Archiv für den Monat: Februar 2018

Aus der Rubrik “Stadtentwicklung”:

Spandauer Volksblatt am 02.02.2018: AMV ruft zur Sachlichkeit und Besonnenheit beim Thema Milieuschutzgebiete in Spandau auf

Der AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. fordert alle Spandauer Politikerinnen und Politiker im Vorfeld der 1. Sitzung des Runden Tisches “Milieuschutzgebiete in Spandau” am 14.03.2018 zur Sachlichkeit und Besonnenheit auf. Auslöser für diese Aufforderung ist die Pressemitteilung der SPD-Politikerin Bettina Domer vom 30.01.2018.

Kommentar des AMV

Der AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. begrüßt es zwar ausdrücklich, dass sich mit MdA Bettina Domer nun eine SPD-Politikerin für Milieuschutzgebiete in Spandau lautstark einsetzt, ist jedoch über den Zeitpunkt sowie die Schärfe ihrer Erklärung überrascht und irritiert und erachtet diese zum jetzigen Zeitpunkt für die Spandauer Mieterinnen und Mieter als wenig hilfreich und sogar in der momentanen Situation für kontraproduktiv.

In der Vergangenheit war es nicht die Spandauer SPD, die vehement Milieuschutzgebiete für Spandau gefordert hat, sondern die Spandauer Linke um ihren BVV-Fraktionsvorsitzenden Lars Leschewitz. So stellte die Linksfraktion am 20.02.2017 in der BVV Spandau den Antrag “Spandaus Kieze durch Milieuschutz erhalten – Gutachten für Grobscreening in Auftrag geben” (Drucksache 0099/XX) und am 10.07.2017 den Antrag “Neustadt durch Milieuschutz erhalten – Gutachten für Grobscreening in Auftrag geben” (Drucksache 0362/XX). BVV-Anträge der SPD-Fraktion in der BVV Spandau zu diesem Thema sucht man hingegen vergeblich.

Jetzt wo ein parteiübergreifender Runder Tisch zum Thema Milieuschutzgebiete in Spandau ins Leben gerufen ist, ist Sachlichkeit und Besonnenheit gefragt und nicht lautes Poltern. Anderenfalls ist das Ziel des Runden Tisches, eine gemeinsame Linie für eine politische Umsetzung in der BVV zu entwickeln, bereits gefährdet, bevor der Runde Tisch überhaupt zum ersten Mal getagt hat. Der AMV appeliert von daher im Interesse der vor Verdrängung zu schützenden Spandauer Mieterinnen und Mieter an alle am Runden Tisch beteiligten Politikerinnen und Politiker, von Frontalangriffen auf politische Kontrahenten vor der 1. Sizung des Runden Tisches abzusehen und stattdessen konstruktiv in der Sache zu arbeiten.

Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

Verwaltungsgericht Berlin – VG 6 L 756.17, Beschluss vom 23.01.2018

Berliner Morgenpost am 01.02.2018 – Zweckentfremdung: Verbot gilt auch für Monteur-Wohnungen

2400 Euro kassierte ein Vermieter in Spandau pro Monat von einer Firma, die in der Wohnung Mitarbeiter unterbrachte. Damit ist Schluss.

Seit knapp zwei Jahren verbietet das Zweckentfremdungsgesetz, dass Mietwohnungen als Ferienunterkünfte angeboten werden. Dass das Verbot auch für Monteurswohnungen gilt, stellt jetzt eine Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts klar, wie dessen Sprecher am Donnerstag mitteilte. Laut einem Beschluss vom 23. Januar (VG 6 L 756.17) ist die gewerbliche Nutzung einer Mietwohnung auch dann als Zweckentfremdung zu werten, wenn der Wohnraum an Firmen zur vorübergehenden Unterkunft von Mitarbeitern vergeben wird.

https://www.morgenpost.de/berlin/article213293537/Zweckentfremdung-Verbot-gilt-auch-fuer-Monteur-Wohnungen.html

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Muss ein Mieter, wenn er sich auf einen Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot beruft, darlegen, dass gleichwertige Leistungen nach den örtlichen Gegebenheiten zu einem deutlich geringeren Preis zu beschaffen gewesen wären?

Die Antwort des Landgerichts Paderborn (LG Paderborn – 1 S 10/17, Urteil vom 13.12.2017) lautet: Ja!

Zur Begründung führt das Landgericht Paderborn in seiner vorgenannten Entscheidung unter II. 1. a) wie folgt aus: “In Bezug auf die Kosten der Objektreinigung, Gartenpflege und Winterdienst ist ein Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot nicht zu erkennen. Die Beklagten haben nicht dargelegt, dass gleichwertige Leistungen nach den örtlichen Gegebenheiten zu einem deutlich geringeren Preis zu beschaffen gewesen wären (BGH, Urteil vom 17.12.2014 – XII ZR 170/13). Die von ihnen in der Berufungsinstanz vorgelegten Angebote der Firma S vom 16.02.2016 sind als Vergleichsgrundlage ungeeignet. In Bezug auf die Kosten der Objektreinigung und Gartenpflege ist ein Preisvergleich bereits deshalb nicht möglich, weil die Angebote der Firma S so allgemein abgefasst sind, dass nicht erkennbar ist, ob die von der Firma E erbrachten Leistungen (etwa Fegen der Fläche mit einem Radialbesen, Entfernung des Laubs mittels Laubsaugers, Entfernung des Laubs aus dem Kiesstreifen mittels Laubbläsers, Entfernung des Unkrauts aus dem Kiesstreifen (händisch), Entfernung des Unkrauts zwischen den Fugen mit einem Gasbrenner) hiervon erfasst sind. Hinzu kommt, dass in den Angeboten der Firma S Arbeiten nicht – in dem Umfang – enthalten sind, die zum Leistungsumfang der Firma S gehören, wie etwa Reinigung der Treppe zum Keller monatlich statt wöchentlich, Kosten für Materialien und Verbrauchsgegenstände, Kosten für das Mulchen der Hecke, Kosten für die Kontrolle der Aco Drainrinne und Reinigung bei Bedarf.”

AMV im Lichte der Presse:

Spandauer Volksblatt am 02.02.2018 – Milieuschutz statt Verdrängung: Runder Tisch will Mieter besser schützen

Im Bezirk hat sich ein Runder Tisch zum Milieuschutz gegründet. Sein Ziel: potentielle Schutzgebiete finden, um Mieter vor Verdrängung zu bewahren.

Parteiübergreifend soll er sein und Handlungsempfehlungen für das Bezirksamt erarbeiten. Der Runde Tisch zum Thema Milieuschutzgebiete in Spandau will am 14. März das erste Mal tagen. Das teilte der Alternative Mieter- und Verbraucherschutzbund (AMV) jetzt mit. Mit am Tisch sitzen sollen Bezirksverordnete, Abgeordnete aus Bundestag und dem Abgeordnetenhaus, Vertreter des Berliner Mietervereins und des AMV sowie Baustadtrat Frank Bewig (CDU).

Milieuschutz vermeidet keine Mieterhöhungen

„Die Auswirkungen der wachsenden Stadt Berlin sind inzwischen auch in Spandau spürbar“, begrüßt Marcel Eupen, Vizevorsitzender des AMV, die Initiative. Zwar sei Milieuschutz kein Instrument, um Mieterhöhungen zu vermeiden, biete Mietern aber einen Schutz vor sozialer Verdrängung, vor Luxussanierungen und der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentum. Die Spandauer Mieter müssten deshalb „mit allen zur Verfügung stehenden städtebaulichen Instrumenten geschützt werden“, sagt Eupen, „und zwar nicht erst, wenn der Flughafen Tegel schließt.“

http://www.berliner-woche.de/spandau/bauen/milieuschutz-statt-verdraengung-runder-tisch-will-mieter-besser-schuetzen-d141951.html

Pressemitteilung 06/2018

Deutsche Wohnen erstattet Mietern im Falkenhagener Feld Kosten für Sicherheitsdienst/Concierge

Die Deutsche Wohnen Management GmbH korrigiert ihre Nebenkostenabrechnung 2016 bezüglich der Position Sicherheitsdienst/Concierge und erteilt Gutschriften.

Öffentliche Aufforderung vom 24.01.2018

Mit Pressemitteilung 03/2018 vom 24.01.2018 hatten wir die Deutsche Wohnen Management GmbH öffentlich aufgefordert, ihre Nebenkostenabrechnung für das Abrechnunsjahr 2016 für die Objekte Böhmerwaldweg 1 – 11, Elmweg 1 – 9 ungerade, Frankenwaldstraße 2 – 12 gerade, Hainleiteweg 1 – 11, Hainleiteweg 13, Kellerwaldweg 1 – 10, Kellerwaldweg 12, Knüllweg 1 – 10, Steigerwaldstraße 1 – 19 ungerade, Westerwaldstraße 1, Westerwaldstraße 4 – 12 gerade sowie Westerwaldstraße 22 unverzüglich zu überprüfen, diese hinsichtlich der Position Sicherheitsdienst/Concierge zu korrigieren und den betroffenen 1.234 Mieterinnen und Mietern auf den Mieterkonten eine Gutschrift zu erteilen, da diese Objekte nicht mit Kosten für Sicherheitsdienst/Concierge hätten belastet werden dürfen. Außerdem hatten wir die Deutsche Wohnen für AMV-Mitglieder, die in der betroffenen Wirtschaftseinheit wohnen, mit gesonderten Schreiben zur Korrektur aufgefordert.

Reaktion der Deutsche Wohnen

Nunmehr liegen uns diverse Antwortschreiben der Deutsche Wohnen vor, in denen es wie folgt heißt:

“Wir haben die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2016 nochmals geprüft und korrigieren diese hinsichtlich der Position

Sicherheitsdienst/Concierge. Wir schreiben dem Mieterkonto Ihres Mitglieds den Betrag in Höhe von … € gut. … Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.”

Kommentar des AMV

„Den AMV freut es außerordentlich, dass die Deutsche Wohnen der Aufforderung, ihre maßgebliche Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2016 zu überprüfen, diese hinsichtlich der Position Sicherheitsdienst/Concierge zu korrigieren und den betroffenen Mieterinnen und Mietern auf den Mieterkonten eine Gutschrift zu erteilen, unverzüglich nachgekommen ist”, sagte der 2. Vorsitzende des AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V., Assessor Marcel Eupen. „Besonders erfreulich ist dabei, dass sich die Erstattung auf sämtliche Objekte bezieht, d. h. auch auf das Objekt Westerwaldstrasse 1, das als einziges tatsächlich über einen Sicherheitsdienst/Concierge verfügt”, ergänzte Eupen. „Wir hoffen, dass die Gutschrift nicht nur bei AMV-Mitgliedern, die von uns vertreten hierzu aufgefordert haben, erfolgt ist sondern bei allen betroffenen 1.234 Mietern der Wirtschaftseinheit. Anderenfalls läge eine nicht zu vertretende soziale Ungleichbehandlung vor, die moralisch verwerflich wäre”, schließt Eupen.

Berlin, den 05.02.2018

Ass. Marcel Eupen, Pressesprecher des AMV

Aus der Rubrik “Wohnungsbau”:

RT Deutsch am 01.02.2018: Wohnungsnot in Berlin: Stadt-Tauschbörse und Aldi-Projekt nur kleiner Trost

In Berlin fehlt es an bezahlbaren Wohnungen. Vor allem Familien oder Alleinstehende mit geringem Einkommen haben es schwer. Die Stadtverwaltung plant eine Tauschbörse und greift gegen Ferienwohnungen durch. Der Berliner Mieterverein sieht die Lösung im Bau sozialer Wohnungen.

„Der Neubau von Wohnungen für breite Schichten der Bevölkerung kommt nur schleppend voran“, beklagte der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild.

Das bisherige Ergebnis sei ein „Armutszeugnis für die soziale Stadtentwicklung“. Von 2014 bis September 2017 wurden lediglich 402 Sozialwohnungen bezugsfertig. Laut Statistischem Amt Berlin-Brandenburg wurden in Neubauten von 2014 bis 2016 jedoch 26.381 Wohnungen bezugsfertig, bis heute dürften es also mindestens 30.000 Wohnungen sein. „Die Sozialwohnungsquote von unter 1,5 Prozent ist eine Farce“, so Wild.

https://deutsch.rt.com/inland/64537-wohnungsnot-in-berlin-stadt-tauschborse/

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Liegt bei der Mietvertragsklausel “Der Mieter übernimmt die Kosten für Kleinreparaturen ohne Verschulden am Schaden bis zu einem Betrag von 75,00 EUR netto, insgesamt aber nicht über 150,00 EUR netto pro Jahr” eine wirksame Überwälzung der Reparaturkosten für die Thermenreparatur vor?

Die Antwort des Amtsgerichts Mitte (AG Mitte – 28 C 22/17, Urteil vom 01.12.2017) lautet: Nein!

Zur Begründung führt das Amtsgericht Mitte in seiner vorgenannten Entscheidung unter II. 3. wie folgt aus: “Die Kosten für die Thermenreparatur 2014 sind nicht ersatzfähig. Als Eigentümer tragen die Kläger grundsätzlich die Kosten für die Instandhaltung der Mietsache.

Eine wirksame Überwälzung der Reparaturkosten liegt nicht vor. Die Klausel in § 14 Nr. 3 des Mietvertrags ist nach gebotener Auslegung so zu verstehen, §§ 133157 BGB analog, dass die Kosten für Reparaturen zu übernehmen sind, wenn diese insgesamt 75,00 EUR netto nicht überschreiten. Die andere Auslegung dahingehend, dass von jeder Reparatur ein Sockelbetrag bis 75,00 EUR netto vom Mieter zu tragen sein soll, steht im Konflikt mit der Überschrift des § 14, der von “Kleinreparaturen” spricht. Bei erweiterter Auslegung wären von der Kostenüberwälzungen auch die ersten 75,00 EUR netto von jeder Großreparaturen in Höhe von ggf. mehreren tausend Euro umfasst.

Selbst wenn die Auslegung “unsicher wäre, würde dies zum vorstehenden Ergebnis führen, denn Unsicherheiten bei der Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen nach § 305c Abs. 2 BGB zulasten des Verwenders.

Für die Behauptung der Klägerseite, bei den 89,25 EUR (75,00 EUR netto) handele es sich um Thermenwartungskosten, wurde kein Beweis angeboten. Sie widerspricht auch dem Inhalt der Rechnung, in welcher in der “Bezugszeile” auf den Ausfall der Therme verwiesen wird (Bl. 60 d.A.).”

Pressemitteilung 05/2018

Zuhause im Alter – Tipps zum barrierefreien Wohnen 

28. Mieter- und Verbraucherstammtisch des AMV – „Barrierefreies und altersgerechtes Wohnen“

Thema und Referent

Der 28. Mieter- und Verbraucherstammtisch des AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. findet am 21.02.2018 um 19:30 Uhr im Restaurant 1860 TSV Spandau, Tanzsportzentrum, Askanierring 150, 13585 Berlin-Spandau, statt. Herr Rüdiger Darmer, Sachverständiger für angewandte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, wird zu dem Thema „Barrierefreies und altersgerechtes Wohnen“ referieren und danach Fragen der anwesenden Verbraucherinnen und Verbraucher beantworten.

Die wichtigsten Fragen zum barrierefreien und altersgerechten Wohnen – Standfest im Badezimmer, Küchenarbeit leichter gemacht etc. – werden auf dem 28. Mieter- und Verbraucherstammtisch des AMV ausführlich behandelt und besprochen werden.

Wohnung als Lebensmittelpunkt

Wohnen ist weit mehr als ein Dach über dem Kopf. Wohnen ist ein Grundbedürfnis des Menschen. Wohnen heißt, ein Zuhause zu haben. Mit steigendem Alter eines Menschen wächst die Bedeutung der Wohnung als Lebensmittelpunkt. Nahezu jeder Mensch möchte bis ins hohe Alter in seiner eigenen Wohnung und in seiner vertrauten Umgebung bleiben. Dafür lohnt sich ein Umbau, der die Wohnung barrierefrei oder zumindest barriereärmer macht.

Ist Ihre Wohnung altersgerecht?

Um möglichst lange in der persönlichen und vertrauten Umgebung bleiben zu können, ist es wichtig, dass Ihre Wohnung entsprechend ausgestattet, das Wohnumfeld bedarfsgerecht ist und bei Bedarf entsprechende Hilfen und soziale Netze im Umfeld verfügbar sind oder eventuell aufgebaut werden können.

Wie sieht es bei Ihnen aus? Ist der Zugang zu Ihrem Wohnhaus trittsicher? Ist Ihre Wohnung frei von Stolperfallen? Kommen Sie ohne Schwierigkeiten in Ihr Bad? Können Sie Ihre Dusche oder Badewanne bequem nutzen, auch wenn Ihre Bewegungsfreiheit schon etwas eingeschränkt ist?

Es sind meist Kleinigkeiten, die das Leben im Alter erschweren. Dies gilt gerade für Baulichkeiten in Ihrer Wohnung und Wohnumgebung. Die Abschaffung solcher Hürden und Hindernisse kommt vor allem Ihrer Lebensqualität zugute.

Standfest im Badezimmer

Die altersgerechte Gestaltung des Badezimmers trägt maßgeblich zu mehr Selbstständigkeit und Unabhängigkeit bei. Wenn Sie die Toilette, die Dusche oder die Badewanne nicht mehr mühelos nutzen können, können je nach Bedarf kleine und große Hilfsmittel eingesetzt werden.

Küchenarbeit leichter gemacht

Es muss nicht immer im Stehen gekocht werden. Wenn genug Platz vorhanden ist, lässt sich ein Teil der Arbeitsplatte tiefer montieren und durch Entfernen des Unterschrankes Beinfreiheit schaffen. Alternativ kann auch bereits eine Stehhilfe gute Dienste leisten.

Größere bauliche Maßnahmen gezielt planen

Manchmal werden kleine Maßnahmen nicht ausreichen, damit Sie weiterhin selbstständig in Ihrer Wohnung leben können. Bauliche Veränderungen können notwendig werden, weil Sie Stufen nicht mehr überwinden können oder das Bad nicht mehr selbstständig nutzen können. Ein leichter und sicherer Zugang zum Haus kann zum Beispiel durch eine angebaute Rampe ermöglicht werden. Innerhalb der Wohnung können mobile oder fest installierte Rampen die Bewegungsfreiheit verbessern und den Zugang in alle Räumlichkeiten ermöglichen. Wenn die baulichen Gegebenheiten es zulassen, kann ein Treppenlift eingebaut werden. Ist das Treppensteigen nicht mehr möglich und können keine Umbauten vorgenommen werden, helfen mobile Treppensteighilfen wie Treppenraupen und Treppenrollstühle. Durch Bodenerhöhungen oder den Anbau einer Zwischenstufe können hohe Schwellen zum Balkon überwunden und dessen Nutzung erleichtert werden.

Diese und andere Themen des altersgerechten Wohnens werden auf dem 28. Mieter- und Verbraucherstammtisch des AMV besprochen werden.

E I N L A D U N G

  1. Mieter- und Verbraucherstammtisch des AMV – Barrierefreies und altersgerechtes Wohnen

Wann: 21.02.2018, 19:30 Uhr

Wo: Restaurant 1860 TSV-Spandau, Tanzsportzentrum, Askanierring 150, 13585 Berlin-Spandau

Thema: Barrierefreies und altersgerechtes Wohnen

Referent: Rüdiger Darmer, Sachverständiger für angewandte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

 

Der AMV freut sich auf zahlreiches Erscheinen interessierter Verbraucherinnen und Verbraucher!

Die Teilnahme ist – wie immer – kostenlos!

 

Berlin, den 05.02.2018

Ass. Marcel Eupen, Pressesprecher des AMV

AMV im Lichte der Presse:
Spandau heute, Ausgabe Februar 2018, Seite 23: Milieuschtzgebiete werden gefordert – 3. Kiezversammlung der Deutsche Wohnen/GSW-Mieter