Archiv der Kategorie: AMV im Lichte der Presse

AMV im Lichte der Presse:

 

Spandauer Volksblatt am 06.07.2020: Termine für Mieterberatungen in Spandauer Kiezen

Spandau. Das Beratungsbüro des Alternativen Mieter- und Verbraucherschutzbundes (AMV) in der Westerwaldstraße 9a bleibt bis 9. August geschlossen. Persönliche Sprechstunden gibt es dagegen wieder an folgenden Standorten: Gemeinwesenverein Haselhorst, Burscheider Weg 21, Montag von 10 bis 12 Uhr. Stadtteilbüro Siemenstadt, Wattstraße 13, montags von 13 bis 15 Uhr. Gemeinwesenverein Heerstraße Nord, Obstallee 22 d/e, montags von 16 bis 19 Uhr. Paul-Schneider-Haus, Schönwalder Straße 23-24, dienstags von 14 bis 17 Uhr. Kieztreff, Einkaufszentrum Posthausweg, Falkenseer Chaussee 199, dienstags von 18 bis 20 Uhr.

https://www.berliner-woche.de/bezirk-spandau/c-soziales/termine-fuer-mieterberatungen-in-spandauer-kiezen_a279337

AMV im Lichte der Presse:

 

staaken.info am 23.06.2020 – Für ADO-Abrechnungen 2018 bei “GSW-Altmietern”: Gewobag schreibt Betriebskosten gut!

Es lohnt sich immer, die alljährliche Abrechnung der Betriebskosten kritisch zu betrachten und dann auch mal einen Blick in den Mietvertrag zu werfen. Das gilt zur Zeit ganz besonders für die „neuen“ Gewobag-Mieter aus den „alten ADO-Beständen“ im Stadtteil, die ihren Mietvertrag noch mit der GSW abgeschlossen haben. Denn, wie der Alternative Mieter- und Verbraucherschutzbund AMV mitteilt, wurden – nach Widerspruch – schon ganz nette Sümmchen gutgeschrieben, für diverse Kostenpositionen in den Abrechnungen des Jahres 2018.

Dabei handelt es sich um Kostenanteile für Objektsicherheit und verschiedene Wartungskosten, die allesamt im Mietvertrag nicht aufgeführt sind, wie die Wartung von Brandschutz- und Sprinkleranlagen, von Entlüftung, Rauch- und Wärmeanlagen, von Netzersatzanlagen, Automatiktüren und Türanlagen.

Die Nebenkostenabrechnungen für das Jahr 2018 wurden i.d.R. im Oktober 2019 noch von der ADO erstellt. Da die Gewobag jedoch die Eigentümergesellschaften Ofek 1-11 übernommen hat (siehe Alle drin! Beim ADO-Gewobag-Deal v. 11.11.2019) ist auch die Gewobag Adressat für eventuelle Einwände und Erstattungsansprüche.

Noch ist Zeit genug, sich mit der Betriebskostenabrechnung 2018 und dem Mietvertrag unter dem Arm auf den Weg zu machen, zum Beispiel zur:

Mieterberatung des AMV
im Auftrag des Bezirksamts Spandau
montags von 16 bis 19 Uhr
Stadtteilzentrum Obstallee 22E.

Kontakt AMV

Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V.
Tel.: 030-68 83 74 92 | 0170-237 17 90
Email: information.amv@gmail.com
Web: mieter-verbraucherschutz.berlin

https://www.staaken.info/2020/06/gewobag-schreibt-betriebskosten-gut/

AMV im Lichte der Presse:

 

Spandauer Volksblatt am 21.06.2020: BVV setzt Milieuschutzgebiete für Altstadt und Wilhelmstadt fest

Luxussanierungen verhindern

Jetzt ist es offiziell. Spandau bekommt mit der Altstadt und Teilen der Wilhelmstadt seine ersten Milieuschutzgebiete. Die BVV hat den Entwürfen aus dem Bezirksamt für die Milieuschutzverordnungen zugestimmt.

Fast drei Jahre hat es gedauert. Es wurde beantragt, diskutiert, geprüft, analysiert, im Bezirksamt beschlossen und wieder diskutiert. Nun ist es soweit. Die Altstadt/Neustadt und große Teile der Wilhelmstadt werden als Milieuschutzgebiete festgeschrieben. Das haben die Bezirksverordneten entschieden. Ihr finales Votum war nötig, denn will ein Bezirk ein Gebiet unter Schutz stellen, muss die BVV eine Milieuschutzverordnung erlassen.

44.000 Mieter profitieren

Im konkreten Fall also gleich zwei. Damit stehen insgesamt 44.000 Mieter in der Altstadt und in Wilhelmstadt unter besonderem Schutz. Das Bezirksamt kann aufwendige Modernisierungen und Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen untersagen, Luxussanierungen verhindern und hat das Vorkaufsrecht bei Wohnungen oder Grundstücken. Ziel solcher sozialen Erhaltungssatzungen ist es, preiswerte Wohnungen für wirtschaftlich schwächer gestellte Haushalte zu sichern und so die soziale Durchmischung von Wohnquartieren zu erhalten. Ausdrücklich begrüßt wird die Entscheidung von der Linksfraktion. Die hatte 2017 ein Grobscreening beantragt. „Damals ging es zunächst darum festzustellen, wo überall im Bezirk Milieuschutz von Nöten ist“, sagt Linken-Chef Lars Leschewitz. Bei aller Freude über den Erfolg wolle es seine Fraktion dabei aber nicht bewenden lassen. „Wir werden auch weitere Gebiete im Blick behalten.“ Die Siemensstadt beispielsweise.

Alle Mittel gegen Verdrängung nutzen

„Milieuschutz ist zwar kein Instrument, um Mieterhöhungen zu verhindern, schützt Mieter aber vor Verdrängung“, sagt Marcel Eupen. Der 1. Vorsitzende des Alternativen Mieter- und Verbraucherschutzbundes (AMV) hatte den parteiübergreifenden Runden Tisch „Milieuschutzgebiete in Spandau“ seit März 2018 geleitet. Die Spandauer Mieter müssten „mit allen zur Verfügung stehenden städtebaulichen Instrumenten geschützt werden“, so Eupen. Und zwar jetzt, da der Flughafen Tegel in Kürze schließe und neue Gebiete für Investoren interessant werden könnten.

https://www.berliner-woche.de/spandau/c-politik/luxussanierungen-verhindern_a277555

AMV im Lichte der Presse:

 

Berliner Abendblatt am 18.06.2020: Berlin-Spandau – Milieuschutz für Neustadt und Wilhelmstadt

Die Gefahr, dass Mieter durch teure Sanierungen aus ihren Wohnungen verdrängt werden, besteht nicht nur in der City. Nun sollen auch Haushalte in zwei Spandauer Kiezen besser geschützt werden.

Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Spandau hat jetzt die ersten beiden Milieuschutzgebiete für den westlichsten Berliner Bezirk beschlossen – unter maßgeblicher Mitwirkung eines Stadtrats der CDU. Dabei steht die Partei Regulierungen auf dem Immobilienmarkt sonst eher kritisch gegenüber.

„Die Ausweisung der beiden Milieuschutzgebiete ist notwendig geworden, um städtebaulich unverträgliche Aufwertungsmaßnahmen zu vermeiden und die Mieter vor Verdrängung zu schützen“, sagt Baustadtrat Frank Bewig (CDU). Die rechtlichen Voraussetzungen dafür lägen vor. Das habe eine Untersuchung ergeben, die das Bezirksamt in Auftrag gegeben hat. „Danach unterliegt mittlerweile auch Spandau aufgrund der steigenden Nachfrage nach gut ausgestatteten Miet- und Eigentumswohnungen einem wachsenden Aufwertungsdruck – vor allem in den Altbaugebieten“, sagt Bewig.

Haushalte in Neustadt von Armut bedroht

Für zwei Altbaugebiete des Bezirks, die Wilhelmstadt sowie die Spandauer Neustadt, wurde jetzt der Milieuschutz beschlossen. Das Milieuschutzgebiet der Spandauer Neustadt erstreckt sich nördlich vom Falkenseer Platz rund um die Schönwalder Straße bis zum Askanierring. Dort leben etwa 18.800 Menschen in zirka 9.800 Wohnungen. Etwa 89 Prozent der Wohnungen sind einfach, aber zeitgemäß ausgestattet. Die Miete beläuft sich im Mittel auf 6,80 Euro je Quadratmeter (kalt). 17 Prozent der Haushalte haben ein Einkommen unter der Armutsgefährdungsgrenze.

Zum Milieuschutzgebiet der Wilhelmstadt gehören die Wohnquartiere rund um Pichelsdorfer Straße und Klosterstraße – von der Heerstraße im Süden bis zum Brunsbütteler Damm im Norden. Hier leben rund 23.000 Menschen in rund 14.500 Wohnungen. Rund 84 Prozent der Wohnungen sind einfach, aber zeitgemäß ausgestattet. Die mittlere Miete beläuft sich auf 7,17 Euro je Quadratmeter (kalt). Hier haben sogar 23 Prozent der Haushalte ein Einkommen unter der Armutsgefährdungsgrenze.

Viele Menschen leben teilweise schon 30 Jahre lang in ihrer Wohnung. Mit der Ausweisung der beiden Milieuschutzgebiete sind Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen in den Quartieren künftig genehmigungspflichtig. Erteilt werden Genehmigungen nur in bestimmten Fällen. Bauliche Veränderungen bedürfen ebenfalls einer Zustimmung. „Wir wollen erreichen, dass die städtebaulichen Strukturen erhalten bleiben und die Bewohner ihr Wohnquartier nicht verlassen müssen, nur weil sie sich die Miete nicht mehr leisten können“, sagt Bewig.

Stadtrat: Modernisierungen trotz Milieuschutz

„Ich habe immer gesagt, ich verschließe mich dem Instrument des Milieuschutzes nicht“, so Bewig. „Aber es muss auch gerichtsfest sein.“ Das sei nun tatsächlich gelungen. „Klar ist aber auch: Der Milieuschutz ist kein Allheilmittel“, sagt Bewig. Der Neubau preiswerter Wohnungen sei genauso nötig, um für eine Entspannung auf dem Wohnungsmarkt zu sorgen.

„Gleichzeitig wollen wir durch den Milieuschutz sinnvolle Modernisierungen nicht grundsätzlich verhindern“, so der Stadtrat. „Ich will schließlich keine Käseglocke über die Quartiere stülpen.“ Welche Umbauten in den Milieuschutzgebieten künftig noch möglich sind und welche untersagt bleiben, werde in einem Kriterienkatalog festgelegt.

Mietervertreter loben den besseren Schutz der Mieter. „Die Auswirkungen der wachsenden Stadt Berlin sind bereits seit Längerem in Spandau deutlich spürbar“, sagt Marcel Eupen, Chef des Alternativen Mieter- und Verbraucherschutzbundes (AMV). „Von daher begrüßen wir es sehr, dass Spandau nun seine ersten beiden Milieuschutzgebiete bekommt.“

Aufwertung durch TXL-Schließung

Zufrieden zeigt sich auch die Linke, die bereits im März 2017 für Milieuschutzgebiete in der Havel-Stadt geworben hatte. „Endlich kommt der Milieuschutz auch nach Spandau und genau dorthin, wo er benötigt wird“, sagt die Bundestagsabgeordnete Helin Evrim Sommer. Die Neustadt sei durch die bevorstehende Schließung des Flughafens Tegel besonders davon bedroht, dass Wohnungen baulich aufgewertet und in Eigentum umgewandelt werden. Das könnte genau wie in der Wilhelmstadt zur Verdrängung der dortigen Bevölkerung führen.

https://abendblatt-berlin.de/2020/06/21/berlin-spandau-milieuschutz-fuer-neustadt-und-wilhelmstadt/

AMV im Lichte der Presse:

 

Berliner Zeitung am 18.06.2020: Stadtentwicklung Spandau erhält zwei Milieuschutzgebiete

Die Gefahr, dass Mieter durch teure Sanierungen aus ihren Wohnungen verdrängt werden, besteht nicht nur in der City. Deswegen sollen nun auch die Haushalte im westlichsten Bezirk der Stadt besser geschützt werden.

Nach Spandau zogen in den vergangenen Jahren viele Mieter, die aus der Innenstadt verdrängt wurden. Doch jetzt drohen in den bisher noch preisgünstigen Altbauvierteln des Bezirks auch teure Sanierungen und Verdrängung. Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) hat deswegen am Mittwoch die ersten beiden Milieuschutzgebiete für Spandau beschlossen – unter maßgeblicher Mitwirkung eines Stadtrats der CDU. Dabei steht die Partei Regulierungen auf dem Immobilienmarkt sonst eher kritisch gegenüber.

„Die Ausweisung der beiden Milieuschutzgebiete ist notwendig geworden, um städtebaulich unverträgliche Aufwertungsmaßnahmen zu vermeiden und die Mieter vor Verdrängung zu schützen“, sagt Baustadtrat Frank Bewig (CDU). Die rechtlichen Voraussetzungen dafür lägen vor. Das habe eine Untersuchung ergeben, die das Bezirksamt in Auftrag gegeben hat. „Danach unterliegt mittlerweile auch Spandau aufgrund der steigenden Nachfrage nach gut ausgestatteten Miet- und Eigentumswohnungen einem wachsenden Aufwertungsdruck – vor allem in den Altbaugebieten“, sagt Bewig.

Für zwei Altbaugebiete des Bezirks, die Wilhelmstadt sowie die Spandauer Neustadt, wurde jetzt der Milieuschutz beschlossen. Das Milieuschutzgebiet der Spandauer Neustadt erstreckt sich nördlich vom Falkenseer Platz rund um die Schönwalder Straße bis zum Askanierring. Dort leben etwa 18.800 Menschen in zirka 9.800 Wohnungen. Etwa 89 Prozent der Wohnungen sind einfach, aber zeitgemäß ausgestattet. Die Miete beläuft sich im Mittel auf 6,80 Euro je Quadratmeter (kalt). 17 Prozent der Haushalte haben ein Einkommen unter der Armutsgefährdungsgrenze. Zum Milieuschutzgebiet der Wilhelmstadt gehören die Wohnquartiere rund um Pichelsdorfer Straße und Klosterstraße – von der Heerstraße im Süden bis zum Brunsbütteler Damm im Norden. Hier leben rund 23.000 Menschen in rund 14.500 Wohnungen. Rund 84 Prozent der Wohnungen sind einfach, aber zeitgemäß ausgestattet. Die mittlere Miete beläuft sich auf 7,17 Euro je Quadratmeter (kalt). Hier haben sogar 23 Prozent der Haushalte ein Einkommen unter der Armutsgefährdungsgrenze.

Viele Menschen leben teilweise schon 30 Jahre lang in ihrer Wohnung. Mit der Ausweisung der beiden Milieuschutzgebiete sind Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen in den Quartieren künftig genehmigungspflichtig. Erteilt werden Genehmigungen nur in bestimmten Fällen. Bauliche Veränderungen bedürfen ebenfalls einer Zustimmung. „Wir wollen erreichen, dass die städtebaulichen Strukturen erhalten bleiben und die Bewohnerinnen und Bewohner ihr Wohnquartier nicht verlassen müssen, nur weil sie sich die Miete nicht mehr leisten können“, sagt Baustadtrat Bewig. „Ich habe immer gesagt, ich verschließe mich dem Instrument des Milieuschutzes nicht“, so Bewig. „Aber es muss auch gerichtsfest sein.“ Das sei nun tatsächlich gelungen. „Klar ist aber auch: Der Milieuschutz ist kein Allheilmittel“, sagt Bewig. Der Neubau preiswerter Wohnungen sei genauso nötig, um für eine Entspannung auf dem Wohnungsmarkt zu sorgen.

„Gleichzeitig wollen wir durch den Milieuschutz sinnvolle Modernisierungen nicht grundsätzlich verhindern“, so der Stadtrat. „Ich will schließlich keine Käseglocke über die Quartiere stülpen.“ Welche Umbauten in den Milieuschutzgebieten künftig noch möglich sind und welche untersagt bleiben, werde in einem Kriterienkatalog festgelegt. „Ich tendiere beispielsweise dazu, den Anbau von Aufzügen zu genehmigen, um den barrierefreien Zugang zu Wohnungen zu ermöglichen“, sagt Bewig. Der Einbau einer zweiten oder dritten Toilette müsse aber nicht sein. „Den Ausbau von Dachgeschossen halte ich für sinnvoll, um neuen Wohnraum zu schaffen, eine Zusammenlegung von Wohnungen dagegen nicht”, so der Baustadtrat.

Mietervertreter loben den besseren Schutz der Mieter. „Die Auswirkungen der wachsenden Stadt Berlin sind bereits seit längerem in Spandau deutlich spürbar“, sagt Marcel Eupen, Chef des Alternativen Mieter- und Verbraucherschutzbundes (AMV). „Von daher begrüßen wir es sehr, dass Spandau nun seine ersten beiden Milieuschutzgebiete bekommt.“ Eupen hatte als Leiter des parteiübergreifenden Runden Tischs „Milieuschutzgebiete in Spandau“ die Entscheidung mit vorbereitet. Zwar sei Milieuschutz kein Instrument, um Mieterhöhungen zu verhindern, doch biete er Mietern einen Schutz vor sozialer Verdrängung, vor Luxussanierungen und der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentum, so Eupen.

Zufrieden zeigt sich auch die Linke, die bereits im März 2017 für Milieuschutzgebiete in der Havel-Stadt geworben hatte. „Endlich kommt der Milieuschutz auch nach Spandau und genau dorthin, wo er benötigt wird“, sagt die Bundestagsabgeordnete Helin Evrim Sommer. Die Neustadt sei durch die bevorstehende Schließung des Flughafens Tegel besonders davon bedroht, dass Wohnungen baulich aufgewertet und in Eigentum umgewandelt werden. Das könnte genau wie in der Wilhelmstadt zur Verdrängung der dortigen Bevölkerung führen. Für Lars Leschewitz, den Fraktionsvorsitzenden der Linksfraktion in der BVV, ist das aber erst der Anfang. Er kündigt an, „auch die anderen Ortsteile Spandaus genau im Blick“ zu behalten und bei Bedarf weitere Milieuschutzgebiete auszuweisen. Eines davon dürfte die Siemensstadt sein, die von Siemens zu einem Zukunftscampus umgestaltet werden soll. Unter dem Strich erhöht sich die Zahl der Milieuschutzgebiete in Berlin durch den Zuwachs in Spandau von 61 auf 63. In ihnen leben insgesamt rund 955.800 Menschen in 506.300 Wohnungen.

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/spandau-erhaelt-zwei-milieuschutzgebiete-li.88154

AMV im Lichte der Presse:

 

Berliner Kurier am 02.06.2020: Mietrecht – Laute Heizung raubt Rentnerin den Schlaf

„Für mich ist es nicht mehr auszuhalten“, sagt Renate Ladewig aus der Pionierstraße in Spandau. Immer wieder kommen die Klopfgeräusche in der Heizung. Nachts sei es am schlimmsten. „Ich habe letzte Nacht um 3 Uhr noch nicht geschlafen“, sagt die 80-Jährige.  In den vergangenen Jahren habe sie zahlreiche Schadensmeldungen geschrieben, doch geändert habe sich nichts. Ihr Vermieter, eine Tochter der Deutsche Wohnen, gewährt zwar eine Mietminderung, hat den Mangel aber bisher nicht beseitigt.

Die erste Schadensmeldungen schreibt Ladewig schon im Februar 2017. Da teilt ihr die Deutsche Wohnen Kundenservice GmbH mit, dass sich der vom Servicepartner beauftragte Handwerker “schnellstmöglich” melden werde. Doch alle Bemühungen bleiben erfolglos. Nachdem der Schaden im Februar 2019 noch immer besteht, reicht der Alternative Mieter- und Verbraucherschutzbund (AMV), der Renate Ladewig vertritt, schließlich Klage beim Amtsgericht Spandau ein. Die Rechtsanwältin des AMV weist darauf hin, dass das Heizungsrohr offen und senkrecht durch das Schlafzimmer von Renate Ladewig verlaufe. Die Rentnerin könne „allenfalls für die Dauer von 3 Stunden ohne Unterbrechung schlafen“. Die fehlende Nachtruhe habe zu einer „dauerhaft depressiven Gemütsstimmung“ geführt, von der sich Renate Ladewig „in den geräuschfreien Zeiten nachhaltig nicht erholen“ könne. Sie müsse in der Erwartung leben, dass die Geräuschbelastungen immer wieder auftreten werden.

Belästigende Geräusche erst bestritten

Die Rechtsanwältin der Deutsche-Wohnen-Tochter spricht in ihrer Klageerwiderung nur von „vermeintlichen Heizungsgeräuschen“ und bestreitet, „dass in der Wohnung“ von Renate Ladewig „bei Inbetriebnahme der Heizung laut hörbare sowie belästigende, störende Klickgeräusche“ wahrnehmbar sein sollen – und dass die Geräusche von dem Heizungsrohr, das durch das Schlafzimmer von Renate Ladewigs Wohnung führt, „verursacht werden“. Bei Ortsterminen in der Wohnung seien die Geräusche nicht feststellbar gewesen. Auch bei umfangreichen Überprüfungsmaßnahmen an Heizkörpern, Heizungsrohren und übriger Technik habe kein Mangel festgestellt werden können.

Immerhin: „Aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ gewährt die Deutsche Wohnen der Rentnerin seit Februar 2017 eine Mietminderung von 7,5 Prozent der Warmmiete.

Das Amtsgericht Spandau entscheidet im August 2019, dass ein Gutachter die Vorwürfe der Mieterin überprüfen soll. Das Gutachten liegt seit April 2020 vor. Ergebnis des Sachverständigen: Bei seinen Untersuchungen habe er „wiederkehrende regelmäßig auftretende laute Klopf- und Schlaggeräusche festgestellt“. Die Geräusche überstiegen dabei mit einem maximalen Schalldruckpegel von 39 Dezibel „deutlich“ die zulässige Lautstärke von 30 Dezibel.

Der Alternative Mieter- und Verbraucherschutzbund fordert, dass die Deutsche Wohnen den Mangel umgehend beseitigt. „Anstatt ihrer gesetzlichen Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht nachzukommen und die Heizungsanlage so instand zu setzen, dass bei ihrem Betrieb keine Klopf- und Schlaggeräusche mehr auftreten, zahlt die Deutsche Wohnen lieber seit Februar 2017 eine monatliche Mietminderung“, kritisiert AMV-Chef Marcel Eupen. Die Deutsche Wohnen nehme damit in Kauf, „dass bei Frau Ladewig ernsthafte und dauerhafte Schäden an deren Gesundheit eintreten“. Es sei in der Medizin allgemein anerkannt, dass Lärm auf Dauer krank mache. „Bereits geringere Schallpegel haben vegetative und psychische Wirkungen“, so Eupen.

Übernachtung bei der Schwester

„Ich habe immer schon Angst, wenn die Heizperiode anfängt“, sagt Renate Ladewig. Sie könne gar nicht mehr abschalten. „Man wartet immer auf den nächsten Schlag.“ Selbst wenn es ruhig ist. Sie habe versucht mit Ohrstöpseln zu schlafen, doch dann höre sie ihren Herzschlag. Das gehe für sie nicht. Sie sei schon in die Wohnung ihrer Tochter und ihrer Schwester gefahren, um dort einfach mal in Ruhe zu schlafen. Jetzt, mit dem Gutachten, müsse die Deutsche Wohnen aber endlich was machen, hofft die Rentnerin.

Die Deutsche Wohnen zeigt sich auf Anfrage des KURIER entgegenkommend. An der Heizungsanlage  hätten in den vergangenen Jahren mehrfach, zum Teil sehr aufwändige Reparaturarbeiten stattgefunden, teilt eine Sprecherin des Unternehmens mit. Dazu habe unter anderem der Austausch der Heizungspumpe des Gebäudes gehört. „Die Arbeiten führten leider nicht zu einer Beseitigung der Heizungsgeräusche in der Wohnung von Frau Ladewig, was das erstellte Sachgutachten bestätigt“,  räumt die Sprecherin ein. „Die Deutsche Wohnen wird nun eine erneute Ursachenprüfung vornehmen, um anschließend die entsprechenden Reparaturmaßnahmen durchzuführen und die Heizungsgeräusche dauerhaft abzustellen.“ Die Deutsche Wohnen bedauere „sehr, dass Frau Ladewig bereits so lange durch diese Heizungsgeräusche beeinträchtigt“ werde. „Selbstverständlich erhält Frau Ladewig, äquivalent zu den letzten Jahren, eine entsprechende Mietminderung für die Heizperiode 2019/2020.“

Der AMV reagiert auf die Äußerungen zurückhaltend. „Wir haben zur Kenntnis genommen, dass die Deutsche Wohnen eine erneute Überprüfung der Heizung zur nachhaltigen Mangelbeseitigung zugesagt hat“, sagt AMV-Chef Eupen. „In Anbetracht der Tatsache, dass es ihr jedoch seit der Heizperiode 2016/2017 nicht gelungen ist, die Heizungsgeräusche abzustellen, sind wir mehr als skeptisch. Oder um mit Johann Wolfgang von Goethe zu antworten: Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube.”

https://www.berliner-kurier.de/berlin/laute-heizung-raubt-rentnerin-den-schlaf-li.84650

AMV im Lichte der Presse:

 

Berliner Zeitung am 17.05.2020: Gewobag Mieter in Spandau bekommen Mietnachlass

Ausgerechnet die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Gewobag ließ zum Jahreswechsel einen Mietnachlass auslaufen, den der private Voreigentümer der Häuser jahrelang gewährt hatte. Nach Kritik lenkt die Gewobag jetzt ein.

Berlin-SpandauKehrtwende zu Gunsten der Mieter. Die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Gewobag gewährt jetzt doch den Mietnachlass weiter, der von den privaten Vor-Eigentümern in Spandau eingeräumt wurde, aber inzwischen ausgelaufen ist. Das geht aus der Antwort von Gewobag-Sprecherin Anne Grubert auf eine Anfrage der Berliner Zeitung hervor.

„Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie haben wir für unseren Gesamtbestand ermittelt, welche befristeten Mietnachlässe im Zeitraum von Ende März 2020 bis Ende November 2020 auslaufen beziehungsweise ausgelaufen sind“, so Grubert. Die Zahlung der Mietnachlässe sei daraufhin ohne Einzelfallprüfung pauschal verlängert worden. Allerdings zunächst nur bis zum 31. Dezember 2020. Insgesamt handele es sich um 195 Mietverträge.

Die Gewobag hatte den Mietnachlass, wie berichtet, in Wohnungen in Spandau, die sie im vergangenen Jahr von der privaten ADO Properties erworben hatte, Anfang 2020 auslaufen lassen. Mit teils empfindlichen Folgen für die Bewohner. Im Fall einer 85-Jährigen Mieterin, über den die Berliner Zeitung berichtete, summierte sich der Mietnachlass für eine 61 Quadratmeter große Wohnung auf 122,88 Euro monatlich. Der Nachlass sollte von einem Monat auf den nächsten komplett wegfallen, was heftige Kritik auslöste.

Wie es für die Mieter im nächsten Jahr weitergehen soll, ist noch offen. „Entsprechend unserer Kooperationsvereinbarung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen prüfen wir ab November 2020 die Voraussetzungen für das weitere Gewähren von Mietnachlässen“, erklärte Gewobag-Sprecherin Grubert. Nähere Einzelheiten nannte sie aber nicht.

Der Alternative Mieter- und Verbraucherschutzbund (AMV) begrüßt den Schritt der Gewobag. Das Unternehmen habe damit seinen Fehler korrigiert, wonach es durch den Wegfall des Mietnachlasses zu einer vom Senat nicht gewollten Mieterhöhung gekommen wäre, so AMV-Chef Marcel Eupen. Der AMV erwarte nun aber, dass die Gewobag für die betroffenen Mieter auch für die Zeit ab dem Januar 2021 eine „sozial verträgliche Lösungen findet“.

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/gewobag-gewaehrt-mietnachlass-nun-doch-weiter-li.83772

AMV im Lichte der Presse:

 

Spandauer Volksblatt am 06.05.2020: Beratungsbüro des AMV bleibt weiterhin zu

Falkenhagener Feld. Das Beratungsbüro des Alternativen Mieter- und Verbraucherschutzbundes (AMV) an der Westerwaldstraße 9a bleibt bis zum 30. Juni geschlossen. Wer eine Mieterberatung braucht, bekommt sie aber weiterhin persönlich an den Standorten in Haselhorst und Staaken. Die bietet der AMV jeweils montags von 10 bis 12 Uhr am Burscheider Weg 21 sowie von 16 bis 19 Uhr im Stadtteilzentrum Obstallee 22e an. Kontakt gibt es unter 68 83 74 92, 0170/ 237 17 90 oder 0174/ 483 27 28 sowie per E-Mail information.amv@gmail.com.

https://www.berliner-woche.de/falkenhagener-feld/c-soziales/beratungsbuero-des-amv-bleibt-weiterhin-zu_a264382

AMV im Lichte der Presse:

 

staaken.info am 07.05.2020 – Gewobag: 128 Mietnachlässe verlängert – Mietanpassung für alle „nur” verschoben

Ob das Verwirrspiel der letzten Wochen um Mieterhöhungen, die mal verkündet, mal zurückgenommen und dann doch nicht …, nun ein Ende hat, wird man sehen.  Eines aber ist klar, aktuell gibt es nur Erfreuliches für alle alten und neuen Mietparteien der Gewobag in der Großwohnsiedlung beiderseits der Heerstraße in Spandau: Die Miete bleibt vorerst wie sie ist.

Ganz besonders freuen können sich die exakt 128 neue Gewobag-Mieter*innen, denen noch von den früheren Eigentümerinnen GSW bzw. ADO befristete Mietnachlässe bis zum 31. 12. 2019 gewährt wurden, die – ohne vorherige Ankündigung von der Gewobag aufgehoben wurden (s. Artikel vom 19.02.2020).

Die sind nun doch von der Gewobag – ohne Einzelfallprüfung und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht – akzeptiert und bis zum 31.12. 2020 verlängert worden. Eine Entscheidung über den Fortbestand des Nachlasses im Jahr 2021 wird nach Vorlage von Einkommens- und ggf. Wohngeldbescheiden gefällt.

Der – nicht nur in dieser Frage – im Stadtteil besonders mit Beratung von Mietern und Mieterinitiativen aktive Spandauer Mieterbund AMV drückt die Hoffnung aus, dass auch über den Jahreswechsel hinaus die Gewobag „sozial verträgliche Lösungen“ für die betroffenen Mietparteien finden wird.

Vorerst „nur“ aufgeschoben ist jedoch die angekündigte Mieterhöhung bzw. Mietanpassung zum 1. Mai 2020, aufgrund der am Verbraucherpreisindex orientierten und für den öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau gesetzlich zulässigen Anpassung der Instandhaltungs- und Verwaltungspauschale. Die wurde noch rechtzeitig vor Ultimo wieder zurückgenommen. Jedoch verbunden mit der Ankündigung einer „Neuberechnung der Miete“ zum 1. Oktober des Jahres.

Und das obwohl am 27. März 2020 von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung noch ganz stolz der Presse verkündet wurde:

Für Mieterinnen und Mieter im Sozialen Wohnungsbau gibt es keine Mieterhöhungen in den nächsten beiden Jahren“ (s. Pressemitteilung vom 27.3.)

Dumm nur, dass nicht nur die in der o.a. Pressemeldung angesprochene alljährlich zum 1.4. anstehende Erhöhung um 13 Cent pro qm anstand sondern auch die alle drei Jahre – zuletzt in 2017 – erfolgende Anpassung der Instandhaltungs- & Verwaltungspauschale entsprechend dem Preisindex, die eine Erhöhung um 4,84% möglich machte.

Schön, dass die Gewobag darauf verzichtet, diesen Möglichkeit der Umlage auf die Miete schon zum 1. Mai auszunutzen. Weniger schön aber, das nur fünf Monate später im Rahmen der Neuberechnung nachzuholen und dabei im Widerspruch steht nicht nur zur Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Katrin Lompscher – „keine Mieterhöhung in den nächsten beiden Jahren“ – sondern auch zur eigenen Unternehmenssprecherin Anne Grubert –“wir nehmen die Mieteranpassung zum 1. Mai zurück“ (s. Berliner Zeitung v. 14.4.).

Die Krux scheint wohl zu sein, dass einerseits von Seiten des Senats so getan wurde als ob der Mietendeckel sozial verträgliche Mieten für alle sichert, man aber das Gesetz mit zu vielen Ausnahmen – u.a. ausgerechnet sogar für den Sozialen Wohnungsbau der landeseigenen Gesellschaften – gründlich durchlöchert hat.

Zum Schluss noch einmal der Alternative Mieter- und Verbraucherschutzbund AMV:

„Der AMV erwartet von der Gewobag und allen landeseigenen Wohnungsgeselschaften, dass sie nicht nur die jährlich zum 1. April anstehenden Mieterhöhungen im Sozialen Wohnungsbau um jeweils 0,13 €/m² Wohnfläche monatlich für die nächsten zwei Jahre aussetzt, sondern auch auf die Anpassung der Verwaltungs- und Instandhaltungskosten komplett verzichtet, um  besonders einkommensschwache Mieter zu entlasten. Die Berliner Sozialmieter müssen genauso geschützt werden wie Mieter, deren Wohnungen unter den Mietendeckel fallen.“

https://www.staaken.info/2020/05/gewobag-128-mietnachlaesse-verlaengert-mietanpassung-fuer-alle-nur-verschoben/

AMV im Lichte der Presse:

 

Berliner Kurier am 29.04.2020: Sozialwohnungen Neuer Ärger um Mieterhöhungen

Die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Gewobag versprach vor Kurzem, die zum 1. Mai erklärten Mieterhöhungen für Sozialwohnungen zurückzunehmen. Das hat sie jetzt zwar getan, doch was sie nun plant, sorgt erneut für Unmut.

Mieter Christopher Ortmann aus Spandau fühlt sich schlicht „veräppelt“. Schreibt die Gewobag doch, dass sie vom 1. Mai bis zum 30. September 2020 auf die geltend gemachte Mieterhöhung verzichte. Zum 1. Oktober erhalte Ortmann aber „rechtzeitig eine Neuberechnung der Miete“. Die Mieterhöhung ist also nur verschoben.

Senatsverwaltung: „Keine Mieterhöhungen in den nächsten beiden Jahren“

Der 30-Jährige ist enttäuscht. Er hätte erwartet, dass Mieterhöhungen wie beim Mietendeckel für zwei Jahre ausgesetzt werden, sagt er. Ähnlich äußert sich der Alternative Mieter- und Verbraucherschutzbund (AMV). Pikant ist die ab 1. Oktober in Aussicht gestellte Mieterhöhung der Gewobag auch, weil die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung am 27. März verkündet hatte, dass es für Mieter im sozialen Wohnungsbau „keine Mieterhöhungen in den nächsten beiden Jahren“ geben werde.

Gelten sollte dies jedoch nur für knapp die Hälfte aller rund 90.000 Sozialwohnungen. Nicht abgedeckt davon sind Mieterhöhungen etwa aufgrund höherer Verwaltungs- und Instandhaltungskosten, wie sie die Gewobag im Blick hat. AMV-Chef Eupen fordert Konsequenzen. Der AMV erwarte von der Gewobag, dass sie alle Erhöhungen für zwei Jahre aussetze, sagt er.

https://www.berliner-kurier.de/kiez/neuer-aerger-um-mieterhoehungen-fuer-sozialwohnungen-li.82341