Archiv für den Monat: Mai 2019

Aus der Rubrik “Wohnungsbau”:

 

DER TAGESSPIEGEL am 16.05.2019: Bauboom in Berlin – Rekordzahl an Wohnungen fertiggestellt

Fast 17.000 Wohnungen sind in der Hauptstadt im vergangenen Jahr entstanden – so viel wie nie in diesem Jahrzehnt. Aber viel zu wenig für das Wachstum der Stadt.

In Berlin wurde zuletzt so viel gebaut wie lange nicht. 16.706 Wohnungen haben Bauherren im vergangenen Jahr errichtet. Das sind 1037 Wohnungen mehr als im Vorjahr. Das meldet das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg. Die Steigerung erfolgte vor allem im Neubau, wo der Anstieg besonders kräftig um fast 13 Prozent gegenüber 2017 war. Ähnlich kräftig wuchs die Zahl der Wohnungen, die in Mehrfamilienhäusern entstanden: um 12,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr. In Ein- und Zweifamilienhäusern stieg die Zahl der Fertigstellungen 2018 um 6,7 Prozent auf 1469 neue Wohnungen. Durch Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden wurden 2243 weitere Wohnungen fertiggestellt, gut ein Fünftel weniger als im Vorjahr.

Die meisten neuen Wohnungen entstanden in den Bezirken Mitte und Treptow-Köpenick. Die wenigsten in Reinickendorf, Steglitz-Zehlendorf und Tempelhof-Schöneberg. In Pankow entstanden 2152 Wohnungen, in Charlottenburg-Wilmersdorf 1050, Spandau 1265, Steglitz-Zehlendorf 1263, in Tempelhof-Schöneberg 634, in Neukölln 794, in Treptow-Köpenick 2545, in Marzahn-Hellersdorf 1731, in Lichtenberg 2013 und Reinickendorf 436.

Gemessen an der Bevölkerungsentwicklung der Stadt ist der geringfügige Anstieg der Neubauzahlen enttäuschend: Knapp 40.000 Menschen kommen jährlich nach Berlin mehr als fortziehen – rein rechnerisch wäre der Bau von rund 20.000 Wohnungen erforderlich, um allein jeden dieser zusätzlichen Neuberliner unterzubringen – 3000 neue Wohnungen mehr müssten also gebaut werden. Damit verschärft sich der Kampf um die knapp gewordenen Wohnungen. Hinzu kommt, dass sich die “Zunahme der Baufertigstellungen abflaut”, wie das Amt für Statistik feststellt. Im Jahr 2017 hatte der Anstieg der Neubauzahlen noch bei 14,7 Prozent gelegen, im vergangenen Jahr nur noch bei 6,6 Prozent.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/bauboom-in-berlin-rekordzahl-an-wohnungen-fertiggestellt/24348796.html

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

 

Berliner Morgenpost am 15.05.2019: Mietspiegel – Wohnungsbau-Branche attackiert Deutsche Wohnen

Im Streit um die Anerkennung des Berliner Mietspiegels hat der Dachverband der Wohnungsunternehmen die Deutsche Wohnen kritisiert.

Zu den Äußerungen der Deutsche Wohnen im Zusammenhang mit dem neuen Berliner Mietspiegel hat sich der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU) kritisch geäußert. „Wir haben die Aussagen der Deutsche Wohnen SE zum neuen Berliner Mietspiegel mit Verwunderung zur Kenntnis genommen und können diese nicht nachvollziehen“, sagte Maren Kern, Vorstand des Verbands. „Der BBU hat sich aufgrund der verbandsintern durchgeführten Abstimmungen ganz eindeutig für die Anerkennung des Berliner Mietspiegels 2019 als qualifiziert ausgesprochen.“

Der BBU und seine Mitgliedsunternehmen stünden zu ihrer Verantwortung für den Erhalt des sozialen Zusammenhalts und den Schutz von bezahlbarem Wohnen als zentralem Element der Daseinsvorsorge, so Maren Kern weiter. „Wir erwarten von der Deutsche Wohnen als Berlins größtem Vermieter Berlins ein entsprechendes Bekenntnis.“

Deutsche Wohnen will Forschungsergebnisse abwarten

Die Deutsche Wohnen, Berlins größter privater Wohnungskonzern, hatte zuletzt den Mietspiegel infrage gestellt und in der Vergangenheit immer wieder gegen seine Anwendung geklagt. „Die Deutsche Wohnen unterstützt das Instrument des Mietspiegels ausdrücklich, da es grundsätzlich ein geeignetes Mittel zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete sein kann“, hatte Vorstandschef Michael Zahn am Dienstag über eine Mitteilung verlauten lassen, aber zugleich ergänzt: „Voraussetzung dafür ist allerdings die Erstellung nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen“.

Auf Nachfrage der Berliner Morgenpost, ob denn die Deutsche Wohnen den neuen Berliner Mietspiegel, der seit Monaten das Vorgängerwerk aus dem Jahr 2017 ersetzt, als „wissenschaftlich qualifiziert“ anerkennt, gab sich das Unternehmen auffallend zurückhaltend. Man müsse nun zunächst erst einmal analysieren, ob der neue Mietspiegel tatsächlich qualifiziert sei. Dazu warte man die Einordnung des Forschungsinstituts F+B ab, das die Datenerhebung zum Berliner Mietspiegel vorgenommen hat, sagte Unternehmenssprecherin Manuela Damianakis der Berliner Morgenpost. Diese Prüfung werde voraussichtlich „einige Wochen“ dauern.

https://www.morgenpost.de/berlin/article217639727/Wohnungsbau-Branche-attackiert-Deutsche-Wohnen.html

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

 

Befinden sich die im Bezirk Berlin-Mitte in der “Spandauer Vorstadt” belegenen Wohnungen in bevorzugter Citylage i.S.d. Berliner Mietspiegels 2017?

Die Antwort des Landgerichts Berlin (LG Berlin – 67 S 50/19, Beschluss vom 09.04.2019) lautet: Ja!

Zur Begründung führt das Landgericht Berlin in seiner vorgenannten Entscheidung unter I. wie folgt aus: „Das Amtsgericht hat der auf Zustimmung zur Erhöhung des Mietzinses gerichteten Klage aus den zutreffenden und die Berufungsangriffe bereits erschöpfenden Gründen der angefochtenen Entscheidung, auf die die Kammer Bezug nimmt und denen im Wesentlichen nichts mehr hinzuzufügen ist, unter Einordnung in den Berliner Mietspiegel 2017 stattgegeben.

Dagegen vermag die Berufung nichts zu erinnern, auch soweit sie sich gegen die Bejahung des wohnwerterhöhenden Merkmals “bevorzugte Citylage” durch das Amtsgericht richtet. Die in der A. S. Straße befindliche Wohnung liegt in einer bevorzugten Citylage. Dieser Begriff kennzeichnet die Lage der Wohnung in einem zentral gelegenen Teilraum der Großstadt Berlin, der sich durch eine besondere Dichte von Einkaufsmöglichkeiten, Kultureinrichtungen und Restaurants sowie anderen Einrichtungen auszeichnet, die eine über die typische Infrastruktur eines Wohngebiets hinausgehende Bedeutung und Anziehungskraft insbesondere auch für in- und ausländische Besucher und Touristen haben (vgl. Kammer, Urteil vom 16. Juli 2015 – 67 S 120/15, NJW 2015, 3248). Diese Voraussetzungen sind in der gesamten Spandauer Vorstadt und damit auch in der A. S. Straße erfüllt.”

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

DER TAGESSPIEGEL am 15.05.2019: Entwurf für „Mietendeckel“– Bausenatorin Lompscher will die Obergrenze

Kommt der „Mietendeckel“? Und wenn ja: Ab welchem Preis greift er? Aus dem Hause von Stadtentwicklungs-Senatorin Lompscher kommt nun ein erster Entwurf.

Kaum ist der Mietspiegel erschienen, da legt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen nach. Aus dem Hause von Senatorin Katrin Lompscher (Linke) kursiert ein Entwurf für den umkämpften „Mietendeckel“. Dieser sieht eine Obergrenze für die Mieten von freien Wohnungen ebenso vor wie für bestehende Mietverhältnisse. So soll der Anstieg der Mieten gestoppt werden.

Das Papier vom 6. Mai, das dem Tagesspiegel exklusiv vorliegt, sieht eine Höchstmiete vor, deren Überschreitung genehmigungspflichtig ist. Doch anders als von der SPD gefordert sollen die Mieten nicht „eingefroren“ werden. Die Begründung: „Die gegenwärtige Situation auf dem Berliner Wohnungsmarkt rechtfertigt ein generelles Aussetzen von Mieterhöhungen nicht.“

Stattdessen sollen Mieterhöhungen weiterhin möglich sein – allerdings nur bis zu einer Mietobergrenze. Ob diese bei neun, zehn oder elf Euro liegt, ist allerdings noch völlig offen. Die Höhe müsse „noch abschließend ermittelt und bestimmt werden“, heißt es vage im Entwurf. Die Regelung soll für fünf Jahre gelten. Ausgenommen sind Sozialwohnungen und Neubau.

Doch noch ist nichts entschieden. Das betont auch Lompschers Sprecherin Katrin Dietl. Über das „Wie“ des Mietendeckels werde in einer Arbeitsgruppe bestehend aus Senatsverwaltungen und Mietrechtsexperten aktuell noch diskutiert. Es gibt auch noch viele offene Fragen. Um nur zwei zu nennen: Wie soll die ohnehin schon überlastete Berliner Verwaltung die zu erwartende Flut an Anträgen für Ausnahmegenehmigungen stemmen? Und ist es überhaupt rechtlich zulässig, eine Höchstmiete für alle Wohnungen egal welchen Standards oder welcher Lage festzulegen?

Iris Spranger, wohnungspolitische Sprecherin der SPD, ist mit dem Vorschlag aus Lompschers Haus noch nicht zufrieden. „Ich bin dafür, dass wir die Mieten einfrieren“, sagte sie dem Tagesspiegel. Ihre Sorge: Vermieter, die weniger als die Höchstmiete verlangen, könnten angespornt werden, die Miete bis zur Obergrenze zu erhöhen.

Der Sprecherin für Wohnen der Grünen, Katrin Schmidberger, geht der Entwurf aus der Verwaltung noch nicht weit genug. „Wir wollen den Mietendeckel möglichst scharf stellen“, sagt sie. Die Grünen plädieren daher für einen Mietenstopp über fünf Jahre in Kombination mit einer Deckelung der Miete bei Wiedervermietungen. Die zulässige Höchstmiete für eine Wohnung solle eine Preistabelle festlegen. Der Mieterverein dagegen begrüßt das Papier aus der Stadtentwicklungsverwaltung: „Wir präferieren im Moment das Modell der Mietobergrenze“, sagt Geschäftsführer Reiner Wild. Gegen einen generellen Mietenstopp spreche, dass Vermieter, die bisher geringe Mieten berechnen, bestraft würden.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/entwurf-fuer-mietendeckel-bausenatorin-lompscher-will-die-obergrenze/24342294.html

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

 

Berliner Morgenpost am 14.05.2019: Wohnungsunternehmen – Deutsche Wohnen will neuen Mietspiegel zunächst analysieren

Zuletzt hatte die Deutsche Wohnen immer wieder gegen die Anwendung des Mietspiegels geklagt. Auch diesmal gibt man sich zurückhaltend.

„Die Deutsche Wohnen unterstützt das Instrument des Mietspiegels ausdrücklich, da es grundsätzlich ein geeignetes Mittel zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete sein kann“, ließ Zahn über eine Mitteilung am Dienstag verlauten. Doch schon der folgende Satz weckt Zweifel daran, dass die Deutsche Wohnen, die in der Vergangenheit immer wieder gegen die Anwendung des Mietspiegels geklagt und vor Gericht teilweise auch Recht bekommen hatte, nun tatsächlich einlenken wird. „Voraussetzung dafür ist allerdings die Erstellung nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen“, so Zahn weiter.

Auf Nachfrage der Berliner Morgenpost, ob denn die Deutsche Wohnen den neuen Berliner Mietspiegel, der seit Monat das Vorgängerwerk aus dem Jahr 2017 ersetzt, als „wissenschaftlich qualifiziert“ anerkennt, gab sich das Unternehmen jedoch auffallend zurückhaltend. Man müsse nun zunächst erst einmal analysieren, ob der neue Mietspiegel tatsächlich qualifiziert sei. Dazu warte man entsprechende Gutachten ab, sagte Unternehmenssprecherin Manuela Damianakis der Berliner Morgenpost. Diese Prüfung werde „einige Wochen“ dauern. Prozesse gegen Mieter aufgrund von Mietstreitigkeiten werde es ohnehin auch bei der Deutschen Wohnen, „genauso wie bei jedem anderen Unternehmen, auch den Landeseigenen, weiterhin geben“, sagte Damianakis weiter. Es sei eine „Nebelkerze“ so zu tun, als würde ein neuer Mietspiegel daran etwas ändern.

https://www.morgenpost.de/berlin/article217466161/Deutsche-Wohnen-will-neuen-Mietspiegel-zunaechst-analysieren.html

Aus der Rubrik “Wirtschaftsinformationen”:

 

rbb24.de am 14.05.2019: Immobilienkonzern meldet Zahlen – Höhere Mieten steigern Gewinn der Deutsche Wohnen

Höhere Mieten vor allem in Berlin haben dem Immobilienkonzern Deutsche Wohnen weiter Auftrieb gegeben.

Im ersten Quartal 2019 stieg der operative Gewinn auf 144 Millionen Euro. Das sind nach Angaben des Unternehmens 16,5 Prozent mehr als im ersten Quartal 2018. Für das Gesamtjahr peilt das MDax-Unternehmen weiterhin einen operativen Gewinn von 535 Millionen Euro an.

https://www.rbb24.de/wirtschaft/beitrag/2019/05/deutsche-wohnen-mieten-berlin-umsatz-gestiegen.html

AMV im Lichte der Presse:

 

Spandauer Volksblatt am 13.05.2019: Baustadtrat am Stammtisch

Der nächste Stammtisch des Alternativen Mieter- und Verbraucherschutzbundes Spandau (AMV) steht an. Diesmal wird Baustadtrat Frank Bewig (CDU) mit am Tisch sitzen und über diverse Neubauvorhaben in Spandau informieren. Zum Beispiel über die Pläne für das ehemalige Krankenhaus Staaken, die Kleingartenanlage „Alter Exerzierplatz“, das Carossa-Quartier Süd oder die Parkstraße Ost. Wer Fragen hat, Kritik loswerden oder genauer wissen will, wie sich der Bezirk in den nächsten Jahren verändern wird, der kommt am Mittwoch, 22. Mai, um 19.30 Uhr ins Restaurant Spandauer Stub’n (frühere Stadtrandschänke) an der Pionierstraße 79.

https://www.berliner-woche.de/falkenhagener-feld/c-bauen/baustadtrat-am-stammtisch_a213364

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

 

inforadio.de am 13.05.2019 – Der neue Mietspiegel mit neuen Nettokaltmieten

Die Mieten in Berlin steigen weiter. Die Nettokaltmiete liegt im Schnitt bei 6,72 Euro pro Quadratmeter, wie der rbb vor der Vorstellung des neuen Mietspiegels erfuhr. Das entspricht einem jährlichen Anstieg um 2,5 Prozent. Unser landespolitischer Korrespondent Thorsten Gabriel berichtet über diese entscheidende Grundlage vor Gericht, über die unter Richtern Uneinigkeit herrscht.

An diesem Montag wird der neue Mietspiegel präsentiert. Dafür werten Senat, Mieter- und Vermieterverbände alle zwei Jahre Daten aus bestehenden sowie neuen Verträgen der vergangenen vier Jahre aus. Wer eine Mietererhöhung erhält, kann im Mietspiegel nachsehen, ob sie berechtigt ist.

https://www.inforadio.de/programm/schema/sendungen/int/201905/13/336249.html

AMV im Lichte der Presse:

 

inforadio.de am 13.05.2019 – Berliner Mietspiegel: Gilt er oder gilt er nicht?

Das Berliner Landgericht hat zwei komplett unterschiedliche Urteile gefällt. In einem Fall gilt der Mietspiegel, im anderen nicht. Für Mieter bleibt die Frage: was heißt das nun? Denn der Mietspiegel ist die Grundlage für Mieterhöhungen und die Mietpreisbremse. Wirtschaftsreporterin Annika Krempel hat zusammengetragen, wie es um den Berliner Mietspiegel steht.

https://www.inforadio.de/programm/schema/sendungen/wirtschaft_aktuell/201905/13/337489.html

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

 

DER TAGESSPIEGEL am 10.05.2019: Grüne unterstützen Ziele des Enteignungs-Volksbegehrens

Das Volksbegehren “Deutsche Wohnen & Co enteignen” erhält politische Unterstützung von den Grünen. “Quantitative Obergrenzen” sieht die Partei kritisch.

Die Berliner Grünen unterstützen die Ziele des Volksbegehrens „Deutsche Wohnen & Co enteignen“. „Zentral dabei ist, die Mieter zu schützen, Spekulationen Einhalt zu gebieten und den gemeinwohlorientierten Wohnungsbestand zu erhöhen“, steht in einem sechsseitigen Positionspapier, das der Grünen-Landesvorstand am Donnerstagabend verabschiedet hat.

Allerdings werben die Grünen nicht für eine aktive Unterstützung des Volksbegehrens, wie es die Linke propagiert.

In dem Papier, das dem Tagesspiegel vorliegt, betonen die Grünen einen Dreiklang für Maßnahmen: Bauen, Erwerben, Regulieren. Bei der Unterstützung des Volksbegehrens geht es den Grünen aber nicht um eine quantitative Größe, wie es das Volksbegehren vorgibt, nämlich die Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen mit mehr als 3000 Wohnungen im Bestand. „Rein quantitative Obergrenzen sehen wir kritisch“, betont die Partei.

Zu den qualitativen Kriterien zählen aus Sicht der Grünen „insbesondere die Einhaltung des Mietspiegels, die Erfüllung der Instandhaltungspflichten anstelle des Herausmodernisierens, kein spekulativer Wohnungsleerstand, eine regelgerechte und transparente Betriebskostenabrechnung, ein Moratorium für Mietsteigerungen, keine Beteiligung an Share-Deals und an der Umgehung des kommunalen Vorkaufsrechts sowie ein Mitbestimmungsrecht der Mieter“.

Die Grünen wollen nach der ersten Stufe des Volksbegehrens, das sicher erfolgreich verlaufen wird, mit den Initiatoren in einen Dialog eintreten. Die Partei fordert den Senat und das Abgeordnetenhaus auf, mit dem Volksbegehren in Verhandlungen zu treten, die möglicherweise in ein Gesetz münden könnten. Ein Runder Tisch mit allen Akteuren von Initiativen bis hin zu Wohnungsunternehmen soll „weitgehende Maßnahmen zum Schutz der Mieter“ erarbeiten.

Grüne wollen Positionspapier auf Kleinem Parteitag diskutieren

Auch der Bund müsse „endlich handeln und der Sozialpflichtigkeit des Grundeigentums wirksam Geltung verschaffen“. Die Berliner Grünen fordern eine Reform des Mietrechts. „Mietsteigerungen über dem Niveau der durchschnittlichen Einkommensentwicklung darf der Bundesgesetzgeber weder für Bestandsmietverträge noch für Wohnungssuchende gestatten.“

Auch die Reduzierung der Modernisierungsumlage auf acht Prozent sei „nach wie vor unangemessen hoch und heizt das Herausmodernisieren weiter an“, so die Grünen. Die Partei fordert eine Abschaffung der Modernisierungsumlage, die Wiedereinführung der Wohngemeinnützigkeit durch den Bund, angemessene Fördermittel für dauerhaft sozial gebundene Wohnungsbestände. Für Privateigentum an Grund und Boden in Siedlungsgebieten fordert die Partei Obergrenzen. Auch die Anwendung des Mietspiegel müsse „bundesgesetzlich sichergestellt werden“.

Die Grünen werden am kommenden Mittwoch auf einem Kleinen Parteitag über das Positionspapier diskutieren und dieses wohl auch verabschieden.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/wohnungspolitik-in-berlin-gruene-unterstuetzen-ziele-des-enteignungs-volksbegehrens/24326628.html