” im Sinne der Orientierungshilfe auch aus dessen Preis ergeben kann, da die durch das Amtsgericht angeführten Eigenschaften des Linoleumbodens (Naturprodukt etc.) nahezu jedem Linoleumboden innewohnen und sich aus diesem Grund nicht bereits die Hochwertigkeit ergeben kann; jedoch kann sich die “Hochwertigkeit” auch aus der Art und Weise der Verlegung ergeben. Dies folgt insbesondere daraus, dass die Orientierungshilfe neben dem “hochwertigen Linoleum” auch Fliesen ohne zusätzliche Anforderungen nennt. Daraus wird deutlich, dass es nicht ausschließlich auf den Preis ankommen kann, da viele Fliesen zu einem deutlich geringeren Preis zu ersetzen sind als Linoleum. Vielmehr sind die Eigenschaften eines Fliesenbodens, wie dessen Langlebigkeit und Resistenz vor Nässe letztlich ausschlaggebend.

Nach vorstehenden Grundsätzen handelt es sich im vorliegenden Fall bei dem in der streitgegenständlichen Wohnung verlegten Linoleumboden aufgrund der Art und Weise der Verlegung um einen hochwertigen Fußbodenbelag.

Ausweislich der durch die Klägerin eingereichten Rechnung des Handwerkers, der die Verlegearbeiten durchgeführt hat, hat die Klägerin das Linoleum nicht einfach ausgelegt, sondern zusätzlich Verlegeplatten und eine 19 mm starke Trittschalldämmung darunter auf den Boden aufgebracht. Ferner sind die Nähte verschweißt worden und der Belag vollflächig verklebt worden.

Aus diesem Grund ist im vorliegenden Fall von einem hochwertigen Linoleum i.S.d. Orientierungshilfe auszugehen sein. Zum einen bieten verschweißte Nähte einen besseren Feuchtigkeitsschutz und ermöglichen es dem Mieter, gerade in der Küche, den Fußboden problemlos nass zu säubern; zum anderen ist durch das vollflächige Verkleben des Bodens auch ein Verrutschen oder die Bildung von Falten ausgeschlossen, was insgesamt auch nach Jahren noch einen Eindruck der Hochwertigkeit vermittelt.”

Pressemitteilung 40/2016

– Gemeinsame Pressemitteilung WisS – Wählerinitiative soziales Spandau und AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e. V. –

Friedrichshain-Kreuzberg folgt Spandau und fordert Asbestregister

Nachdem die Bezirksverordnetenversammlung Spandau (Drucksache 1713/XIX) auf Antrag des Fraktionsvorsitzenden der PIRATEN Emilio Paolini bereits am 20.04.2016 einstimmig einen entsprechenden Beschluss gefasst hatte (1), ist nun Friedrichshain-Kreuzberg gefolgt. Die Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg (Drucksache – DS/2211/IV) hat am 22.06.2016 auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 17.05.2016 beschlossen: “Wohnungen in Friedrichshain-Kreuzberg endlich von Asbest befreien!” (2) … weiterlesen

Aus der Rubrik “Verbraucherstatistiken”:

Berliner Morgenpost am 21.06.2016 – Im Schnitt recht groß: Leben in einer Durchschnittswohnung

Eine Familie mit zwei Kindern lebt in Deutschland im Schnitt auf 97 Quadratmetern zur Miete. Sind es die eigenen vier Wände, hat die Durchschnittsfamilie 138 Quadratmeter zur Verfügung. Doch gerade in den Städten kann sich nicht jeder vergrößern.

http://www.morgenpost.de/lifestyle/wohnen/article207709947/Im-Schnitt-recht-gross-Leben-in-einer-Durchschnittswohnung.html