Archiv der Kategorie: Wohnungspolitik

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

 

Spandauer Volksblatt am 27.09.2019: Bestände liegen im Quartier Heerstraße Nord

Berlin kauft Wohnungen zurück

Über 3000 Wohnungen in Spandau gehören jetzt wieder dem Land Berlin. So wollen Land und Gewobag bezahlbaren Wohnraum sichern, heißt es. Auch in Reinickendorf wurden Sozialwohnungen zurückgekauft.

Wie jetzt bekannt wurde, hat das Land Berlin mit der kommunalen Wohnungsbaugesellschaft Gewobag knapp 6000 Wohnungen von der luxemburgischen ADO Properties zurückkauft. Darunter sind rund 3400 Wohnungen nördlich der Heerstraße zwischen Magistratsweg und Sandstraße. Das ist der westlichste Zipfel von Staaken. In Reinickendorf kauft die Gewobag nach eigenen Angaben rund 2500 Wohnungen. Sie liegen im Ortsteil Waidmannslust südlich des Zabel-Krüger-Damms an der Schluchseestraße.

Laut Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) handelt es sich um ehemalige Sozialwohnungs-Bestände des Unternehmens GSW, das mittlerweile zur Deutsche Wohnen Gruppe gehört. Der Senat will damit bezahlbaren Wohnraum für etwa 10.000 Mieter sichern. Der Kaufpreis liegt laut einer Mitteilung der Gewobag bei 920 Millionen Euro. Die Übernahme ist offenbar für Dezember 2019 geplant. Berlin kauft damit Wohnungen zurück, die vor 15 Jahren noch dem Land gehört hatten.

SPD und Linke in Spandau sind zufrieden

Aus Spandau gibt es erste Reaktionen zum Rückkauf. So begrüßt der Bundestagsabgeordnete Swen Schulz (SPD) die Entscheidung des Landes zur Rekommunalisierung. „Dadurch gehört dringend benötigter bezahlbarer Wohnraum wieder der öffentlichen Hand. Die Mieter erhalten so die Sicherheit, dass mit ihren Wohnungen nicht weiter spekuliert wird und sie sich diese auch in Zukunft leisten können.“ Die Bundestagsabgeordnete Helin Evrin Sommer (Linke) dazu: „Damit wird auch ein Fehler der Privatisierung des Wohnraums unter der rot-roten Regierung rückgängig gemacht.“ Ziel der Berliner Linken sei es, den kommunalen Wohnungsbestand durch Neubau und Ankauf auf 400.000 Wohnungen zu erhöhen. Als nächsten Schritt sollten Senat und die städtischen Wohnungsbaugesellschaften endlich den bereits beschlossenen Rückkauf von Wohnungen im Falkenhagener Feld angehen. Und Lars Leschewitz, Fraktionschef der Linken in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Spandau kommentiert: „Das ist ein sehr gutes Zeichen für Spandau und eine dringend notwendige Stütze für die Menschen im Bezirk.“ Gerade für Bezirke ohne Milieuschutzgebiet sei dies eine wichtige Unterstützung von Seiten des Senats.

https://www.berliner-woche.de/staaken/c-politik/berlin-kauft-wohnungen-zurueck_a234094

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

 

rbb24.de am 27.09.2019: Spandau und Reinickendorf – Land Berlin kauft 6.000 Wohnungen zurück

Knapp 6.000 Wohnungen hat das Land Berlin von einem Immobilienkonzern zurückgekauft. Die kommunale Gesellschaft Gewobag teilte am Donnerstagabend mit, sie übernehme die Wohnungen vom luxemburgischen Unternehmen Ado Properties.

Es handele sich um ehemalige Sozialwohnungs-Bestände des Unternehmens GSW, das mittlerweile zur Deutsche Wohnen Gruppe gehört, erklärte Berlins Stadtentwicklungssenatorin Lompscher (Linke).

Übernahme im Dezember

Die knapp 6.000 Wohnungen und 70 Gewerbeeinheiten befinden sich in zwei zusammenhängenden Gebieten in Spandau und Reinickendorf. Der Komplex mit 3.400 Wohnungen in Spandau liegt nach Angaben der Gewobag nördlich der Heerstraße zwischen Magistratsweg und Sandstraße. Das ist der östlichste Zipfel des Spandauer Ortsteils Staaken. In Reinickendorf kauft die Wohnungsbaugesellschaft nach eigenen Angaben rund 2500 Wohnungen. Sie liegen im Ortsteil Waidmannslust südlich des Zabel-Krüger-Damms an der Schluchseestraße.

Der Kaufpreis beträgt laut Gewobag [Mitteilung gewobag.de] 920 Millionen Euro. Die Übernahme sei für Dezember 2019 geplant. Für den Erwerb gebe es keine Zuschüsse des Landes, teilte das kommunale Wohnungsunternehmen mit. Berlin kauft damit Wohnungen zurück, die noch vor 15 Jahren dem Land gehört hatten.

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2019/09/berlin-kauft-6000-wohnungen-zurueck.html

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

 

Berliner Morgenpost am 27.09.2019: Gewobag – Berlin kauft 6000 Wohnungen von Immobilienkonzern zurück

Die Gewobag kauft ehemalige Sozialwohnungsbestände von einem Konzern aus Luxemburg zurück. Der Kaufpreis liegt bei 920 Millionen Euro.

Das Land Berlin hat knapp 6000 Wohnungen von einem Immobilienkonzern zurückgekauft. Die kommunale Gesellschaft Gewobag übernimmt sie nach eigenen Angaben von Ado Properties (Luxemburg). Es handele sich um ehemalige Sozialwohnungsbestände des Unternehmens GSW, das mittlerweile zur Deutsche Wohnen Gruppe gehört, sagte Berlins Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke).

Der Kaufpreis der Wohnungen sowie 70 Gewerbeeinheiten in zwei großen zusammenhängenden Quartieren in Berlin-Spandau und Berlin-Reinickendorf betrage 920 Millionen Euro, hieß es. Die Übernahme sei für Dezember 2019 geplant. Für den Erwerb gibt es keine Zuschüsse des Landes.

Gewobag spricht von “günstiger Fremdfinanzierung”

Finanziert hat die Gewobag den Ankauf nach eigenen Angaben durch Schuldscheindarlehen. „Aufgrund unseres guten Ratings profitieren wir dabei besonders von den aktuell sehr niedrigen Zinsen“, sagt Anne Grubert, Pressesprecherin der Gewobag.

Darüber hinaus übernehme das Unternehmen rund 340 Millionen Euro an bestehenden Darlehen. „Insgesamt schaffen wir mit dieser günstigen Fremdfinanzierung die Grundlage für eine dauerhaft kostendeckende Bewirtschaftung“, so Grubert.

https://www.morgenpost.de/berlin/article227210777/Berlin-kauft-6000-Wohnungen-in-Spandau-und-Reinickendorf.html

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

 

rbb24.de am 25.09.2019: Saleh wirft Grünen Untätigkeit beim Mietendeckel vor

In der Berliner Landesregierung wird weiter über die Ausgestaltung des Mietendeckels gestritten. Der SPD-Fraktionschef im Abgeordnetenhaus Raed Saleh warf am 25.09.2019 in der rbb Abendschau dem grünen Koalitionspartner vor, bislang kein rechtlich abgesichertes Konzept vorgelegt zu haben, um Mieten absenken zu können. Dafür müsse Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) sorgen.

Grüne wollen Absenkung der Mieten

Der Saleh sagte, bislang gebe es Tausende Entwürfe, aber nichts, was rechtlich tragfähig wäre. “Ich bin für Absenkungen, wo sie notwendig sind – beispielsweise bei Wuchermieten.” Gleichzeitig teile er aber die Sorge des Regierenden Bürgermeisters Michael Müller (SPD). Dieser hatte vor wenigen Tagen im ZDF rechtliche Bedenken gegen eine Absenkung der Mieten bei einem Mietendeckel geäußert und stattdessen dafür geworben, die Mieten einzufrieren.

Grünen-Fraktionschefin Antje Kapek wiederum erneuerte in der Abendschau ihre Kritik an der SPD-Linie. Reines Einfrieren der schon jetzt überhöhten Mieten sei nicht richtig. “Solche Vermieter, die schon heute Wuchermieten verlangen, sollte man nicht belohnen, indem man sie rechtlich bestätigt. Wir müssen einen Weg finden, Mieten abzusenken auf ein sozial verträgliches und vor allem gerechtes Niveau”, so Kapek.

Der Mietendeckel-Entwurf von Bausenatorin Katrin Lompscher (Die Linke) sieht Mietpreissenkungen vor, falls die Miete über der Mietobergrenze liegt und 30 Prozent des Gesamteinkommens des Haushalts übersteigt. Betroffene müssten dafür einen Antrag beim zuständigen Bezirksamt stellen.

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2019/09/berlin-mietendeckel-streit-spd-gruene-saleh.html

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

 

DER TAGESSPIEGEL am 24.09.2019: Bessere Förderung von Wohnungs-Genossenschaften

Mehr günstige Baugrundstücke und mehr Finanzhilfen

Berlins Genossenschaften gehören zu den günstigsten Anbietern von Wohnraum. Nun will sie die rot-rot-grüne Koalition stärker unterstützen.

Genossenschaften sollen mehr Geld und mehr Grundstücke vom Land bekommen – darauf einigten sich die Koalitionäre von SPD, Linken und Grünen vor den Beratungen des Haushaltsansatzes der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen für 2020 und 2021.

Genossenschaften zählen neben den landeseigenen Wohnungsbauunternehmen zu den wenigen Anbietern von günstigen Wohnungen in Berlin. Sie haben prall gefüllte Kassen und würden auch neu bauen, bräuchten dafür aber günstige Grundstücke. Die sollen sie nun bekommen, wie aus Verhandlungskreisen zu hören ist: 33 Bauflächen sollen sie erhalten und zwar in Form eines Erbbaurechts über 99 Jahre. Zudem sollen 20 Prozent der Flächen auf einem der „Neuen Stadtquartiere“, den Buckower Feldern, an Genossenschaften gehen. Sogar 30 Prozent der Wohnungsbauflächen könnten es bei den weiteren beiden neuen Siedlungsprojekten werden, dem Kurt-Schumacher-Quartier und Tegel. Schließlich soll außerdem noch die Genossenschaftsförderung auf zehn Millionen Euro im Jahr erhöht werden.

Auf Anfrage sagte die wohnungspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Katrin Schmidberger: Falls die Verlängerung der Dauer für Erbbaurecht-Verträge kommt, „wäre das ein wichtiger Schritt weiter hin zur Förderung von Genossenschaften, wie München es tut“. Das Ziel im Stadtentwicklungsplan Wohnen sei es, dass bis zum Jahr 2030 jede zweite Wohnung gemeinnützig errichtet werde – davon sei man noch weit entfernt.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/bessere-foerderung-von-wohnungs-genossenschaften-mehr-guenstige-baugrundstuecke-und-mehr-finanzhilfen/25051450.html

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

 

DER TAGESSPIEGEL am 24.09.2019: Mietendeckel könnte für steigende Mieten sorgen

Sobald der geplante Mietendeckel abläuft, könnten die Mieten wieder steigen – und zwar ohne rechtssicheren Mietspiegel.

Der geplante Mietendeckel könnte langfristig zu steigenden Mieten in Berlin führen. Das ergab eine Recherche des rbb.

Nach Ende der Deckelung soll es mehr Spielraum für Mieterhöhungen geben als bisher. Nach Ansicht der Eigentümer- und Mieterverbände könnte es Jahre dauern bis es wieder einen neuen rechtssicheren Mietspiegel gibt. In die Berechnung dürfen dann nur Mieten einfließen, die nach Ende des Deckels neu vereinbart oder erhöht wurden.

Eine Sprecherin der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen bestätigte dem rbb, dass in einem Mietspiegel der Wohnraum nicht berücksichtig werden darf, „bei dem die Miethöhe unter anderem durch Gesetz (wie beim Mietendeckel) festgelegt worden ist.”

Vermieter könnten ohne Mietspiegel Mieterhöhungen mit Mieten von drei vergleichbaren Wohnungen begründen oder mit einem Sachverständigengutachten.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/wohnen-in-berlin-mietendeckel-koennte-fuer-steigende-mieten-sorgen/25048622.html

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

 

Berliner Morgenpost am 24.09.2019: Investitionsbank soll den Mietendeckel umsetzen

Die Bezirke haben sich gewehrt: Sie müssen nicht die Regeln des Gesetzes überwachen. Wie das die IBB schaffen soll, ist offen.

Die landeseigene Investitionsbank Berlin (IBB) soll im Auftrag des Senats den geplanten Mietendeckel umsetzen. Das ist nach Informationen der Berliner Morgenpost aus Senats- und Koalitionskreisen die wesentliche Änderung am Referentenentwurf aus dem Haus von Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke), der seit Montag den beteiligten Senatsressorts zur Mitzeichnung vorgelegt wird.

Der IBB traut es Senatorin Lompscher nun offenbar eher zu, schnell die nötigen fachkundigen Mitarbeiter einzustellen und einzuarbeiten. Die Beschäftigten müssen künftig entscheiden, ob eine vom Vermieter beabsichtigte Sanierung genehmigt werden kann oder ob es sich um eine untersagte Luxus-Maßnahme handelt. Ebenfalls auf der Liste der Prüfer werden nach bisherigem Stand Anträge auf Mietminderung stehen. Denn nach wie vor beinhaltet der Entwurf das Recht, die Miete zu senken, wenn die Wohnkosten 30 Prozent des Nettoeinkommens übersteigen.

Die Grünen-Mietenexpertin Katrin Schmidberger geht davon aus, dass etwa zehn bis zwölf Prozent aller vom Mietendeckel betroffenen Haushalte unter die 30-Prozent-Regel fallen könnten. Das wären etwa 150.000.

https://www.morgenpost.de/berlin/article227178275/Investitionsbank-soll-Mietendeckel-umsetzen.html

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

 

rbb24.de am 24.09.2019: Wie aus dem Mietendeckel ein Risiko für Mieter werden kann

Mietendeckel statt Mietspiegel – die rot-rot-grüne Koalition will den Systemwechsel auf dem Berliner Wohnungsmarkt, zumindest für fünf Jahre. Doch genau dieser Wechsel auf Zeit birgt für Mieterinnen und Mieter auch deutliche Risiken.

Wie geht es nach dem Mietendeckel weiter?

Statt der ortsüblichen Vergleichsmiete als Orientierungspunkt, soll der Wohnungsmarkt einfach für fünf Jahre eingefroren werden. Von einer “Atempause” für Mieterinnen und Mietern sprechen die Mietenfachleute der rot-rot-grünen Koalition. Eine verlockende Aussicht für viele gebeutelte Wohnungsmieter, die sich mit der Sorge herumtragen, ob sie auch morgen noch ihre Miete werden zahlen können.

Doch es ist eine Entscheidung, die auch ein bislang schwer kalkulierbares Risiko birgt. Dieses Risiko müssten am Ende vor allem die tragen, die mit dem Deckel eigentlich geschützt werden sollen: die Mieter. Um eine Antwort auf die Frage, wie es eigentlich nach der Zeit des Mietendeckels weitergeht, macht die Politik bislang einen großen Bogen, denn ganz gleich, ob die Mieten nun fünf Jahre oder möglicherweise sogar zehn Jahre gedeckelt werden oder ob Gerichte das Gesetz schon nach zwei oder drei Jahren kippen: Ein einfacher Wechsel zurück ins Mietspiegel-System ist rechtlich nicht möglich.

Neuer Mietspiegel kaum vor 2030

“Es wäre zwar sehr wünschenswert, wenn man unmittelbar danach einen neuen Mietspiegel hätte und damit zur Transparenz zurückkäme”, sagt die Geschäftsführerin des Verbands Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW), Susanne Klabe. “Aber ein Mietspiegel soll den unbeeinflussten Markt abbilden, und wenn wir hier fünf Jahre Mietendeckel hatten, dann heißt das: Fünf Jahre hat kein unbeeinflusster Markt stattgefunden.”

Und das heißt auch, dass es einen neuen, rechtssicheren Mietspiegel kaum vor 2030 geben dürfte. Auch der Senat bestätigt diesen Befund auf Anfrage: “In einem Mietspiegel darf Wohnraum nicht berücksichtigt werden, bei dem die Miethöhe unter anderem durch Gesetz (wie beim Mietendeckel) festgelegt worden ist (§ 558, Abs. 2 BGB)”, teilt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen rbb|24 auf Anfrage mit. “Daher dürfen Mieten nur dann in einen neuen Mietspiegel einbezogen werden, wenn nach Wegfall der Preisbindung durch den Mietendeckel ein neuer Mietvertag geschlossen wurde oder eine Mietänderung stattgefunden hat.“

In fünf Jahren dann: Vergleichsmieten statt Mietspiegel

Mit anderen Worten: Mit der Arbeit an einem neuen Mietspiegel könnte erst begonnen werden, wenn der Mietendeckel aufgehoben wurde. Von den fünf Jahre lang per Gesetz niedrig gehaltenen Mieten dürfte keine einzige dämpfend in den Mietspiegel einfließen, oder erst nachdem sie das erste Mal wieder erhöht wurde.

Gleichzeitig werden Vermieter in dieser Zeit bei Mieterhöhungen freiere Hand haben als dies derzeit mit geltendem Mietspiegel der Fall ist. Zwar müsste weiterhin die Kappungsgrenze von maximal 15 Prozent Mieterhöhung in drei Jahren eingehalten werden und auch die Mietpreisbremse wäre zu beachten. Um aber eine Mieterhöhung gegenüber Mieterinnen und Mietern zu begründen, wären sie nicht durch einen relativ detailliert gefassten Rahmen wie beim Mietspiegel beschränkt. “Falls kein gültiger Mietspiegel existiert, kommen unter anderem Vergleichswohnungen oder Gutachten in Betracht”, bestätigt die Senatsverwaltung. Konkret sieht das Mietrecht hier – neben den möglichen Sachverständigengutachten – vor, dass es genügt, die Mieten von drei vergleichbaren Wohnungen als Begründung heranzuziehen.

https://www.rbb24.de/wirtschaft/beitrag/2019/09/mietendeckel-berlin-senat-frist-fuenf-jahre-danach.html

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

 

Berliner Morgenpost am 19.09.2019: ZDF-Talk bei Markus Lanz

Mietendeckel: Müller spricht sich gegen Absenkungen aus.

Im ZDF-Talk von Markus Lanz hat Berlins Senatschef einem zentralen Punkt des Mietendeckel-Plans eine klare Absage erteilt.

Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) hat am Mittwochabend im ZDF-Talk von Markus Lanz die Pläne zur Einführung eines Mietendeckels in Berlin verteidigt. Einem zentralen Punkt der von Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) erarbeiteten Vorschläge erteilte Müller dabei aber eine klar Absage. “Wir werden keine Absenkungsmöglichkeit schaffen”, so Müller.

Der von Lompscher geplante Mietendeckel sieht bislang vor, dass Mieter künftig auf Antrag ihre Miete senken lassen können, wenn diese 30 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens überschreitet. Dies müsse jeweils von den Bezirksämtern geprüft und genehmigt werden. Müller bezweifelte in der Sendung, dass eine solche Absenkung juristisch Bestand haben könne.

Müller betonte, dass der für fünf Jahre vorgesehene Mietendeckel den Mietern eine “Atempause” verschaffen solle. Diese fünf Jahre sollten für einen verstärkten Wohnungsneubau genutzt werden. Vermieter, die ihre Mieteinnahmen als Altersvorsorge nutzen, sollen durch Härtefallregelungen vom Mietendeckel ausgenommen werden. “Ich will niemandem etwas wegnehmen”, sagte der Berliner Senatschef. Müller: “Wenn man mit Augenmaß einen Mietendeckel formuliert, hält sich der Verwaltungsaufwand in Grenzen.”

https://www.morgenpost.de/berlin/article227134429/Markus-Lanz-ZDF-Michael-Mueller-spricht-sich-gegen-Absenkungen-beim-Berliner-Mietendeckel-aus.html

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

 

rbb24.de am 18.09.2019: Gegen steigende Mieten – Bundesregierung will Vergleichsmiete ändern

Die Bundesregierung unternimmt einen weiteren Schritt gegen steigende Mieten vor allem in großen Städten.

Das Kabinett beschloss am Mittwoch, die Vergleichsmiete künftig anders zu berechnen. Künftig sollen die Mieten aus sechs statt nur vier Jahren in diesen Vergleichswert einfließen. Dadurch sinkt die Vergleichsmiete tendenziell, denn in den meisten Städten waren die Mieten vor sechs Jahren noch deutlich niedriger.

An die Vergleichsmiete ist neben den Mieterhöhungen auch die Mietpreisbremse gekoppelt. Das Justizministerium rechnet damit, dass Mieter durch die Änderung schon im ersten Jahr 117 Millionen Euro sparen. Der Bundestag muss der Änderung allerdings noch zustimmen.

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2019/09/mietsteigerung-vergleichsmiete-berechnung-bundesregierung-aender.html