Archiv für den Monat: September 2017

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

focus.de am 05.09.2017: Wohnungspolitik – Berliner Mieterverein: Bundesratsinitiative unzureichend

Der Berliner Mieterverein hat die vom Senat angekündigte Bundesratsinitiative zur Mietpreisbremse als unzureichend kritisiert.

„In Anbetracht der Vielfalt der Mietenprobleme ist es nicht nachvollziehbar, warum der Senat sich ausschließlich um eine Nachbesserung der Mietpreisbremse bemüht“, erklärte Vereinsgeschäftsführer Reiner Wild am Dienstag. „Der Senat hält offenbar weder eine Absenkung der Mieterhöhungen nach Modernisierung noch der Kappungsgrenze bei „normalen“ Mieterhöhungen für erforderlich, geschweige denn eine Verbesserung des Kündigungsschutzes.“ Kern der vor einigen Jahren auf Bundesebene eingeführten Mietpreisbremse sind Obergrenzen für Erhöhungen bei Mieterwechseln, die in der Praxis aber kaum greifen.

http://www.focus.de/regional/berlin/wohnungspolitik-berliner-mieterverein-bundesratsinitiative-unzureichend_id_7557267.html

AMV im Lichte der Presse:

Unterwegs in Spandau am 03.09.2017: 25. Mieter- und Verbraucherstammtisch – Meine Rechte als Patient

Dr. med. Britta Konradt, Rechtsanwältin und Ärztin, Fachanwältin für Medizinrecht zu Gast beim AMV

E I N L A D U N G

25. Mieter- und Verbraucherstammtisch des AMV am 20.09.2017 – Meine Rechte als Patient

Wann: 20.09.2017, 19:30 Uhr

Wo: Restaurant 1860 TSV-Spandau, Tanzsportzentrum, Askanierring 150, 13585 Berlin-Spandau

Thema: Meine Rechte als Patient

Referentin: Dr. med. Britta Konradt, Rechtsanwältin und Ärztin, Fachanwältin für Medizinrecht

Der AMV freut sich auf zahlreiches Erscheinen interessierter Verbraucherinnen und Verbraucher!

Die Teilnahme ist – wie immer – kostenlos!

http://www.unterwegs-in-spandau.de/25-mieter-und-verbraucherstammtisch/

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Darf der Vermieter, wenn der Mieter einem Mieterhöhungsverlangen nicht zustimmt, im Wege der Selbstjustiz die Warmwasserzufuhr und den Fernsehempfang in der Wohnung des Mieters unterbinden?

Die Antwort des Amtsgerichts Pforzheim (AG Pforzheim – 8 C 162/17, Beschluss vom 09.08.2017) lautet: Nein!

Zur Begründung führt das Amtsgericht Pforzheim in seiner vorgenannten Entscheidung wie folgt aus: “Die Antragstellerin hat gegen den Antragsgegner einen Anspruch auf Versorgung der streitgegenständlichen Mietwohnung mit Warmwasser und Fernsehempfang sowie auf Unterlassung zukünftiger Sperrungen gemäß § 535Abs. 1 S. 2 BGB i.V.m. dem Mietvertrag vom 2.11./7.11.2014.

Gemäß § 535 Abs. 1 S. 2 BGB hat der Vermieter die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Dazu gehört auch die Pflicht zur Erbringung von Versorgungsleistungen. Ein Vermieter greift unzulässigerweise in die Rechte des Mieters ein, wenn er die Warmwasserzufuhr und den Fernsehempfang in der von diesem genutzten Wohnung unterbindet (vgl. AG Wetzlar, Beschluss vom 03. Dezember 2013, Az. 38 C 1006/13 (38)).

Dem Antragsgegner steht hinsichtlich dieser Versorgungsleistungen auch kein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 Abs. 1 BGB zu, da die Antragstellerin ausweislich ihrer eidesstattlichen Versicherung die ursprünglich geschuldete Miete ordnungsgemäß bezahlt. Auf die Wirksamkeit des Mieterhöhungsverlangens des Antragsgegners kommt es vorliegend nicht maßgeblich an. Selbst wenn die Erhöhung wirksam wäre, so ist der Antragsgegner im Falle der Verweigerung durch die Antragstellerin für deren Durchsetzung auf die Beschreitung des Rechtswegs zu verweisen. Es besteht jedenfalls keine Berechtigung, etwaige Rechte im Wege der Selbstjustiz durchzusetzen.”

Aus der Rubrik “Veranstaltungen”:

Spandauer Volksblatt am 03.09.2017: Diskussion zu Tegels Zukunft

Wann? 14.09.2017 19:00 Uhr

Wo? Klubhaus Spandau, Westerwaldstraße 13, 13589 Berlin

Um das Für und Wider des Weiterbetriebs vom Flughafen Tegel geht es bei einer Podiumsdiskussion am 14. September. Dazu lädt die Wählerinitiative soziales Spandau (WisS) unter dem Motto „Lärm für alle?“ ab 19 Uhr ins Klubhaus Spandau ein. Anlässlich des Volksentscheids am 24. September will die WisS mit Experten und Spandauern über die Folgen einer möglichen Offenhaltung von TXL diskutieren. Auf dem Podium sitzen Christoph Meyer, Spitzenkandidat der Berliner FDP, Nina Stahr, Landeschefin der Berliner Grünen, Verbrauchervertreter Marcel Eupen vom AMV und Stadtrat Frank Bewig (CDU) als Vertreter des Bezirksamtes. Es moderiert Emilio Paolini, Fachpolitischer Sprecher der WisS. Das Klubhaus Spandau ist an der Westerwaldstraße 13 zu finden.

http://www.berliner-woche.de/falkenhagener-feld/politik/diskussion-zu-tegels-zukunft-d131730.html

Aus der Rubrik “Veranstaltungen”:

Spandauer Volksblatt am 02.09.2017: Wohnraum für Alle?

Wann? 12.09.2017, 18:00 Uhr

Wo? Evangelische Zufluchtskirchengemeinde, Westerwaldstraße 16, 13589 Berlin

Bezahlbare Wohnungen für Alle? Dieser Frage geht eine Diskussionsrunde am 12. September in der Zufluchtskirchengemeinde nach. Denn preiswerte Wohnungen sind in Berlin kaum noch zu haben. Die Mieten steigen bei Neuverträgen oder nach Modernisierungen, und auch die Mietpreisbremse funktioniert nicht wirklich. Zeitgleich wächst die Einwohnerzahl und Wohnraum wird immer knapper. Wie kann diese Entwicklung gestoppt werden, und vor allem, was tut die Politik? Darüber diskutieren der Bundestagsabgeordnete Swen Schulz und Bettina Domer (beide SPD), Mitglied des Stadtentwicklungsausschusses im Berliner Abgeordnetenhaus mit Spandauern. Los geht es um 18 Uhr im Gemeindesaal der Kirchengemeinde an der Westerwaldstraße 16.

http://www.berliner-woche.de/falkenhagener-feld/bauen/wohnraumfuer-alle-d131832.html

AMV im Lichte der Presse:

Spandauer Volksblatt am 04.09.2017: Patienten und ihre Rechte

Wann? 20.09.2017 19:30 Uhr

Wo? TSV Spandau 1860 Restaurant und Tanzsportzentrum, Askanierring 150, 13585 Berlin

Der Alternative Mieter- und Verbraucherschutzbund (AMV) lädt am Mittwoch, 20. September, zu seinem nächsten Mieterstammtisch ein. Thema ist diesmal „Meine Rechte als Patient“. Es referiert die Ärztin und Fachanwältin für Medizinrecht, Britta Konradt. Ort der Veranstaltung ist um 19.30 Uhr das Restaurant und Tanzsportzentrum des TSV Spandau 1860 am Askanierring 150.

http://www.berliner-woche.de/spandau/soziales/patienten-und-ihre-rechte-d131716.html

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

Berliner Morgenpost am 02.09.2017: Wohnungen – Berliner Senat will die Mietpreisbremse verschärfen

Die Initiative im Bundesrat ist beschlossen.

“Die Mietpreisbremse war ein wichtiger Schritt. Sie kann und muss jetzt in ihrer Wirksamkeit verbessert werden”, schrieb Müller in einer Presseerklärung. Die CDU/CSU habe in der zu Ende gehenden Legislaturperiode nichts dafür getan, das Instrument zu stärken. Daher habe Berlin die Initiative ergriffen, um “die beiden Haupthürden für die Wirksamkeit der gegenwärtigen Regelung zu beseitigen”, so der Regierende Bürgermeister. Der Antrag sieht Folgendes vor: Künftig sollen Vermieter verpflichtet werden, bereits zu Mietbeginn von sich aus über die Miete des Vormieters zu informieren und nicht erst auf Verlangen des neuen Mieters. Zudem sollen die Mieter einen Rückforderungsanspruch wegen überzahlter Miete bereits ab dem Zeitpunkt des Mietbeginns haben.

https://www.morgenpost.de/berlin/article211785883/Berliner-Senat-will-die-Mietpreisbremse-verschaerfen.html

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Stellen Dachbegrünungskosten umlagefähige Betriebskosten dar?

Die Antwort des Amtsgerichts Köln (AG Köln – 206 C 232/15, Urteil vom 01.03.2016) lautet: Nein!

Zur Begründung führt das Amtsgericht Köln in seiner vorgenannten Entscheidung wie folgt aus: “Die Beklagte hat gegen die Klägerin einen Rückzahlungsanspruch aus § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB, soweit ihr mit der formell ordnungsgemäß erstellten Nebenkostenabrechnung 2013 nicht umlagefähige Gartenpflegekosten in Höhe von 35,39 Euro in Rechnung gestellt worden sind.

Zutreffend macht die Beklagte geltend, dass die Dachbegrünungskosten keine umlagefähigen Betriebskosten darstellen. Zwar sind nach Nr. 10 der Anlage 3 zu § 27 der II. BV (Zweite Berechnungsverordnung) die Kosten der Pflege und Unterhaltung einer Gartenanlage umlagefähig. Die hier in Rede stehenden Kosten der Dachbegründung stellen aber keine solchen Gartenpflegekosten dar. Ausschlaggebend für die Beurteilung ist nicht die Frage, ob die Mieter die Gartenfläche selbst nutzen können, zu deren Pflege sie anteilig herangezogen werden, sondern vielmehr, ob die gepflegte gemeinschaftliche Gartenfläche das Wohnanwesen insgesamt verschönert und deshalb geeignet ist, die Wohn- und Lebensqualität zu verbessern (BGH, Urteil vom 26.05.2004 – VIII ZR 135/03, zitiert nach beckonline.de). Dies ist bei einem an das Anwesen angrenzenden Garten der Fall, da dieser den Gesamteindruck des Hauses bereits von außen aufwertet. Bei einer Dachbegrünung kann dies aber nicht im Grundsatz angenommen werden. Ein begrüntes Dach verschönert weder per so ein Anwesen noch sorgt es grundsätzlich für einen besonders gepflegten Eindruck. Dies hängt vielmehr von der Art der Begrünung und der Einsichtbarkeit des Daches auf. Vorliegend ist zudem nicht einmal vorgetragen, in welcher Höhe das begrünte Dach liegt und ob es von außen wahrnehmbar ist. Nach alledem kann nicht von einer Verschönerung des Anwesens durch das begrünte Dach ausgegangen werden. Da der in der Nebenkostenabrechnung 2013 auf die Dachfläche entfallende Kostenpunkt Gartenpflege unbestritten 1.044,46 Euro und der Wohnanteil der Beklagten 90 qm beträgt, beträgt der zurückzuerstattende, weil ohne Rechtsgrund berechnete Betrag der Kosten der Dachbegrünung 1.044,46 Euro : 2.656 qm x 90 qm = 35,39 Euro.

Aus den gleichen Gründen hat die Beklagte gegen die Klägerin einen Anspruch auf Erstattung eines Betrages in Höhe von 35,40 Euro aus der Nebenkostenabrechnung 2014. Auch hier sind die Kosten der Dachgartenpflege ohne Rechtsgrund auf die Beklagte umgelegt worden. Der zurückzuerstattende Betrag beläuft sich nach der nicht angegriffenen Berechnung der Beklagten auf 35,40 Euro.”

Pressemitteilung 70/2017

Halbherzige Bundesratsinitiative des Berliner Senats zur Mietpreisbremse

AMV begrüßt die Initiative, sieht aber weitergehenden Handlungsbedarf

Auf der Sitzung des Berliner Senats am heutigen Tage wird eine Berliner Bundesratsinitiative zur Verschärfung der Mietpreisbremse beschlossen werden. Nach dieser Gesetzesinitiative sollen Vermieterinnen und Vermieter verpflichtet werden, bereits zu Mietbeginn von sich aus über die Miete des Vormieters zu informieren und nicht erst auf Verlangen der Mieterinnen und Mieter. Des Weiteren sollen die Mieterinnen und Mieter einen Rückforderungsanspruch wegen überzahlter Miete bereits ab dem Zeitpunkt des Mietbeginns haben. … weiterlesen

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

focus.de am 01.09.2017: Regionalklassen 2018 – Hier wird die Kfz-Versicherung teurer

Die neuen Regionalklassen für 2018 legen fest, in welchen Regionen die Kfz-Versicherung günstiger wird und in welchen teurer. FOCUS Online zeigt die Komplettübersicht, sortiert nach Bundesländern.

http://www.focus.de/finanzen/versicherungen/kfz-versicherung/regionalklassen-2018-uebersicht-nach-bundesland_id_5883706.html#b328fcdb2232f5ad9c8e3080ac681ed6