Archiv für den Monat: Februar 2019

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

 

Handelsblatt am 20.02.2019: Wohnungsnot in Deutschland – Immobilienkonzerne müssen mehr Verantwortung übernehmen

Immobilienkonzerne schieben der Politik die Schuld für den Mangel an bezahlbarem Wohnraum zu. Es reicht aber nicht, nur auf die Versäumnisse anderer hinzuweisen.
Die nächste Eskalation ist schon programmiert. Das Frühjahrsgutachten der Immobilienwirtschaft bestätigt nicht nur den anhaltenden Preisaufwärtstrend in deutschen Großstädten. Die Experten rechnen auch in den Ballungsräumen mit „weiteren deutlichen Kaufpreissteigerungen“. Setzt sich der Trend wie von der Branche erwartet fort, wird das die Debatte um bezahlbaren Wohnraum nur weiter befeuern.

Die Politik wird sehr wahrscheinlich mit zusätzlichen Auflagen reagieren. Investoren und große Vermieter wie Vonovia oder Deutsche Wohnen sehen sich zunehmend gegängelt. Doch sie müssten selbst mehr tun, um schärferer Regulatorik zu entgehen und den Zorn der Bürger nicht unnötig auf sich zu ziehen.

Doch statt sich der Debatte zu stellen, schieben die Wohnkonzerne der Politik die Schuld für den Mangel an bezahlbarem Wohnraumzu. Sicher hat die Politik über Jahre vieles versäumt: Sie hat es verschlafen, für genügend Bauland zu sorgen, und sie erschwert auch heute noch mit lahmenden Genehmigungsprozessen den Neubau. Es reicht aber nicht, nur auf die Versäumnisse der anderen hinzuweisen.

Statt sich aus der Schussbahn zu bringen, macht sich mancher Akteur in der erhitzten Debatte noch selbst zur Zielscheibe. Wenn Deutsche Wohnen beispielsweise gegen die Erhebungsverfahren des Berliner Mietspiegels klagt, um letztlich höhere Mietsteigerungen durchzuboxen, bringt das nicht gerade Sympathiepunkte ein. Den Prozess hat das Unternehmen übrigens jüngst vor dem Berliner Verfassungsgerichtshof verloren.

Wenn die Konzerne nicht länger Sündenbock sein wollen, müssen sie aktiver werden, zum Beispiel beim Neubau. Große Aktionäre, die schlanke Geschäftsmodelle bevorzugen, dürften zwar nicht in Begeisterung verfallen. Solche Vorhaben würden jedoch zeigen: Hier sind Unternehmen, die selbst zur Lösung der Wohnungsnot beitragen.

https://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/kommentar-wohnungsnot-in-deutschland-immobilienkonzerne-muessen-mehr-verantwortung-uebernehmen/24009604.html?ticket=ST-2572531-OOVRMaP6HkiZ111YRj1P-ap5

Aus der Rubrik “Mieterproteste”:

 

Deutschlandfunk Kultur am 19.02.2019: Protest gegen hohe Mietpreise – Die Profite mit der Miete

Die Mietkosten in den Städten explodieren. Insbesondere die Modernisierungsumlage ist ein beliebtes Mittel, um Mieten energisch in die Höhe zu treiben. Mieterverbände verweisen auf Österreich – dort zahlt die Modernisierung der Eigentümer.

Große Immobilienkonzerne würden die Modernisierungsumlage nutzen, um systematisch die Mieten zu erhöhen und hohe Gewinne an ihre Aktionäre auszuschütten – das ist der Vorwurf, der von den Mieter*innen immer wieder erhoben wird. Die Deutsche Wohnen möchte dazu nicht Stellung nehmen.

Nur, wenn ein Vermieter sich die Instandsetzung eines Hauses nicht leisten kann, kann er die Miete für einen gewissen Zeitraum erhöhen – und zwar nur so lange, bis die Kosten gedeckt sind. Das regelt der Paragraf 18 im österreichischen Mietrechtsgesetz.

https://www.deutschlandfunkkultur.de/protest-gegen-hohe-mietpreise-die-profite-mit-der-miete.976.de.html?dram:article_id=441392

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

 

DER TAGESSPIEGEL am 18.02.2019: Wohnungsmarkt in Berlin – Enteignung von Großvermietern: Koalition findet keine Einigung

Bisher gibt es keine gemeinsame Position zur Enteignung von Großvermietern: Müller ist dagegen, sein Parteinachwuchs dafür – und die Linken sowieso.

Iris Spranger, wohnungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, forderte eine differenzierte Debatte auch innerhalb der SPD. „Enteignung bedeutet Entschädigung, das kostet Steuergeld und darüber muss man die Leute aufklären“, sagte Spranger. Sie warb dafür, die Modernisierungsumlage auszusetzen, damit Vermieter nicht plötzlich die Miete erhöhen und Mieter so aus der Wohnung drängen könnten. Entsprechende Gesetze müssten aber auf Bundesebene geändert werden, dort kann sich die SPD derzeit nicht gegen die CDU durchsetzen.

Nicht nur die Jusos, auch der Regierende Bürgermeister Michael Müller hatte sich zuletzt beim Thema Enteignungen positioniert. „Ich sehe die Initiative ,Deutsche Wohnen enteignen‘ sehr kritisch“, sagte Müller der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und fügte hinzu: „Das ist nicht mein Weg und nicht meine Politik.“

Im Gegensatz zur SPD haben die Linken ihre Position bereits gefunden. Auf dem Parteitag im Dezember stimmten die Genossen ohne Gegenstimmen für die Unterstützung des Volksbegehrens. Die Volksinitiative zur Enteignung beruft sich auf Artikel 15 des Grundgesetzes, wonach Grund und Boden durch Vergesellschaftung in Gemeinwohl überführt werden kann. Die Linke will Großvermieter wie die Deutsche Wohnen, Arkelius, ADO oder Vonovia, die mehr als 3000 Wohnungen im Bestand haben, entschädigen. Dafür wären zweistellige Milliardensummen fällig.

Die Grünen haben noch keine einheitliche Position. Fraktionschefin Antje Kapek hat Zweifel, dass eine Enteignung durchsetzbar sei. Und eine Entschädigung koste möglicherweise viel zu viel Geld. Auf Bundesebene ducke man sich vor der Verantwortung, das bundesweit geltende Mietrecht zu verschärfen. Aber eine Diskussion über Enteignungen oder Rückkäufe könne auch Vermieter unter Druck setzen, einen angemessenen Mieterschutz umzusetzen. Kapek wiederholte ihre Forderung, als Land ein „Bündnis mit Investoren“ zu schließen, um Neubau zu fördern.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/wohnungsmarkt-in-berlin-enteignung-von-grossvermietern-koalition-findet-keine-einigung/24010142.html

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

 

Berliner Mieterverein am 18.02.2019: Berliner Mieterverein unterstützt Volksbegehren/Volksentscheid

Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen

Der Berliner Mieterverein hält ein Landesgesetz, in dem die Bedingungen einer Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen festgeschrieben sind, für notwendig und unterstützt daher auch ein Volksbegehren beziehungsweise Volksentscheid zu dieser Frage, so BMV-Geschäftsführer Reiner Wild.

„Enteignung“ beziehungsweise „Vergesellschaftung“ ist zweifellos ein erheblicher Eingriff in die Wohnungswirtschaft. Andererseits erlebt der Berliner Mieterverein tagtäglich, dass das auch höchstrichterlich anerkannte Bedürfnis beziehungsweise Interesse der Mieterschaft am Bestandserhalt des Mietverhältnisses von der Wohnungswirtschaft mit„Füßen getreten“ wird. Der Berliner Mieterverein unterstützt daher die Initiative „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“ als Bestandteil einer Kommunalisierung und Rekommunalisierung großer privater Wohnungsbestände. Er wird daher seine Mitglieder bitten, den Antrag auf Erlass eines Gesetzes zur Vergesellschaftung von Grund und Boden in den zwei Verfahrensstufen – Volksbegehren und Volksentscheid – mit ihrer Stimme zu unterstützen. Den Initiatoren bietet der BMV seine Mitwirkung bei der Diskussion rechtlicher Fragen und der Erarbeitung konkreter Vorschläge an, etwa als Teilnehmer in einem Begleitkreis.

https://www.berliner-mieterverein.de/presse/pressearchiv/berliner-mieterverein-unterstuetzt-volksbegehren-volksentscheid-zur-vergesellschaftung-grosser-wohnungsunternehmen-pm1908.htm

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

 

DER TAGESSPIEGEL am 18.02.2019: Wohnungspolitik in Berlin – Ein Enteignungsgesetz wäre verfassungswidrig

Die Bürgerinitiative “Deutsche Wohnen & Co. enteignen” fordert in Berlin die Sozialisierung von Wohneigentum. Das wäre rechtlich unzulässig.

Das geforderte Gesetz wäre verfassungswidrig

Dies gilt bereits deshalb, weil das Gesetz für den (vermeintlich) angestrebten Gemeinzweck weder geeignet noch erforderlich ist (1). Darüber hinaus verstößt die Festlegung der zu sozialisierenden Grundstücke gegen den Gleichheitssatz (2). Die von der Bürgerinitiative angestrebte Höhe der Entschädigung ist mit verfassungsrechtlichen Grundsätzen nicht vereinbar (3). Schließlich verstößt ein derartiges Gesetz gegen Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (4).

https://www.tagesspiegel.de/berlin/wohnungspolitik-in-berlin-ein-enteignungsgesetz-waere-verfassungswidrig/24007506.html

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

 

Berliner Morgenpost am 18.02.2019: Wohnungsmarkt – Vorkauf: Rechnungshof prüft Berlins Wohnungskäufe

Rechnungshof-Präsidentin Karin Klingen sieht finanzielle Bedeutung der Deals und erwartet klare Kriterien bei der Auswahl.

Der Landesrechnungshof wird die umstrittenen Wohnungskäufe des Senats, der Bezirke und der landeseigenen Wohnungsunternehmen untersuchen. „Es handelt sich um eine finanziell sehr bedeutsame Angelegenheit, die wir mit großer Aufmerksamkeit verfolgen“, sagte Rechnungshof-Präsidentin Karin Klingen der Morgenpost: „Wir legen dabei Wert auf eine Gesamtstrategie.“

Im Falle einiger geltend gemachter Vorkaufsrechte hätten die Finanzaufseher bereits „Prüfaktivitäten“ aufgenommen, so Klingen. Man wolle auch alle sechs landeseigenen Wohnungsbau­gesellschaften untersuchen. Die dafür notwendige Prüfgenehmigung habe die Senatsverwaltung für Finanzen in Aussicht gestellt. „Wir wollen erst mal sehen, nach welchen Maßstäben Senat und Bezirke handeln, welches Finanzvolumen dafür eingeplant ist und nach welchen Kriterien die Wohnungen ausgesucht werden“, sagte Klingen.

https://www.morgenpost.de/berlin/article216465113/Vorkauf-Rechnungshof-prueft-Berlins-Wohnungskaeufe.html

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

 

rbb Abendschau am 17.02.2019: Die Not der Mieter

Modernisierungen maroder Wohnungen können komplett auf die Miete umgelegt werden. Auch wenn schon längst alles abbezahlt ist. Schon die letzte große Koalition wollte das ändern, doch die CDU zog nicht mit. Nun hat die Bundesregierung die Absenkung der Umlage von 11 auf 8 Prozent beschlossen. Doch das Kernproblem löst das nicht.

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

 

DER TAGESSPIEGEL am 17.02.2019 – Wohnungsmarkt in BerlinMüller: Enteignungen sind “nicht meine Politik”

Berlin stand schon unter Sozialismus-Verdacht: Nun spricht sich der Regierende Bürgermeister Michael Müller gegen die Enteignung von Wohnungsunternehmen aus.

Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) hat sich im Kampf gegen steigende Mieten gegen die Enteignung von Wohnungsunternehmen ausgesprochen. Er sehe die Volksinitiative „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“ – wie Müller der FAZ sagte – „sehr kritisch“.

Nachdem sich der Regierende Bürgermeister in der vor allem vom Koalitionspartner Die Linke und vom eigenen Parteinachwuchsbefeuerten Debatte zurückgehalten hatte, sagte er nun: „Das ist nicht mein Weg und nicht meine Politik. Diskussionen wie diese helfen den Mieterinnen und Mietern jetzt überhaupt nicht.“ Bereits im Januar hatte Müller angekündigt, mit der Deutsche Wohnen über einen Rückkauf der 2004 vom Senat verkauften Wohnungen zu sprechen.

Zur Volksinitiative, die Unternehmen mit mehr als 3000 Wohnungen enteignen lassen will, sagte Müller: „Ob es in einem Volksentscheid tatsächlich eine Mehrheit für Enteignungen geben würde, bezweifle ich. Wenn erstmal allen bewusst ist, wie viele Milliarden das kosten würde, werden viele das anders bewerten als heute. Schon jetzt zeichnen sich hohe rechtliche und finanzielle Hürden ab.“

https://www.tagesspiegel.de/berlin/wohnungsmarkt-in-berlin-mueller-enteignungen-sind-nicht-meine-politik/24006392.html

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

 

DER TAGESSPIEGEL am 15.02.2019: Volksbegehren gegen Deutsche Wohnen – Jusos Pankow wollen harte Enteignung

Wer 20 Wohnungen oder mehr besitzt, soll enteignet werden. Das fordert die SPD-Jugendorganisation aus Pankow bei der Landesdelegiertenkonferenz.

Die Berliner Jungsozialisten, mit 6000 Mitgliedern größte politische Jugendorganisation Berlins, sollen das Volksbegehren „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ aktiv unterstützen. Das wird in einem Antrag der Pankower Jusos gefordert, der am Sonnabend auf der Landesdelegiertenkonferenz der SPD-Nachwuchsorganisation zur Abstimmung steht. Sollte der Antrag in vollem Umfang beschlossen werden, gehen die Jusos in Berlin über die Ziele des geplanten Volksbegehrens sogar noch hinaus.

Denn die Forderung, alle Berliner Immobilienunternehmen mit mindestens 3000 Wohnungen gegen Entschädigung zu vergesellschaften, sei zu kurz gegriffen, heißt es im Papier der Pankower Jusos. Es sollte angestrebt werden, „jede juristische oder natürliche Person mit mindestens 20 Wohnungen zu enteignen und deren Wohnungen zu sozialisieren“. Es sei denn, die Eigentümer seien Genossenschaften oder hätten sich die Wohnungen für die Altersvorsorge gekauft.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/volksbegehren-gegen-deutsche-wohnen-jusos-pankow-wollen-harte-enteignung/23992938.html

Aus der Rubrik “Stadtentwicklungspolitik”:

 

DER TAGESSPIEGEL am 15.02.2019: Milieuschutz und Wohnungsankauf in Berlin – „Massiver Eingriff in die Eigentumsrechte“

Das Institut der deutschen Wirtschaft nimmt den Milieuschutz unter die Lupe: Durch selektive Maßnahmen mache der Senat ganze Stadtviertel unattraktiv.

Das renommierte Institut der deutschen Wirtschaft Köln e. V. (IW) legte jetzt ein Gutachten zum Milieuschutz vor, das dem Tagesspiegel exklusiv vorliegt. Die wichtigste These der Untersuchung: „Das Instrument der Milieuschutzsatzung stellt einen massiven Eingriff in die Eigentumsrechte dar. Begünstigt werden hierdurch Mieter, die in dem Gebiet über eine Wohnung mit geringen Wohnkosten verfügen. Benachteiligt werden jedoch alle Wohnungssuchenden, die aufgrund des Nachfrageüberschusses keine angemessene Wohnung finden können. Die dadurch geschaffene Insider-Outsider-Konstellation wirft enorme gesellschaftliche Fragen auf.“

Zudem, so kritisiert der IW, konterkarierten die weitreichenden Modernisierungsverbote in Erhaltungsschutzgebieten die formulierten Klimaschutzziele für einen langfristig zu erreichenden klimaneutralen Gebäudebestand. Hinzu komme, dass in diesen Gebieten durch die Umwandlungsverbote Chancen auf Eigentumserwerb verbaut werden.

Dieses Vorgehen sieht der IW, der seine Expertise im Auftrag des „Vereins zur Förderung von Wohneigentum in Berlin“ fertigte, kritisch. Durch die Schutzvorschrift würden „gesellschaftlich gewünschte Investitionen für mehr Wohnflächen, die Energieeffizienz oder Barrierearmut behindert und Chancen auf den Eigentumserwerb verbaut. Weiterhin entstehen Risiken für den städtischen Haushalt durch den Ankauf der Immobilien zu aktuellen Marktpreisen. Gesellschaftlich lassen sich die Kosten nicht durch den Nutzen aufwiegen“.

Schließlich sei die Erhaltung der Sozialstruktur weder aus arbeitsmarktpolitischen, aus bildungspolitischen oder aus Gründen der Vermeidung von Problemvierteln zu rechtfertigen. Mit weiteren Risiken sei zu rechnen: „Wenn die kaufenden kommunalen Wohnungsgesellschaften die Mieten nicht anheben, droht ihnen langfristig ein Verlust. Anfänglich ist dies kaum merklich, doch mit der Zeit wächst der Unterschied zwischen den Marktmieten und den eingefrorenen Mieten deutlich. Hinzu kommt das Risiko steigender Zinsen, die die Kostensituation der Unternehmen verschlechtern könnte.“

Wolfgang Maennig, Professor für Wirtschaftspolitik an der Universität Hamburg (Fachbereich Volkswirtschaftslehre) und Mitglied der Expertenkommission „Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik“ des Bundes, geht mit Blick auf die extensive Ausübung des Vorkaufsrechtes durch die Stadt, respektive durch den jeweiligen Bezirk noch einen Schritt weiter: „Was finanzmathematisch, bautechnisch, politisch richtig sein kann, ist natürlich volkswirtschaftlich gesehen immer noch ziemlicher Humbug“, sagt er auf Anfrage: „Es nutzt auch den Wählern der Regierungsparteien nur wenig: Wenn sie nicht zu dem kleinen Kreise der Berechtigten gehören, die eine Sozialwohnung erhalten, müssen sie sich auf einem privaten Markt versorgen, der durch die Aufkäufe des Senates sogar noch kleiner geworden ist. Was für eine kleine Zahl zusätzlicher Sozialmieter gut ist, verschlechtert die Situation aller anderen.“

https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/immobilien/milieuschutz-und-wohnungsankauf-in-berlin-massiver-eingriff-in-die-eigentumsrechte/23990050.html