Archiv für den Monat: April 2017

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

rp-online.de am 25.04.2017: Wohnen – Mieten steigen trotz Preisbremse

Nach einer neuen IW-Studie nahmen die Wohnungsmieten in vielen Großstädten nach dem Start der Mietpreisbremse Mitte 2015 sogar stärker zu als vorher. Dies dürfe aber nicht zur Verschärfung des wirkungslosen Instruments führen.

Am Beispiel Berlins weist das IW nach, dass der Anteil der in Inseraten zur Neuvermietung angebotenen Wohnungen, deren Miete um mindestens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete lag, im Jahr 2016 nach Einführung der Mietpreisbremse durchschnittlich 62,3 Prozent betrug. Dieser Anteil war damit um einen Prozentpunkt höher als vor dem Start der Mietpreisbremse im Jahr 2014.

http://www.rp-online.de/politik/deutschland/mieten-steigen-trotz-mietpreisbremse-aid-1.6776391

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Hat ein Mieter beim Austausch eines vorhandenen Gasherdes gegen einen Induktionsherd einen Anspruch auf Zahlung eines Vorschusses für die Anschaffung neuer Töpfe und Pfannen, die sich für den Gebrauch bei Induktionsherden eignen?

Die Antwort des Amtsgerichts Schöneberg (AG Schöneberg – 103 C 196/16, Urteil vom 02.11.2016) lautet: Ja!

Zur Begründung führt das Amtsgericht Schöneberg in seiner vorgenannten Entscheidung wie folgt aus: “Den Beklagten steht jedoch ein Anspruch auf Zahlung eines Vorschusses von 500,00 Euro gegenüber den Klägern nach § 555 d Abs. 6 BGB in Verbindung mit § 555 a Abs. 3 BGB zu. Die Beklagten müssen infolge des Einbaus des Induktionsherdes neue Töpfe anschaffen. Die Anschaffung neuer Töpfe, die sich für den Gebrauch bei Induktionsherden eignen, stellen Aufwendungen i.S. von § 555 a Abs. 3 BGB dar. Die Notwendigkeit des Kaufs neuer Töpfe und Pfannen ist insoweit vergleichbar mit der Notwendigkeit des Kaufs neuer Gardinen nach Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen. Auch Aufwendungen zum Kauf neuer Gardinen stellen Aufwendungen dar, die der Mieter aufgrund der Modernisierungsmaßnahmen zu tätigen hat.

Das Gericht schätzt die erforderlichen Aufwendungen auch für qualitativ hochwertige Töpfe und Pfannen auf 500,00 Euro. Ein Abzug neu für alt ist insoweit nicht vorzunehmen, da Töpfe und Pfannen praktisch keinem Verschleiß unterliegen, sofern sie nicht mechanisch beschädigt werden. Die Beklagten sind im Übrigen verpflichtet, über diesen Vorschuss gegenüber den Klägern abzurechnen.”

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

DER TAGESSPIEGEL am 24.04.2017: Stadtentwicklung in Berlin „Es braucht bezahlbare Mieten für Normalverdiener“

Der Generalsekretär der CDU fordert von der “linken Baubrigade” eine andere Baupolitik – für bezahlbares Eigentum und günstige Mietwohnungen.

Der freie Markt würde auf steigende Nachfrage antworten mit einer Ausweitung des Angebots. Kurz: Bauen, bauen, bauen. Keine einzige neue Wohnung fällt vom Himmel, keine bezahlt sich von selbst. Aber jede neue Wohnung ist ein soziales Projekt: Sie hilft dabei, den Mietmarkt zu entlasten. Die Politik sollte dem Markt mehr Raum – und Bauflächen – geben, statt sich ihm entziehen zu wollen.

Eine sozial gerechte Wohnungspolitik hieße „Wohnen für alle!“ zu bieten. Eine Politik ohne „Mittelstandsloch“, die bezahlbare Mieten nicht auf Kosten von Normalverdienern fördert. Eine Politik, die auch den Wunsch nach Unabhängigkeit in den eigenen vier Wänden nicht ausblendet. Damit sich junge Familien noch Wohneigentum leisten können, ist kluge Unterstützung gefragt! Doch aus ideologischen Gründen kümmert sich Rot-Rot-Grün nicht um diese Menschen.

http://www.tagesspiegel.de/berlin/stadtentwicklung-in-berlin-es-braucht-bezahlbare-mieten-fuer-normalverdiener/19711482.html

AMV im Lichte der Presse:

Unterwegs in Spandau am 24.04.2017: Bezirksbaustadtrat Frank Bewig setzt bei Wohnungsbauvorhaben in Spandau auf Einzelfall-Lösung statt starrer Quote

Nachlese zum 22. Mieter- und Verbraucherstammtisch des AMV am 19.04.2017 – „Wohnungsbau in Spandau“

Baustadtrat Frank Bewig setzt bei Wohnungsbauvorhaben in Spandau beim Abschluss städtebaulicher Verträge auf Einzelfall-Lösungen statt starren Quoten nach dem Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung.

http://www.unterwegs-in-spandau.de/nachlese-zum-22-mieter-und-verbraucherstammtisch-des-amv-am-19-04-2017-wohnungsbau-in-spandau/

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Handelt es sich bei dem Austausch eines vorhandenen Gasherdes gegen einen Induktionsherd um eine Modernisierungsmaßnahme, durch die der Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöht wird?

Die Antwort des Amtsgerichts Schöneberg (AG Schöneberg – 103 C 196/16, Urteil vom 02.11.2016) lautet: Ja!

Zur Begründung führt das Amtsgericht Schöneberg in seiner vorgenannten Entscheidung wie folgt aus: “Die Kläger haben gegenüber den Beklagten einen Anspruch auf Duldung der Arbeiten zum Austausch des in der Wohnung der Beklagten vorhandenen Gasherdes gegen einen Induktionsherd nach §§ 555 b BGB.

Bei dem Austausch eines Gasherdes gegen einen Induktionsherd handelt es sich um eine Modernisierungsmaßnahme, durch die der Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöht wird.

Nach den von beiden Parteien eingereichten Unterlagen wird bei einem Induktionsherd die Hitze ebenso schnell erreicht und ist ebenso leicht regulierbar, wie bei einem Gasherd. Im Vergleich zu einem Gasherd reduziert sich jedoch die Unfallgefahr beim Betrieb des Herdes deutlich, weil eine offene Flamme nicht mehr vorhanden ist. Insoweit wird durch den Einbau eines Induktionsherdes der Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig verbessert. Darüber hinaus gilt ein Induktionsherd nach dem Berliner Mietspiegel 2015 als wohnwerterhöhendes Merkmal.”

Aus der Rubrik “Wirtschaftsinformationen”:

DER TAGESSPIEGEL am 20.04.2017: Spekulationen mit Immobilien – Londoner Finanzinvestor übernimmt Taekker-Wohnungen

Wohnhausmulti verkauft rund 700 Wohnungen. Berlin entgeht Grunderwerbsteuer in Millionenhöhe. Bewohner müssen mit steigenden Mieten rechnen.

Die dänische Taekker Gruppe hat den größten Teil ihrer Wohnhäuser und Gewerbeflächen in Kreuzberg und anderen innerstädtischen Quartieren an einen Finanzinvestor mit Sitz in London und dem Steuerparadies Luxemburg verkauft. Das Geschäft geht freilich am Fiskus vorbei – durch einen „Share Deal“ verkauft der Unternehmer offiziell die Mehrheit an seiner Firma, so dass der Käufer nicht einmal Grunderwerbsteuer zahlen muss. Die Geschäftsführerin der Taekker-Gruppe in Berlin, Lene Mortensen, bestätigte das Geschäft. Käufer ist die britische Firma Round Hill Capital, wie deren Sprecher Kai Störmer auf Anfrage bestätigte. Es gehe um „770 Einheiten in innerstädtischen Lagen“.

http://www.tagesspiegel.de/berlin/spekulationen-mit-immobilien-londoner-finanzinvestor-uebernimmt-taekker-wohnungen/19690926.html

Aus der Rubik “Wohnungspolitik”:


DER TAGESSPIEGEL am 19.04.2017: Milieuschutz
– Berlin wird zum Milieuschutzgebiet

Berlins Bezirke stellen immer mehr Kieze unter Schutz. Kreuzbergs Baustadtrat will die Flächenquote auf sechzig Prozent anheben.

Die sozialen Erhaltungsverordnungen haben gemäß Paragraf 172 Abs.1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch zum Ziel, die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in einem Gebiet aus besonderen städtebaulichen Gründen zu erhalten und einer sozialen Verdrängung entgegenzuwirken bzw. vorzubeugen. In Milieuschutzgebieten ist die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen gemäß Umwandlungsverbotsverordnung genehmigungspflichtig und nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Besonders wichtig: Eigentümer in Milieuschutzgebieten sind verpflichtet, innerhalb von sieben Jahren ab der Begründung von Wohnungseigentum Wohnungen nur an die Mieter zu veräußern. Weil Vermieter die Möglichkeit haben, sich in Milieuschutzgebieten zu verpflichten, umgewandelte Eigentumswohnungen für sieben Jahre nur an Mieter zu veräußern, um die Genehmigung zur Umwandlung zu erhalten, plädiert der Berliner Mieterverein für die Abschaffung dieser Ausnahmegenehmigung.

http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/immobilien/milieuschutz-berlin-wird-zum-milieuschutzgebiet/19672056.html

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Ist nach dem Berliner Mietspiegel 2015 die Merkmalgruppe “Wohnumfeld” ohne substantiierten Vortrag des Mieters als positiv zu bewerten, wenn die Wohnanschrift im Straßenverzeichnis nicht als hoch verkehrslärmbelastet bezeichnet ist?

Die Antwort des Amtsgerichts Lichtenberg (AG Lichtenberg – 4 C 169/16, Urteil vom 02.02.2017) lautet: Ja!

Zur Begründung führt das Amtsgericht Lichtenberg in seiner vorgenannten Entscheidung wie folgt aus: “Das negative Merkmal Lage der Wohnung an einer Straße mit hoher Verkehrslärmbelästigung liegt nicht vor. Die Wohnanschrift des Beklagten ist im Straßenverzeichnis zum Berliner Mietspiegel nicht als hoch verkehrslärmbelastet bezeichnet. Dem ist der Beklagte nicht durch substantiierten Vortrag entgegengetreten. Auch vom Negativmerkmal erhebliche, regelmäßige Beeinträchtigung durch Geräusche oder Gerüche (Gewerbe), zum Beispiel durch Liefer- und Kundenverkehr ist nicht auszugehen. Die ergänzenden Angaben des im Termin persönlich angehörten Beklagten ergaben keine erhebliche Beeinträchtigung durch die Gaststätte und Bar. Denn es kamen als Beeinträchtigung durch Lärm lediglich Zulieferungen am Hintereingang der Bar und Gaststätte in Betracht, welche der Beklagte nach seinem eigenen Vortrag lediglich in einem Umfang von 2-3 Zulieferungen im Monat, und damit in keinem erheblichen Umfang, wahrnimmt.”

Pressemitteilung 42/2017

Bezirksbaustadtrat Frank Bewig setzt bei Wohnungsbauvorhaben in Spandau auf Einzelfall-Lösung statt starrer Quote

Nachlese zum 22. Mieter- und Verbraucherstammtisch des AMV am 19.04.2017 – „Wohnungsbau in Spandau”

Am 19.04.2017 fand im Restaurant 1860 TSV Spandau – Tanzsportzentrum – der 22. Mieter- und Verbraucherstammtisch des AMV statt. Thema des Abends war „Wohnungsbau in Spandau”. Die Veranstaltung war mit 22 Verbraucherinnen und Verbrauchern besucht.

Nach der Begrüßung durch den 2. Vorsitzenden des AMV, Herrn Ass. Marcel Eupen, referierte Herr Bezirksstadtrat für Bauen, Planen und Gesundheit Frank Bewig (CDU) zu dem Thema „Wohnungsbau in Spandau” und beantwortete danach Fragen der anwesenden Bürgerinnen und Bürger. … weiterlesen

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

BZ am 18.04.2017: Wohnungsmarkt – Berlins Grüne wollen ein Gütesiegel für faire Vermieter

Schöne Wohnungen zu fairen Konditionen sind immer schwieriger zu finden. Das wollen die Grünen jetzt ändern. Ein Siegel für faire Vermieter soll her.

Die Grünen wollen jetzt gegensteuern, neben Wohnungsbaugesellschaften auch private Anbieter ins Boot holen, um den Markt zu entspannen und transparenter zu machen. Sie regen einen „Spiegel für faire Vermieter“ an. Er soll helfen, den Überblick über den umkämpften Wohnungsmarkt zu behalten, würde ungefähr wie ein Test der Stiftung Warentest funktionieren, dem sich Anbieter von Mietwohnungen in der Stadt stellen könnten.

http://www.bz-berlin.de/berlin/berlins-gruene-wollen-ein-guetesiegel-fuer-faire-vermieter