Archiv des Autors: amv

Aus der Rubrik “Gesetzesvorhaben”:

Berliner Morgenpost am 16.08.2018 – Horrorhäuser: Grüne wollen Eigentümer temporär enteignen

Grüne Fachpolitiker kritisieren die Tatenlosigkeit von Berlins Bausenatorin und präsentieren nun eigene Vorschläge.

„Die Häuser sind Gelddruckmaschinen für die Vermieter“, sagte Susanna Kahlefeld, Integrationsexpertin der Grünen im Abgeordnetenhaus.

Mit ihrer Fraktionskollegin Katrin Schmidberger, Wohnexpertin der Grünen-Fraktion, dringt sie deshalb auf eine Reform des Wohnungsaufsichtsgesetzes. Das Gesetz, das vor 28 Jahren letztmals reformiert worden war, soll im besten Fall Wohnmissstände beseitigen. Obwohl eine Reform bereits seit 2016 im Koalitionsvertrag festgeschrieben ist, wolle die Bausenatorin das Problem erst 2020 angehen. „Das ist viel zu spät angesichts der seit Jahren bekannten Probleme“, sagte Schmidberger.

Die beiden Abgeordneten fordern deshalb, die Regeln für Vermieter schnellstmöglich zu verschärfen. So sollen in Zukunft temporäre Enteignungen der Eigentümer möglich sein, um den Wohnraum auf deren Kosten zu renovieren. Auch die Kosten für Ersatzwohnungen oder Schädlingsbekämpfung sollen zukünftig auf die Vermieter umgelegt werden. Außerdem wollen die Grünen die Bußgelder „deutlich erhöhen“, wie Schmidberger sagte.

https://www.morgenpost.de/berlin/article215098427/Horrorhaeuser-Gruene-wollen-Eigentuemer-temporaer-enteignen.html

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

 

Ist ein Bestreiten des in einer mietrechtlichen Betriebskostenabrechnung enthaltenen Kostenansatzes inur dann zu berücksichtigen, wenn der Mieter vorher die Berechnungsunterlagen eingesehen oder erfolglos Einsicht verlangt hat?

Die Antwort des Oberlandesgerichts Karlsruhe (OLG Karlsruhe – 8 U 87/15, Urteil vom 14.11.2017) lautet: Ja!

Zur Begründung führt das Oberlandesgericht Karlsruhe in seiner vorgenannten Entscheidung unter II. 2. a) wie folgt aus: “Ein Bestreiten des Kostenansatzes ist nur dann zu berücksichtigen, wenn der Mieter vorher die Berechnungsunterlagen eingesehen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteile vom 8. Juni 2000 – 10 U 94/99, vom 5. September 2002 – 10 U 150/01 und vom 27. April 2006 – I-10 U 169/0510 U 169/05) oder erfolglos Einsicht verlangt hat (vgl. Weidenkaff, in: Palandt, BGB, 76. Aufl. 2017, § 535 Rn. 99). Hat der Mieter Belegeinsicht verlangt, schreibt das Gesetz nicht vor, dass der Vermieter auf das bloße Einsichtsverlangen mit einem Terminangebot reagieren muss (vgl. Schmid/Zehelein, in: MüKoBGB, 7. Aufl. 2016, § 556 Rn. 90). Reagiert der Vermieter nicht mit einem Terminangebot, muss sich der Mieter zum Vermieter begeben. Erscheint der Mieter nach einer entsprechenden Ankündigung in den Geschäftsräumen des Vermieters zu den üblichen Geschäftszeiten oder im Falle eines privaten Kleinvermieters werktags in den frühen Abendstunden, muss der Vermieter sofort Belegeinsicht gewähren, weil der Anspruch auf Belegeinsicht nach Zugang der Abrechnung gemäß § 271 Abs. 1 BGB sofort fällig ist (vgl. Schmid/Zehelein, a.a.O.). Ein Anspruch des Mieters auf Übersendung von Fotokopien besteht, wenn ein anderes Mietverhältnis als ein solches über preisgebundenen Wohnraum betroffen ist, indes grundsätzlich nicht (vgl. BGH, Urteil vom 8. März 2006 – VIII ZR 78/05; Schmid/Zehelein, a.a.O., Rn. 92).”

Aus der Rubrik “Gesetzesvorhaben”:

 

DER TAGESSPIEGEL am 15.08.2018: Horrorhäuser in Berlin – Grüne fordern Gesetzesreform gegen Mietabzocke

Die Grünen wollen gegen die Mietabzocke in Horrorhäusern vorgehen, der illegale Leiharbeiter ausgesetzt sind – doch die linke Bausenatorin bremst.

„Seit dem Jahr 2015 liegt ein Gesetzesentwurf dagegen auf dem Tisch“, sagt Susanna Kahlefeld von den Grünen. Geschehen sei bisher nichts. Und obwohl ihre Partei in Regierungsverantwortung steht, sei auch jetzt kein Durchkommen. Jedenfalls nicht auf die Schnelle. „Nicht vor dem Jahr 2020“ sei mit einer Senatsvorlage zu rechnen, habe das Büro der zuständigen Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen Katrin Lompscher (Linke) ihnen mitgeteilt. Katrin Schmidberger von den Grünen hat dafür keine Erklärung.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/horrorhaeuser-in-berlin-gruene-fordern-gesetzesreform-gegen-mietabzocke/22917378.html

Aus der Rubrik “Gesetzesvorhaben”:

 

Berliner Zeitung am 15.08.2018: Schimmel, Müll – Besitzern von verwahrlosten Häusern soll das Handwerk gelegt werden

Kein warmes Wasser, keine Heizung, Schimmel und Müll – in Berlin gibt es rund 60 sogenannte Problemimmobilien.

Mit einer Verschärfung des Wohnungsaufsichtsgesetzes wollen die Grünen nun gezielter gegen die Verwahrlosung vorgehen. Die Abgeordneten Susanna Kahlefeld und Katrin Schmidberger stellten am 15.08.2018 einen Sechs-Punkte-Plan dazu vor.

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/schimmel–muell-besitzern-von-verwahrlosten-haeusern-soll-das-handwerk-gelegt-werden–31115148

Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

 

Landgericht Berlin, Aktenzeichen 66 S 18/18, Urteil vom 13. August 2018: Zur Frage, ob eine Mietpartei Ansprüche aus ihrem Mietverhältnis (z.B. wegen überhöhter Miete aufgrund der Vorschriften über die Mietpreisbremse) an eine Inkassogesellschaft wirksam abtreten kann?

Berliner Zeitung am 15.08.2018: Zu viel gezahlt – Dürfen Inkassogesellschaften für Mieter tätig werden?

Ob die Inkassogesellschaften aber überhaupt für die Mieter tätig werden dürfen, ist rechtlich umstritten. Sogar beim Berliner Landgericht. Je nachdem, welche Kammer entscheidet, fällt das Urteil bisher mal zugunsten der Inkassogesellschaften, mal gegen sie aus.

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/polizei/zu-viel-gezahlt-duerfen-inkassogesellschaften-fuer-mieter-taetig-werden–31110392

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

 

Gerät der Mieter in Schuldnerverzug, wenn er seinem Vermieter eine Einzugsermächtigung zum Mieteinzug erteilt hat und dieser von der Einzugsermächtigung keinen Gebrauch macht?

Die Antwort des Oberlandesgerichts Karlsruhe (OLG Karlsruhe – 8 U 87/15, Urteil vom 14.11.2017) lautet: Nein!

Zur Begründung führt das Oberlandesgericht Karlsruhe in seiner vorgenannten Entscheidung unter II. 2. a) wie folgt aus: “Hat der Mieter dem Vermieter eine Einzugsermächtigung erteilt und ist vereinbart, dass der Vermieter die Miete vom Konto des Mieters durch Lastschrift einzieht, gerät der Mieter nicht in Schuldnerverzug nach § 286 BGB, soweit der Vermieter von der Einzugsermächtigung keinen Gebrauch macht. Das gilt jedenfalls dann, wenn keinerlei Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Konto des Mieters keine genügende Deckung aufweist, und der Mieter auch im Übrigen nicht (mit-)veranlasst, dass der Vermieter die Einziehung unterlässt (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 2. Juni 2008 – 5 U 20/08).”

Aus der Rubrik “Baulandentwicklung”:

DER TAGESSPIEGEL am 14.08.2018: Grundstückspreise steigen sprunghaft

Bauland in Berlin war noch nie so teuer: fast 700 Euro je Quadratmeter. Die Preise stiegen 2017 um 75 Prozent. Das treibt Mieten und Wohnungspreise in die Höhe.

Schlechte Nachrichten für Mieter und Bauwillige: Bauland wird in Berlin sprunghaft teurer. Innerhalb nur eines Jahres stieg der Quadratmeterpreis um mehr als 77 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Ein Quadratmeter Bauland kostete im Jahr 2017 im Berliner Durchschnitt 695 Euro – im Vorjahr waren es “nur” 393 Euro gewesen. Die Grundstückskosten sind ein wichtiger Teil der Gesamtkosten von Wohnungsbauten und gelten als “Preistreiber” für Mieten von Neubauten und deren Kaufpreise.

“Höchst kritisch” nannte die Chefin von Berlins größtem Wohnungsverband BBU Maren Kern “die sich zuspitzende Baulandknappheit in Berlin”, weil das der Schaffung günstiger Wohnungen im Wege stehe. Kern forderte den Senat zum Handeln auf, “ernst zu machen mit einer aktiven Liegenschaftspolitik” und die Bebauung großer landeseigener Flächen zu prüfen. Die BBU-Chefin nannte ausdrücklich “Elisabethaue, Tempelhofer Feld sowie die “Kleingartenflächen – Ziel muss dabei sein, dass gemeinwohlorientierte Bauherren vergünstigtes Land für den Bau bezahlbarer Mietwohnungen bekommen”.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/bauen-in-berlin-grundstueckspreise-steigen-sprunghaft/22910982.html

Aus der Rubrik “Baulandentwicklung”:

Berliner Morgenpost am 15.08.2018: Baulandpreise in Berlin steigen auf Rekordwert

Die Preissteigerung um 77 Prozent gefährdet die kommunalen Projekte. Der Senat fordert vom Bund eine Spekulationsbremse.

Der Berliner Senat will in dieser Legislaturperiode 30.000 landeseigene Wohnungen errichten. Doch das könnte deutlich teurer werden als bislang geplant: Allein im vergangenen Jahr sind die Baulandpreise in der Hauptstadt um 77 Prozent gestiegen. Das geht aus der Kaufwertliste hervor, die das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg am Dienstag vorgelegt hat.

Der durchschnittliche Kaufpreis für Bauland lag demnach 2017 bei 695 Euro je Quadratmeter. Im Jahr zuvor waren es in Berlin noch 393 Euro je Quadratmeter gewesen. Damit stiegen die Kaufwerte für unbebautes Bauland deutlich an und erreichten den bisher höchsten Wert, der jemals erreicht wurde, teilte das Amt weiter mit.

„Der Bericht zeigt klar, dass die explodierenden Bodenpreise immer mehr verhindern, dass kostengünstiger Wohnraum entsteht“, sagte die wohnungspolitische Sprecherin der Grünen, Katrin Schmidberger. Gerade die Genossenschaften könnten oft nicht mehr mithalten. Umso zentraler sei es daher, mehr landeseigene Flächen an sie zu vergeben.

Auch Schmidberger sieht die Bundesregierung in der Verantwortung: „Wir brauchen endlich eine Spekulationsbremse bei Bauland“, sagte sie. Zwar würden Bodenwertsteigerungen teilweise bereits abgeschöpft, aber es sollten alle nur durch Baurecht oder Umnutzungen durch Bauämter genehmigten Wertsteigerungen ab einem gewissen Wert bei der öffentlichen Hand verbleiben.

https://www.morgenpost.de/berlin/article215091851/Baulandpreise-in-Berlin-steigen-auf-Rekordwert.html

Aus der Rubrik “Baulandentwicklung”:

Berliner Zeitung am 15.08.2018: Bauland-Preise steigen – Dass sind die fatalen Folgen für bezahlbaren Wohnraum

Die Entwicklung hat fatale Folgen für die Mieten im Neubau. Der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) schätzt, dass sich der Grundstücksanteil an der Neubaumiete dadurch von bisher zwei Euro pro Quadratmeter auf drei bis vier Euro je Quadratmeter erhöht – wobei die rechnerische Miete im Erstbezug von elf auf bis zu 13 Euro steigt.

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/bauland-preise-steigen-das-sind-die-fatalen-folgen-fuer-bezahlbaren-wohnraum-31109502

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

rbb24.de am 15.08.2018: Bilanz von Rot-Rot-Grün R2G baut nicht genug, hilft aber armen Menschen 

Kaum ein Thema beschäftigt Rot-Rot-Grün so sehr wie die Lage am Berliner Wohnungsmarkt. Die Koalition ist sich einig, dass nur Neubau oder der Ankauf von Wohnungen bezahlbaren Wohnraum schaffen kann. Doch was hat der Senat bisher umgesetzt?

Das Berliner Stadtbild wird vor allem durch Baukräne geprägt. Unter jedem könnte dringend benötigter Wohnraum entstehen – eventuell sogar für sozialverträgliche 6,50 Euro pro Quadratmeter. Schließlich verspricht der rot-rot-grüne Koalitionsvertrag “jährlich 6.000 Wohnungen mit den sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften” zu bauen.

Doch die vielen Kräne trügen: Statt der 30.000 neuen Wohnungen, die bis zum Ende der Legislaturperiode entstehen sollen, werden es laut jüngsten Senatsberechnungen nur etwas mehr als 26.000 sein.

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2018/08/koalitionschek-berlin-senat-wohnen.html