Archiv für den Monat: März 2018

Aus der Rubrik “Wohnungsbaupolitik”:

Berliner Zeitung am 08.03.2018: Kommentar zum Stadtquartier – Katrin Lompscher hat sich in der Debatte gehörig blamiert

Ausgerechnet Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke), die bisher so sehr für mehr Bürgerbeteiligung eingetreten ist, hat sich bei der Debatte über das geplante Stadtquartier im Blankenburger Süden und jetzt auch noch in Neukölln auf den Buckower Felder in Sachen Partizipation gehörig blamiert.

https://www.berliner-zeitung.de/politik/meinung/kommentar-zum-stadtquartier-katrin-lompscher-hat-sich-in-der-debatte-gehoerig-blamiert-29833964

Aus der Rubrik “Wohnungsbaupolitik”:

Berliner Zeitung am 08.03.2018: Blankenburger Süden – Katrin Lompscher zeigt sich selbstkritisch

Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) äußerte sich am 07.03.2018 selbstkritisch: „Die Informationen zu den Entwicklungsvarianten, die wir am 03.03.2018 bei der Auftaktveranstaltung für die öffentliche Bürgerbeteiligung im Blankenburger Süden vorgestellt haben, haben für Irritation gesorgt“, sagte sie.

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/blankenburger-sueden-katrin-lompscher-zeigt-sich-selbstkritisch-29834228

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Setzt das außerordentliche Kündigungsrecht wegen Schimmelpilzbefalls voraus, dass bereits eine Gesundheitsgefährdung eingetreten ist?

Die Antwort des Amtsgerichts Bergisch Gladbach (AG Bergisch Gladbach – 60 C 436/15, Urteil vom 15.02.2018) lautet: Nein!

Zur Begründung führt das Amtsgericht Bergisch Gladbach in seiner vorgenannten Entscheidung unter 2. wie folgt aus: “Das Mietverhältnis ist nicht infolge fristloser Kündigung der Kläger vom 13.08.2014 beendet worden.

Das Kündigungsrecht setzt zwar nicht voraus, dass bereits eine Gesundheitsgefährdung eingetreten ist. Es genügt vielmehr, wenn eine solche Gefahr zum Zeitpunkt des Kündigungsausspruches ernsthaft in Betracht gezogen werden muss, d. h. wenn eine Gefährdung der Gesundheit nach sachkundiger Beurteilung nicht ausgeschlossen werden kann. Bei Schimmelbildung genügt jedoch nicht die Feststellung, dass Schimmel im Allgemeinen zu Gesundheitsgefährdungen führen kann. Vielmehr ist im Einzelfall anhand objektiver Kriterien zu ermitteln, welcher Art der Schimmel zuzuordnen ist und welche konkreten Gefahren bei der Nutzung der Mietsache bestehen (vgl. Blank, in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 13. Aufl. 2017, § 569 Rn. 10, 11).

Vorliegend haben die Kläger das Mietverhältnis bereits vor Erstellung des schriftlichen Sachverständigengutachtens am 27.08.2014 gekündigt. Zu diesem Zeitpunkt standen konkrete Gesundheitsgefahren nicht fest. Vielmehr hat der außergerichtlich beauftragte Sachverständige G im Rahmen der Beweisaufnahme bekundet, lediglich allgemein ob der Schimmelpilzbelastung zum Wechsel der Wohnung geraten zu haben. Insofern ist eine objektive Gesundheitsgefährdung zum Zeitpunkt des Kündigungsausspruches nicht gegeben.

Damit ist das Mietverhältnis infolge ordentlicher Kündigung erst zum 30.11.2014 beendet worden.

Aus der Rubrik “Wohnungsbaupolitik”:


Berliner Morgenpost am 07.03.2018: Blankenburger Süden – Senatorin Lompscher: “Das ist keine Trickserei”

Im Blankenburger Süden sollen 4000 Wohnungen mehr gebaut werden als zunächst angekündigt. Bausenatorin Katrin Lompscher erklärt, warum.

Tatsächlich wollen Sie nun aber 10.000 statt der bislang kommunizierten 5000 bis 6000 Wohnungen bauen. Das ist doch Trickserei?

Auch das ist keine Trickserei. Die Differenz erklärt sich daraus, dass es sich um zwei verschiedene Sachverhalte handelt. Es stimmt, dass eine Größenordnung von 5000 bis 6000 Wohnungen auf einer 70 Hektar großen landeseigenen Fläche, den ehemaligen Rieselfeldern, geplant ist und auch vorab bekannt gegeben war. Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchung wurde jedoch nicht nur das Kerngebiet betrachtet, sondern ein deutlich größeres Untersuchungsgebiet mit einer Fläche von rund 420 Hektar. Darunter viele brachliegende oder wenig genutzte Gewerbeflächen, wie etwa die alte Heinersdorfer Gärtnerei. Im Gesamtgebiet befinden sich weitere Potenziale für notwendige In­frastruktur und auch weitere Wohnungspotenziale.

https://www.morgenpost.de/berlin/article213645127/Senatorin-Lompscher-Das-ist-keine-Trickserei.html

Aus der Rubrik “Wohnungsbaupolitik”:


Berliner Morgenpost am 07.03.2018: 
Ärger in Pankow – Trotz Protest: Senatorin will 10.000 Wohnungen bauen

Bausenatorin Lompscher hält an der erhöhten Zahl der Wohnungen fest. Vor Baubeginn soll es aber neue Schulen und Straßen geben.

Berlins Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) zeigt sich im Streit über den Neubau Tausender Wohnungen im Nordosten Berlins nicht kompromissbereit. Es bleibe bei dem Ziel, 10.000 Wohnungen im sogenannten Blankenburger Süden im Bezirk Pankow zu errichten. Im Interview mit der Berliner Morgenpost sagte sie: “Berlin hat schon jetzt ein Defizit von 77.000 Wohnungen, die seit 2013 zu wenig gebaut wurden, da können wir nicht mal eben auf zusätzliche Wohnungen verzichten.” Im Detail zeigte sie sich aber kompromissbereit. Wo genau wie viele Wohnungen entstünden, müsse nun erörtert werden, so die Senatorin.

https://www.morgenpost.de/berlin/article213645251/Trotz-Protest-Senatorin-will-10-000-Wohnungen-bauen.html

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:


Berliner Morgenpost am 07.03.2018: Mieten in Berlin
 – Günstiger Wohnraum soll nicht mehr Luxusneubauten weichen

Wenn kostengünstiger Wohnraum verschwindet, entsteht dort kurz darauf meist teurer Neubau. Bezirke wollen das nicht länger hinnehmen.

In der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ist das Problem bekannt. Dass nach einem Abriss günstigen Wohnraums dieser durch teuren Wohnraum ersetzt wird, verschärft auch nach Ansicht der Verwaltung von Stadtentwicklungssenatorin Lompscher die sehr angespannte Wohnungssituation in Berlin. Der Senat habe die Novellierung der Bauordnung bereits vorbereitet, sodass der Abriss sämtlicher Gebäude zukünftig bei der Bauaufsichtsbehörde angezeigt werden muss, teilt ihre Sprecherin Katrin Dietl mit. Die neue Bauordnung wurde am 07.03.2018 im Stadtentwicklungsausschuss des Abgeordnetenhauses beraten.

https://www.morgenpost.de/berlin/article213645379/Guenstiger-Wohnraum-soll-nicht-mehr-Luxusneubauten-weichen.html

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Ist eine Mietminderung von 80% angemessen, wenn sämtliche Wohnräume von einer Feuchtigkeits-/Schimmelbelastung betroffen sind?

Die Antwort des Amtsgerichts Bergisch Gladbach (AG Bergisch Gladbach – 60 C 436/15, Urteil vom 15.02.2018) lautet: Ja!

Zur Begründung führt das Amtsgericht Bergisch Gladbach in seiner vorgenannten Entscheidung wie folgt aus: “Ein entsprechender Mietzinsanspruch besteht nicht. Es liegt ein Mangel der Mietsache vor. Nach Vertragsschluss ist die Mietsache mangelhaft geworden, § 536a Abs. 1 Var. 2 BGB. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme steht zur Überzeugung des Gerichts fest, dass die Innen- und Außenwände der Wohnung oberhalb der Fußleisten bis zu 30 cm Höhe durchfeuchtet und schimmelbefallen waren.

Der Sachverständige hat in seinem überzeugenden und in sich schlüssigen Gutachten festgestellt, dass der Schimmelbefall während Mietzeit zwar wegen zwischenzeitlich umfangreich durchgeführter Malerarbeiten mit ggf. fungizid eingestellten Baustoffen mehr eruiert werden kann. Jedoch stellen die Bausubstanz und dokumentierte Feuchtigkeitswerte prinzipiell aufgrund der noch feststellbaren erhöhten Baufechte optimale Wachstumsbedingungen für einen eventuellen Schimmelbefall dar. So konnte der Sachverständige feststellen, dass die Wand zur Waschküche noch nass und ein Feuchteschäden im Außenbereich sichtbar ist. In Auseinandersetzung mit dem außergerichtlich von den Klägern eingeholten Gutachten des Sachverständigen G, der seine Feststellungen auch im Rahmen der Einvernahme als Zeuge glaubhaft bekräftigt hat, hat der hiesige Sachverständige festgestellt, dass dessen Ausführungen hinsichtlich der Feuchtigkeit im Sockelbereich der Innen- und Außenwände schlüssig sind und mit seinen eigenen Feststellungen übereinstimmen. Das außergerichtliche Gutachten leide lediglich daran, dass keine Feststellungen zum Nutzerverhalten und zu den Klimarandbedingungen getroffen worden seien.

Weiter hat der Sachverständige ausgeführt, ob diese bauseitigen Gegebenheiten alleinursächlich für den Schimmelpilzbefall sind, oder auch ein unangepasstes Nutzungsverhalten vorgelegen hat, könne nicht mehr ermittelt werden. Eine Quotierung der Ursachen sei daher nicht mehr möglich.

Das Gericht schließt sich den Ausführungen des Sachverständigen nach eigene Prüfung vollumfänglich an. Damit steht fest, dass ein bauseitiger Mangel vorliegt.

Diesen Mangel hat die Beklagte als Vermieterin auch zu vertreten. Eine (Mit-)Verursachung durch die Kläger ist nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme nicht (mehr) feststellbar. Die Beklagte kann sich damit nicht hinsichtlich ihres Verschuldens entlasten.

Der Mangel ist auch erheblich. Der Gebrauchswert der Wohnung ist durch den Schimmelpilzbefall erheblich gemindert.

Die Höhe der Minderung bemisst das Gericht nach § 287 ZPO mit 80%. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sämtliche Wohnräume von der Feuchtigkeits-/ Schimmelbelastung betroffen und damit nicht mehr vertragsgemäß waren.

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

DER TAGESSPIEGEL am 06.03.2018: Streit um Bima-Politik – Mieten steigen weiter für hunderte Berliner Bundesmieter

Ein Schreiben vom Vermietungs-Chef des Bundes zeigt: Die Bima verzichtet nicht auf Sanierung und Mieterhöhungen. Darüber streiten nun SPD und CDU

Mieter von Wohnungen im Eigentum des Bundes müssen auch künftig mit Modernisierungen und deshalb steigenden Mieten rechnen – allen Ankündigungen der Großen Koalition zum Trotz. Das betont ein Vorstand der bundeseigenen Immobilienfirma Bima in einem Schreiben an Mieter der „Sundgauer Siedlung“ in Steglitz-Zehlendorf.

In dem Schreiben an die Mieter, das dem Tagesspiegel vorliegt, heißt es: „Die Bima wird weiterhin Modernisierungsmaßnahmen durchführen und die Kosten im Rahmen der dann geltenden Gesetze auf ihre Mieter umlegen“.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/streit-um-bima-politik-mieten-steigen-weiter-fuer-hunderte-berliner-bundesmieter/21036150.html

Aus der Rubrik “Wohnungsbau”:

DER TAGESSPIEGEL am 05.03.2018: Sozialwohnungen – Bau hinkt Bedarf hoffnungslos hinterher

Rund 6500 Sozialwohnungen wurden seit 2014 in Berlin bewilligt – und nur 825 fertiggestellt.

Und wie viele der roundabout seit 2014 „bewilligten“ 6500 Sozialwohnungen sind bis 2018 nun tatsächlich fertiggestellt worden? IBB-Pressesprecher Uwe Sachs hat die Zahl parat: 825.

https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/immobilien/sozialwohnungen-bau-hinkt-bedarf-hoffnungslos-hinterher/21023926.html

Aus der Rubrik “Wohnungsbau”:

Kritik an Planungen für Blankenburger Süden in Berlin-Pankow – “Dieses Großbauprojekt entsetzt”

rbb24.de am 05.03.2018: 10.000 anstatt der ursprünglich geplanten 6.000 Wohnungen: Dass im Areal Blankenburger Süden in Berlin-Pankow nun fast doppelt so viel gebaut werden soll wie geplant, stößt bei Anwohnern und Politikern auf Protest.

Die Reaktionen sind nahezu einhellig. Nicht nur bei der Auftaktveranstaltung für das  Bau-Projekt Blankenburger Süden am Samstag, auch online beim Senats-Dialog-Forum “Mein Berlin” schlagen die Wellen hoch: “Dieses Großbauprojekt entsetzt. Es ist weder nachhaltig, noch innovativ, noch zukunftsweisend”, heißt es dort. Oder einfach nur: “Schämt euch in Grund und Boden.”

Statt bis zu 6.000 Wohnungen, von denen seit etwa zwei Jahren die Rede ist, sollen in Berlin-Pankow nun 10.000 Wohnungen entstehen. Zu diesem Planungsstand für das Areal im Nordosten Berlins wurden rund 700 Interessierte bei der ersten öffentlichen Bürgerversammlung informiert. Bislang war man nur von etwa der Hälfte der Bebauung ausgegangen.

 

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2018/03/bebauungsplaene-blankenburger-sueden-pankow-reaktionen-.html