Archiv der Kategorie: Gerichtsentscheidungen

Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

Amtsgericht Neukölln (AG Neukölln – 10 C 391/16, Urteil vom 19.12.2016): Austausch Plattenherd gegen Herd mit Cerankochfeld

anwaltsregister.de am 14.02.2017 – Modernisierung: Mieter muss Herd-Austausch dulden

Will der Vermieter den Herd austauschen, so muss der Mieter diese Modernisierungs­maßnahme in der Regel dulden.

https://www.anwaltsregister.de/Rechtsprechung/Modernisierung_Mieter_muss_Herd-Austausch_dulden.d3785.html

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Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen – 5 C 449/16, Urteil v. 17.10.2016: Baumfällkosten sind keine Betriebskosten

haufe.de am 20.02.2017: Kosten für Baumfällung nicht als Betriebskosten umlegbar

Lässt der Vermieter einen Baum fällen, sind die hierfür anfallenden Kosten keine Betriebskosten, so mehrere Amtsgerichte. Die Baumfällkosten sind daher nicht über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umlegbar.

https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/baum-faellen-kosten-sind-nicht-auf-mieter-umlegbar_258_319232.html

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Bundesgerichtshof (BGH – VIII ZR 17/16, Urteil v. 18.1.2017)

haufe.de am 06.02.2017: Bei verspäteter Rückgabe kann Vermieter Marktmiete verlangen

Die Nutzungsentschädigung, die ein nach Ende des Mietverhältnisses in der Wohnung verbleibender Mieter zahlen muss, bemisst sich nach der Miete, die der Vermieter bei einem neuen Mietvertrag erzielen könnte (Marktmiete). Die ortsübliche Vergleichsmiete ist hier nicht maßgeblich.

https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/bgh-bei-verspaeteter-rueckgabe-kann-vermieter-marktmiete-verlangen_258_397110.html

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Landgericht Berlin – 63 S 35/16, Urteil vom 25.10.2016: Einwendungsfrist gegen Betriebskostenabrechnung endet auf den Tag genau

Die Einwendungsfrist endet nicht zum Monatsende, sondern auf den Tag genau ein Jahr nach Zugang der jeweils strittigen Nebenkostenabrechnung. Die geltende Rechtsprechung hat das Landgericht Berlin in einem aktuellen Urteil nochmals unterstrichen und damit keinen Ermessensspielraum zur Gestaltung der Frist gelassen. Im aktuellen Fall war dem Mieter die im Nachhinein strittige Abrechnung am 1. September 2014 zugegangen, wogegen er am 2. September 2015 Einwände erhob. „Definitiv zu spät!“ so das Berliner Landgericht: die Einwendungsfrist war seit einem Tag abgelaufen, die Abrechnung somit beiderseits anerkannt und damit nicht mehr anfechtbar.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/einwendungsfrist-gegen-betriebskostenabrechnung-endet-auf-den-tag-genau_095665.html

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haufe.de am 07.12.2016: Vermieter muss bei Belegeinsicht Originale vorlegen

LG Kempten – 53 S 740/16, Urteil v. 16.11.2016: Nach einer Betriebskostenabrechnung kann der Mieter Einsicht in die Original-Abrechnungsbelege verlangen. Er muss sich auch dann nicht mit Kopien begnügen, wenn die Wohnung weit vom Sitz des Vermieters entfernt liegt, so das LG Kempten.

https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/vermieter-muss-bei-belegeinsicht-originale-vorlegen_258_389020.html

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ARD-Rechtsredaktion Karlsruhe (SWR) am 26.10.2016 – BGH stärkt Rechte von Autokäufern

Mit zwei Entscheidungen hat der Bundesgerichtshof die Rechte von Autokäufern gestärkt, und zugleich Autoverkäufer stärker in die Pflicht genommen.

Käufer darf auch bei Bagatellschäden Annahme des Neuwagens verweigern (Aktenzeichen: VIII ZR 211/15).

Verkäufer muss gefährlichen Mängeln auf den Grund gehen (Aktenzeichen: VIII ZR 240/15).

https://www.facebook.com/notes/ard-rechtsredaktion/bgh-st%C3%A4rkt-rechte-von-autok%C3%A4ufern/690255884475949

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ARD-Rechtsredaktion Karlsruhe (SWR) am 25.10.2016 – BGH (Az. XI ZR 9/15 und XI ZR 387/15): Mindestgebühr bei Kontoüberziehung unzulässig

Das Konto zu überziehen, über den Dispokredit hinaus, das bleibt teuer. Aber der Bundesgerichtshof hat heute die Deutsche Bank und die Targo-Bank verurteilt, dabei nicht unverhältnismäßig abzukassieren. Seit einigen Jahren stellen beide nämlich besondere Gebühren in Rechnung, sobald der Dispo ausgeschöpft ist. Wer nur einen Cent zusätzlich abhebt, muss zahlen: 2 Euro 95 pro Monat bei der Targo-Bank und 6 Euro 90 pro Quartal bei der Deutschen Bank. Solche festen Gebühren, gerade wenn man nur wenig überzieht, sind nicht erlaubt, sagen die Bundesrichter.

https://www.facebook.com/notes/ard-rechtsredaktion/bgh-mindestgeb%C3%BChr-bei-konto%C3%BCberziehung-unzul%C3%A4ssig/689680161200188

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anwalt.de am 20.10.2016: Schlafzimmer zu warm – Mietmangel?

LG Berlin, Urteil v. 03.05.2016, Az.: 67 S 357/15

Während Temperaturen um 23,5 Grad Celsius im Wohnzimmer noch als angenehm einzustufen sind, so stellen Temperaturen über 22 Grad Celsius im Schlafzimmer einen Mangel dar und müssen beseitigt werden.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/schlafzimmer-zu-warm-mietmangel_090547.html