Archiv des Autors: amv

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

 

taz.de am 17.09.2019: Umstrittenes Gesetz in Berlin – Linke schwächte Mietendeckel ab

Aus der taz vorliegenden Unterlagen geht jedoch eindeutig hervor, dass die nunmehr im Entwurf verankerten jährlichen Erhöhungen der Deckelgrenzwerte und die erweiterten Modernisierungsumlagen von der linken Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher und ihrem Staatssekretär Sebastian Scheel in die Sitzung eingebracht worden waren. Im Kapitel „Zuschläge“ ihrer Vorlage heißt es unter Ziffer 5.2: „Modernisierung in den letzten 15 Jahren vor Inkrafttreten des Gesetzes – 1,40 Euro. Modernisierung nach Inkrafttreten des Gesetzes – 1,00 Euro“.

Grüne sind sauer

Katrin Schmidberger, wohnungspolitische Sprecherin der Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus, verwahrte sich gegenüber der taz dann auch gegen das Schwarze-Peter-Spiel der Linken: „Wir Grüne haben keine Mieterhöhungsmöglichkeiten des gesamten Mietendeckels vorgeschlagen. Auch der Modernisierungszuschlag von 1,40 Euro kommt nicht von uns.“

https://taz.de/Umstrittenes-Gesetz-in-Berlin/!5627145/

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

 

Ist die gesamte Erhöhungserklärung unwirksam, wenn der Vermieter bei der Durchführung von Modernisierungmaßnahmen vorsätzlich und kollusiv gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstößt?

Die Antwort des Landgerichts Berlin (LG Berlin – 67 S 342/18, Beschluss vom 06.08.2019) lautet: Ja!

Zur Begründung führt das Landgericht Berlin in seiner vorgenannten Entscheidung unter I. wie folgt aus: „Der Klägerin steht kein über den vom Amtsgericht ausgeurteilten Betrag hinausgehender Anspruch auf Erhöhung der Miete zu.

1. Aus der Mieterhöhungserklärung vom 29. April 2016 ergibt sich kein weiterer Anspruch auf Mieterhöhung.

Wie die Kammer bereits in einem Parallelverfahren 67 S 267/17 in der mündlichen Verhandlung vom 18. Januar 2018 ausgeführt hat, ist die gesamte Erhöhungserklärung vom 26. April 2016 wegen Sittenwidrigkeit gemäß §§ 138242 BGB unwirksam, da die Klägerin beabsichtigt hat, den Beklagten mit überhöhten Preisen zu übervorteilen. Insoweit wird zunächst auf die zutreffenden Ausführungen des Amtsgerichts verwiesen. Die Erklärung ist insgesamt unwirksam, weil die von der Klägerin zugrunde gelegte Berechnung der Gesamtkosten entgegen der Rechtsgedanken der §§ 138242 BGB darauf abzielt, dem Beklagten Kosten aufzuerlegen, die in einem eklatanten Missverhältnis zur Leistung stehen und dieser vorsätzliche Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot auf die personelle und unternehmerischen Verflechtungen der auf Seiten der Klägerin beteiligten Gesellschaften zur eigenen Gewinnmaximierung zurückzuführen ist. § 138 BGB ist auch auf einseitige Rechtsgeschäfte anwendbar (vgl. BAG, Urt. v. 23. Juni 1994 – 2 AZR 617/93BAGE 77, 128-137; Staudinger/Sack/Seibl (2017) BGB § 134, Rz. 15; Staudinger/Sack/Fischinger (2017) BGB § 138, Rz. 591; Ellenberger, in: Palandt, 76. Aufl. 2017, § 138 Rz. 11).

Zwar ist der Berufung zuzugeben, dass die Erklärung grundsätzlich bei einem Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot nicht insgesamt unwirksam ist, wovon auch das Amtsgericht ausgeht. Jedoch ist vorliegend maßgeblich auf die darüber hinaus unstreitig vorliegende enge Verflechtung zwischen den beteiligten Unternehmen abzustellen, die hinreichend auf ein bewusstes und gewolltes auffälliges Missverhältnis bei den Abrechnungen zu Lasten der in das Dauerschuldverhältnis des Mietvertrages eingebundenen Mieter hinweist. Nach dem unstreitigen Tatbestand ist der Geschäftsführer der Klägerin zugleich Geschäftsführer der XGmbH, die ein im Sinne des Steuerrechts einheitliches Unternehmen mit ihr bildet, sowie Geschäftsführer der Y-GmbH, deren Honorar Bestandteil der Berechnung ist. Dieser Umstand reicht für den Fall der festgestellten eklatanten Abweichungen von den vom Sachverständigen angesetzten angemessenen Kosten zu den Positionen Elektroinstallation, Wärmedämmung und Fenster aus, um ein kollusives Verhalten der Klägerin und ihrer Firmen aus verwerflicher Gesinnung zum Zwecke der Gewinnmaximierung unter Ausnutzung der besonderen Situation des Mieters, der ein schützenswertes Interesse an der Erhaltung seiner Wohnung hat, zu bejahen. Dies auch dann, wenn man zwar entgegen dem Amtsgericht bei der Einschaltung eigener Unternehmen nicht von einem Vertrauen auf eine Preisgestaltung unterhalb des Mittelwertes, sondern eine diesen jedenfalls nicht überschreitenden ausgeht.

Die Klägerin hat keine die Preisbildung entlastenden Umstände geltend gemacht. Der erstmalig mit der Berufung vorgetragene pauschale Einwand des von dem Sachverständigen nicht berücksichtigten Generalunternehmerzuschlags zwischen 10-15% greift nicht. Denn dabei handelt es sich um ein gemäß § 531 Abs. 2 Satz 1 Ziffer 3 ZPO unzulässiges neues Verteidigungsmittel. Außerdem sind auch unter Berücksichtigung dieses Zuschlags die Preise weiterhin eklatant überhöht.

Für den vorliegenden Sonderfall der kollusiv erhöhten Preise erscheint die Annahme einer Teilunwirksamkeit entgegen der Regelwirkung des § 139 BGB als unangemessen, da damit ein wirksamer Schutz des Mieters vor auf diese Art und Weise vorsätzlich weit überhöht abgerechneten Modernisierungszuschlägen unterlaufen werden würde.

Irrelevant ist vorliegend, dass von der Sittenwidrigkeit nicht alle Maßnahmen betroffen sind (so z.B. nicht die Balkone) bzw. die Angemessenheit und Ortsüblichkeit der Preise nicht hinsichtlich aller Maßnahmen (hier: neue Gas-Zentralheizung nebst zentraler Solar-Warmwasserbereitung) überprüft worden ist. Denn die Klägerin hätte sich von der durch die Sittenwidrigkeit des Vorgehens infizierten Erhöhungserklärung vollständig lösen und eine neue Erhöhungserklärung abgeben müssen. Dies hat sie jedoch nicht getan.

2. Zu Recht hat das Amtsgericht auch eine Berechtigung der Klägerin zur Mieterhöhung in Höhe von 40,08 EUR aufgrund der Mieterhöhungserklärung vom 21. Oktober 2016 verneint.

a) Bei Kosten für eine Ersatzunterkunft sowie für Kosten für Packmaterial und Packhelfer sowie Bewachungskosten handelt es sich nicht um Kosten, welche – wie in § 559 Abs. 1 BGB verlangt – für die Wohnung aufgewendet worden sind. Denn diese Kosten sind nicht infolge, sondern lediglich anlässlich der Baumaßnahme angefallen, weswegen eine Umlage im Rahmen der Modernisierungsmieterhöhung nicht in Betracht kommt (vgl. Hinz, NZM 2013, 209, 222).

Soweit der Vermieter im Einzelfall für die Kosten der Unterbringung der Mieter während der Bauphase gemäß § 555d Abs. 6, 555a Abs. 3 BGB aufzukommen hat, kommt es nicht zu einer “Rückbelastung” der Mieter im Rahmen der Modernisierungsmieterhöhung (MüKoBGB/Artz, 7. Aufl. 2016, BGB § 559 Rn. 15).

b) Hinzu kommt, dass die Klägerin nicht dargelegt hat, welche erforderlichen Aufwendungen tatsächlich entstanden sind. Sie hat zur Begründung ihres Mieterhöhungsverlangens lediglich ausgeführt, dem Beklagten einen Vorschuss in Höhe von 4.372,50 EUR gezahlt zu haben. Dabei ist aus den als Anlagen eingereichten Schreiben der Klägervertreter vom 13. Juli 2015 und vom 3. September 2015 zu ersehen, dass sich die Parteien nicht darüber einig waren, ob die vom Beklagten angesetzten Zeiten und Kosten angemessen und erforderlich waren. Auch im hiesigen Verfahren hat die Klägerin die Erforderlichkeit bestimmter Positionen, für welche ein Vorschuss gefordert und bezahlt worden war, bestritten, weswegen sie bereits selbst zum Teil bestreitet, dass diese Kosten – wenn man sie dem Grunde nach für ansatzfähig für eine Mieterhöhung hielte – tatsächlich für die Modernisierungsmaßnahmen erforderlich waren und damit nach §559 BGB berücksichtigungsfähig wären.

c) Schließlich wären nur Aufwendungen – wie vom Amtsgericht ausgeführt – ansatzfähig, die ausschließlich durch Modernisierungsarbeiten verursacht wurden (Schmidt-Futterer/Börstinghaus, 13. Aufl. 2017, BGB § 559 Rn. 62). Das ist bei den vom Beklagten geltend gemachten Aufwendungen nicht der Fall. Zum einen sollte in der Wohnung die Rohinstallation Elektro als Erhaltungsmaßnahme und nicht als Modernisierungsmaßnahme neu verlegt werden (vgl. Vergleich vom 28. Oktober 2015, AG Mitte, 15 C 2/14, Bl. 111R Bd. I d.A.). Da in dieser Zeit kein Strom vorhanden war, war die Wohnung nicht bewohnbar und ein Auszug des Beklagten erforderlich. Ferner sind erhebliche Kosten dadurch entstanden, dass ein Stahlträger das Badezimmer des Beklagten beschädigt hatte.”

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

 

Berliner Woche am 17.09.2019: Gerade private Vermieter versuchen abzukassieren – Ein Viertel der Mieterhöhungen war fehlerhaft

Unwirksame oder zu hohe Mieterhöhungen: mit diesem Problem wandte sich fast jeder vierte Besucher in den zurückliegenden zwölf Monaten an die kostenlose Mieterberatung im Bezirk. Und mit dem angekündigten Mietendeckel wird der Beratungsbedarf noch weiter steigen. Dieses Fazit zogen Vertreter der beiden Träger der kostenlosen Mieterberatung bei einem Pressegespräch Anfang September in Schloss Biesdorf.

Seit gut einem Jahr gibt es die kostenlose Mieterberatung. Die beiden vom Bezirksamt mit der kostenlosen Mieterberatung im Bezirk beauftragten Träger sind das Büro Gesoplan, Gesellschaft für Sozialplanung und Stadtforschung mbH, und der Berliner Mieterverein. Diese führen seit August 2018 an insgesamt fünf Terminen in der Woche an vier Stadtteilzentren Mieterberatungen durch.

Laut Statistik der Gesoplan waren in rund elf Prozent der vorgetragenen Fälle die Mieterhöhungen unwirksam. Bei weiteren rund 16 Prozent konnten die beratenden Rechtsanwälte den Mieterhöhungen nur teilweise zustimmen. „Das ist mit rund einem Viertel aller Fälle eine erhebliche Zahl unwirksamer oder nur teilweise wirksamer Mieterhöhungen“, sagte Sheena Bartscherer vom Büro Gesobag. Die meisten wurden von privaten Vermietern falsch ausgestellt. Die Mieterhöhungen landeseigener Wohnungsunternehmen waren meist korrekt.

https://www.berliner-woche.de/biesdorf/c-soziales/ein-viertel-der-mieterhoehungen-war-fehlerhaft_a231562

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

 

DER TAGESSPIEGEL am 16.09.2019: Grüne uneins über geplanten Mietendeckel – Rechtspolitische Sprecherin warnt vor „Flut von Klagen“

Der geplante Mietendeckel sorgt für Streit bei den Grünen. Eine Sprecherin kritisierte den Entwurf und bekam prompt Gegenwind.

Die Ausgestaltung des Mietendeckels entzweit nach Tagesspiegel-Checkpoint-Recherchen nun auch die Fraktion der Grünen im Abgeordnetenhaus: Die rechtspolitische Sprecherin Petra Vandrey geht mit ihrer Einschätzung, wonach das geplante Gesetz „verfassungsrechtlich bedenklich“ und nicht nur darin schlecht gestrickt sei, auf Konfrontation mit der Sprecherin für Wohnungspolitik Katrin Schmidberger, die ihre eigene Erklärung als „unsere grüne Position“ ansieht.

Vandrey mahnt bei den „Eingriffen in das Eigentum“ mehr Verhältnismäßigkeit an. Die Mieten sollten nur eingefroren, nicht gesenkt werden. Zudem müsse die Lage einer Wohnung eine Rolle spielen, andernfalls drohe eine „Schattenwirtschaft“ mit Schwarzgeldzahlungen. Zudem drohe ein „Crash“ auf dem Immobilienmarkt, der die „Altersabsicherung“ von Kleininvestoren ruiniere.

Wegen der geringeren Mieteinnahmen werde „der Zustand der Häuser massiv schlechter“. Mieter hochpreisiger Wohnungen würden eher geschützt durch den Deckel. Und der bezirkliche Modernisierungsvorbehalt gefährde die Klimaschutzziele, wovor auch der Naturschutzbund gewarnt hatte. Investoren würden „weniger Neubau“ schaffen. Eine „Überlastung der Bezirksämter“ drohe und eine „Flut von Klagen“ vor dem Verwaltungsgericht.

Zumal die „Härtefallregelung zu unbestimmt“ sei. Und weil in Berlin der Deckel die Mieten künftig niedrig halte, sei mit „noch mehr Zuzug“ zu rechnen. Das mache die Stadt „noch voller“ und werde die Infrastruktur noch mehr überlasten.

„Kein Recht auf unendliche Renditen“

Katrin Schmidberger stufte Vandreys Thesen als „Diskussionspapier“ ein und forderte erneut: „einen Wohnungsmarkt, bei dem auch Gering- und Normalverdiener wieder eine Chance haben, zu bezahlbaren Preisen eine Wohnung zu finden“. Es gebe „kein Recht auf unendliche Renditen“, so Schmidberger, sie stimmte aber Vandrey zu: „es gibt auch die Verhältnismäßigkeit, die beim Eingriff in die Eigentumsfreiheit zu gelten hat“, ohne die der Mietendeckel vor Gericht zu scheitern drohe.

Trotzdem müsste die geplante Härtefallregelung für Eigentümer Ausnahme bleiben. „Brisant“ nennt Schmidberger, dass es „kein Konzept für das bezirkliche Personal gibt, welches zur Umsetzung dringend nötig ist“. Kritikwürdig sei der Vorschlag aus dem Hause Lompscher, „dass die Mieten aller Wohnungen, die in den letzten 15 Jahren modernisiert wurden, einen Aufschlag von 1,40 Euro je Quadratmeter bekommen sollen.“

https://www.tagesspiegel.de/berlin/gruene-uneins-ueber-geplanten-mietendeckel-rechtspolitische-sprecherin-warnt-vor-flut-von-klagen/25021530.html

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

 

Ist der Anspruch des Mieters auf Mangelbeseitigung während der Mietzeit verjährbar?

Die Antwort des Landgerichts Berlin (LG Berlin – 67 S 131/19, Beschluss vom 08.08.2019) lautet: Nein!

Zur Begründung führt das Landgericht Berlin in seiner vorgenannten Entscheidung unter I. wie folgt aus: „Schließlich ist der Instandsetzungsanspruch des Klägers auch nicht verjährt. Die von der Berufung angegriffenen – im Ergebnis allerdings zutreffenden – Erwägungen des Amtsgerichts können insoweit dahinstehen. Denn der Anspruch des Mieters auf Mangelbeseitigung ist während der Mietzeit unverjährbar (st. Rspr., vgl. BGH, Urt. v. 17. Februar 2010 –VIII ZR 104/09NZM 2010, 235, beckonline Tz. 17). So liegt der Fall hier, in dem das zwischen den Parteien begründete Mietverhältnis bis heute ungekündigt fortbesteht. Die Voraussetzungen, nach denen ein auf § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB beruhender Mangelbeseitigungsanspruch des Mieters ausnahmsweise verwirkt wäre, sind ebenfalls nicht erfüllt. Auch das hat das Amtsgericht zutreffend erkannt.”

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

 

rbb24.de am 16.09.2018: FAQ zum Berliner Mietendeckel – Mietensegen oder Investitions-Stopper?

Als erstes Bundesland will Berlin ab 2020 die Wohnungsmieten begrenzen. Welche Folgen dies für Mieter, aber auch den Wohnungsmarkt insgesamt haben könnte, ist nicht klar abschätzbar. Vorläufige Antworten auf ungeklärte Fragen.

Zu den Fragen, über die derzeit unter anderem gestritten wird, zählen diese:

Darf Berlin die Mieten überhaupt deckeln?

Davon gehen SPD, Linke und Grüne aus. Unter anderem sehen sie sich von einem Rechtsgutachten bestätigt, das die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus bei den Rechtswissenschaftlern Franz Mayer und Markus Artz von der Universität Bielefeld in Auftrag gegeben hatte. [spdfraktion-berlin.de] “Das Land Berlin verfügt […] über die Gesetzgebungszuständigkeit für einen ‚Mietendeckel”, zeigt sich Mayer sicher. Die beiden Wissenschaftler argumentieren, dass die Bundesländer im Zuge der Föderalismusreform von 2006 die Möglichkeit erhalten hätten, neben dem bestehenden privaten auch ein öffentliches Mietrecht zu schaffen.

Andere Rechtsgutachten halten dies jedoch für eine Fehleinschätzung. Der prominenteste Widerspruch kommt vom ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier. In einer rechtsgutachtlichen Stellungnahme im Auftrag des Bundesverbandes deutscher Wohnungs-  und Immobilienunternehmen (GdW) [gdw.de] hält er der rot-rot-grünen Koalition vor, dass die Länder “unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt über eine Gesetzgebungskompetenz zur Einführung eines sogenannten Mietendeckels” verfügen. Das bundesrechtliche Mietpreisrecht, wie es im Bürgerlichen Gesetzbuch festgehalten ist, übe “eine Sperrwirkung” aus. Vereinfacht gesagt: Der Bund hat aus Sicht Papiers das Thema Mietrecht abschließend geregelt, weshalb die Länder dazu nichts mehr zu sagen hätten. Andernfalls würde durch einen Landesmietendeckel beispielsweise die bundesweit gesetzlich geregelte Mietpreisbremse ausgehebelt.

Mieten deckeln und einfrieren ist das eine – aber hohe Mieten absenken etwas anderes. Kann das rechtlich funktionieren?

Ursprünglich hatte die Koalition darüber nachgedacht, Mieterinnen und Mietern grundsätzlich das Recht einzuräumen, ihre Miete absenken zu lassen, wenn sie die definierte Mietobergrenze überschreitet. So war es noch im Eckpunktepapier des Senats vom 18. Juni 2019 festgehalten. [berlin.de] Auf Antrag der Mieterinnen und Mieter sei eine Überprüfung der Miete auf Mietpreisüberhöhung möglich. “In Form eines Absenkungsbegehrens wird die Miete dann auf die zulässige Miete reduziert”, heißt es dort. Im Referentenentwurf vom 30. August [berlin.de] wird dies allerdings eingeschränkt – analog zu den Regeln, die bereits für die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften existieren. Demnach steht dieses Recht nur noch jenen Mieterinnen und Mietern zu, deren Miete mehr als 30 Prozent des Haushaltseinkommens ausmacht. Außerdem spielt auch die Größe der Wohnung eine Rolle (“Bei der Berechnung der Mietbelastung ist nur der Teil der Miete zu berücksichtigen, der auf eine angemessene Wohnfläche entfallt”, §4, Absatz 4).

In den bislang bekannten Gutachten gibt es zu dieser geplanten Regel noch keine Einschätzungen. In Parlamentskreisen sind allerdings verfassungsrechtliche Bedenken gegen die 30-Prozent-Regelung zu hören. Vertreter von Mieterorganisationen sehen in ihr vor allem ein Bürokratiemonster, das auch abschreckend auf potenziell anspruchsberechtigte Mieterinnen und Mieter wirken könnte.

Bricht der Wohnungsneubau ein, wenn der Mietendeckel kommt?

Viele Signale deuten darauf hin, dass vor allem die private Immobilienwirtschaft ihre Investitionen angesichts sinkender Rendite-Erwartungen überdenkt. An Drohungen dies zu tun, mangelt es zumindest nicht. Bei einer Umfrage des Bundesverbands Freier Immobilien und Wohnungsunternehmen (BFW) erklärten 72 Prozent der Mitgliedsunternehmen, sie würden ihre geplanten Investitionen stoppen oder ganz aufgeben.

Gehen Bauaufträge zur Sanierung bestehender Wohnungen zurück?

Die Berliner Handwerkskammer sieht diese Entwicklung schon jetzt. “Wir haben eine Menge Hinweise von Handwerkern, die ihre Aufträge schon jetzt verloren haben”, sagt Handwerks-Hauptgeschäftsführer Jürgen Wittke. Die Umfrage unter BFW-Mitgliedsunternehmen unterstreicht diesen Eindruck. Demnach gaben 61 Prozent der Unternehmen an, auf dringend erforderliche Sanierungen zu verzichten. 59 Prozent erklärten, sie hätten geplante Modernisierungen ihres Wohnungsbestandes auf Eis gelegt.

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2019/09/faq-mietendeckel-berlin-fragen-antworten.html

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

 

Berliner Morgenpost am 15.09.2019: CDU-Programm – Mit diesem Plan will die CDU in Berlin Wohnungen schaffen

Der CDU-Landesvorstand verabschiedet ein Zehn-Punkte-Programm zur Beschleunigung des Wohnungsbaus.

Mit einem Zehn-Punkte-Plan will die Berliner CDU den Senat dazu drängen, auf den geplanten Mietendeckel zu verzichten. Darauf verständigte sich der Landesvorstand auf seiner Klausurtagung am Freitag in Hamburg. „In Sorge um den sozialen Frieden in der Stadt und um die Zukunft Berlins als Wohn- und Arbeitsstandort fordern wir den Berliner Senat auf, vom geplanten Mietendeckel Abstand zu nehmen“, heißt es in dem Papier.

Stattdessen soll ein Bündnis aller Beteiligten den Wohnungsbau in der Stadt deutlich beschleunigen. „Die Mieten in Berlin werden sich in der wachsenden Stadt langfristig nur dann stabil entwickeln können, wenn wir der wachsenden Wohnraumnachfrage ein entsprechend wachsendes Wohnraumangebot entgegensetzen“, heißt es in dem Beschlusspapier des CDU-Vorstandes.

Mehr Personal in den Bezirken und weniger VorschriftenDazu sollen in den Bezirken jeweils mindestens zehn neue Stellen in den Stadtentwicklungsämtern geschaffen werden. Außerdem soll ein Service-Zentrum auf Senatsebene die Prozesse rund um den Neubau beschleunigen. Außerdem fordern die CDU-Spitzenpolitiker, die Landesbauordnung sowie betreffende Gesetze und Verordnungen zu entrümpeln, um Bürokratie abzuschaffen. Außerdem möchte die CDU ein vereinfachtes Verfahren für diejenigen Bebauungspläne, nach denen am Rande bestehender Siedlungen neue Wohnungen entstehen sollen.

„Die CDU Berlin hat heute weitreichende Beschlüsse gefällt, wie eines der drängendsten Probleme der Stadt behoben werden kann“, sagte CDU-Landeschef Kai Wegner am Rande der Klausur. „Das vom Senat vorgelegte Gesetz zur Mietenbegrenzung muss verhindert werden.“ Stattdessen setze sich die CDU für beschleunigtes Bauen in der Stadt ein, um den Wohnungsmarkt zu entspannen.

Auf ihrer Klausur forderte der CDU-Landesvorstand zudem, dass die Reform der Grundsteuer aufkommensneutral und sozialverträglich ausgestaltet werden soll. „Das ist ein Schritt, Steuererhöhungen für die selbstnutzenden Wohnungseigentümer zu verhindern“, sagte Wegner. „Im Gegensatz zu diesem Senat, der mit seinen Beschlüssen keine Wohnungen schafft, Mieter und Vermieter verunsichert und dem Berliner Handwerk schadet, gibt die Berliner CDU Vorfahrt für schnelles Bauen und bezahlbares Wohnen.“

Wie verändert der Mietendeckel den Immobilienmarkt? Wird es jetzt leichter oder schwieriger eine Mietwohnung zu finden?

Der Mietendeckel bringt keine einzige neue Wohnung. Diesem Hauptargument der Mietendeckel-Kritiker widersprechen auch diejenigen nicht, die sich für eine Begrenzung der Wohnungsmieten einsetzen. Insofern wird es für Wohnungssuchende keinesfalls leichter. Inwieweit es möglicherweise durch den Mietendeckel sogar schwieriger wird eine Wohnung zu finden, ist nicht seriös abzuschätzen.

Zumindest könnte es böse ausgehen, wenn mit möglicherweise eingesparter Miete nicht bedacht umgegangen wird. Der Staatsrechtler Christian Pestalozza verweist darauf, dass es in der Tat dazu kommen könnte, dass Mieter ihrem Wohnungseigentümer entgangene Mieten nachzahlen müssen, falls der Mietendeckel gerichtlich gekippt wird – dann nämlich, wenn man beantragt habe, die Miete abzusenken. “Wenn man etwas zurückzulegen hat, ist man gut beraten, den Differenzbetrag zurückzulegen, um nicht später vor der Notwendigkeit zu stehen, da eine größere Summe nachzuzahlen”, rät Pestalozza.https://www.morgenpost.de/berlin/article227082779/Mieten-in-Berlin-Mit-diesem-Plan-will-die-CDU-mehr-Wohnraum-schaffen.html

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

 

DER TAGESSPIEGEL am 15.09.2019: Mietendeckel-Debatte – Linke sollen den Verband der Wohnungsunternehmen unter Druck gesetzt haben

Der BBU kritisiert den Mietendeckel. Prompt soll die Linke mit dem Rückzug der Landesfirmen aus dem Verband gedroht haben. Das gefällt nicht allen.

Im Kampf um ein neues Mietengesetz greifen Vertreter der Linkspartei und des linken Flügels der Grünen zu harten Bandagen. Sowohl in aller Öffentlichkeit als auch hinter den Kulissen. Nach Informationen des Tagesspiegels soll es zu mehreren „intensiven Gesprächen“ mit einzelnen Vertretern der Wohnungswirtschaft gekommen sein, in der diese unter Druck gesetzt worden sein sollen. So zumindest der Vorwurf. Vonseiten der Wohnungswirtschaft ist deshalb von einem „mangelnden Verständnis von Pluralismus“ die Rede.

Im Zentrum der Offensive stehen der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) und dessen Vorsitzende Maren Kern. Sie hatte die Pläne des Senats für einen Mietendeckel kritisiert und als „Schlag ins Gesicht für die gemeinwohlorientierte Wohnungswirtschaft“ bezeichnet. Daraufhin soll Kern von führenden Politikern der Linkspartei damit gedroht worden sein, die landeseigenen Wohnungsunternehmen aus der Interessengemeinschaft abzuziehen.

Ein Rückzug der landeseigenen Unternehmen aus dem Interessenverband wäre für den BBU ein finanzielles Problem, da Howoge, Gesobau und Co einen erheblichen Teil der Beiträge einzahlen. Der Verband vertritt die Interessen von privaten, öffentlichen und genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen in Berlin und Brandenburg. Seine Mitglieder bewirtschaften rund 1,1 Millionen Wohnungen in Berlin und Brandenburg, etwa die Hälfte des Angebots. Was den Verband zu einer mächtigen Stimme im Kampf um die politische Deutungshoheit in der aufgeheizten Wohnungsdebatte macht.

Bei der Grünen-Fraktion ist Katrin Schmidberger für Wohnen und Mieten zuständig. Sie gehört dem linken Parteiflügel an und steht dem BBU ebenfalls „konstruktiv-kritisch“ gegenüber, wie sie sagte. Das habe sie bereits mehrfach in Diskussionen mit der BBU-Vorsitzenden zum Ausdruck gebracht. Der Verband könne kaum die Interessen renditeorientierter Unternehmen und gleichzeitig die der landeseigenen vertreten, sagte Schmidberger. Sie hält die aktuelle Debatte deshalb für wichtig – eine Position, die im Realo-Lager der Grünen auf wenig Gegenliebe stößt.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/mietendeckel-debatte-linke-sollen-den-verband-der-wohnungsunternehmen-unter-druck-gesetzt-haben/25016398.html

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

 

Berliner Morgenpost am 14.09.2019: Wohnungspolitik – Berliner Mietendeckel wird überwiegend abgelehnt

Nicht nur Handelskammer und Immobilienwirtschaft sehen die Senatspläne kritisch. Auch Banken und Landesarmutskonferenz warnen.

Bei der Anhörung von Verbänden und anderer beteiligter Organisationen zum Mietendeckel ist der Referentenentwurf aus dem Hause der Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) durchgefallen. Die Reaktionen waren nach Angaben von Teilnehmern überwiegend negativ. Uneingeschränkte Zustimmung fand der Plan nur bei Mietervertretungen und eingeschränkt beim Deutschen Gewerkschaftsbund und der Liga der Wohlfahrtsverbände.

Die Industrie- und Handelskammer warnte vor einer ausufernden Bürokratie und einer Investitionsbremse. Auch die Immobilienwirtschaft stellte sich geschlossen gegen die Pläne.

Kreditnehmer müssen mit einer Überprüfung rechnen

Warnende Stimmen kommen aber auch von den Banken. Die Geldhäuser müssten die Bonität und die Kredite ihrer Kunden, die etwa Eigentumswohnungen vermieten, neu bewerten. Eventuell müsse von den Darlehensnehmern mehr Eigenkapital verlangt werden, heißt es.

Auch der Umweltverband BUND äußerte sich skeptisch. Die Umweltschützer fürchten, die energetische Sanierung des Gebäudebestandes könnte zum Erliegen kommen. Die Bauwirtschaft rechnet mit massiven Einbrüchen bei den Aufträgen. In den nächsten Jahren würden die Umsätze um sieben Milliarden Euro sinken.

Für Einkommensschwache könnte es noch schwerer werden

Die Landesarmutskonferenz fürchtet, ihre Klientel könnte durch den Deckel sogar noch schlechter gestellt werden. Für freie Träger werde keine Wohnung dadurch entstehen. Außerdem hätten arme Menschen noch weniger Chancen auf freie Wohnungen. Denn Mieter dürfen ihre Miete senken, wenn diese 30 Prozent ihres Einkommens übersteigt. Deshalb würden wohlhabendere Bewerber noch stärker bevorzugt, heißt es.

https://www.morgenpost.de/berlin/article227082797/Berliner-Mietendeckel-wird-ueberwiegend-abgelehnt.html

 

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

 

Berliner Zeitung am 13.09.2019: Mietendeckel – Nur wenige Berliner könnten die Miete absenken

Ein Fünftel der Berliner muss mindestens 30 Prozent des Haushaltseinkommens für die Kaltmiete aufbringen – und erfüllt damit eine der Bedingungen, die nach dem geplanten Mietendeckel zur Absenkung der Miete berechtigen. Wird einbezogen, dass die Wohnungsgröße angemessen sein muss, reduziert sich der Kreis der Anspruchsberechtigten für eine Mietsenkung jedoch auf nur noch knapp zehn Prozent.

Das geht aus einer Untersuchung des Soziologen Sigmar Gude für die Initiative Mietenvolksentscheid hervor, die der Berliner Zeitung vorliegt. Sonderlich groß wäre der Kreis der Mieter also nicht, der von einer Absenkung profitieren könnte. Er würde sich voraussichtlich sogar noch weiter reduzieren. Denn einen Anspruch auf Absenkung soll es nur dann geben, wenn die neuen Mietoberwerte, die zwischen 5,95 und 9,80 Euro pro Quadratmeter für normal ausgestattete Wohnungen liegen, überschritten werden.

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/mietendeckel-nur-wenige-berliner-koennten-die-miete-absenken-33161130