Archiv der Kategorie: Wohnungspolitik

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

 

DER TAGESSPIEGEL am 07.09.2019: Volksbegehren “Deutsche Wohnen & Co. enteignen” – Juristen streiten über Parlamentsgutachten zur Enteignung

Rechtsgutachter des Abgeordnetenhauses sehen beim Markteingriff vor allem ein Problem: Die hohen Entschädigungen könnten gegen die Schuldenbremse verstoßen.

Jeder, der mehr als 3000 Wohnungen besitzt, gehört enteignet – das ist die Forderung der Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“. Was die einen als „Rückkehr des Sozialismus“ halten und andere für eine Notwehr-Maßnahme im Kampf gegen die Wohnungsnot. Als wegweisende Bestätigung der eigenen Rechtsauffassung bewerten Befürworter des starken Eingriffs in den Markt das überraschendeGutachten vom Wissenschaftlichen Dienst des Abgeordnetenhauses, wonach eine solche „Vergesellschaftung“ jedenfalls möglich wäre.

Der Streit um die Vergesellschaftung spaltet. Und die  Juristen bewegen sich auf dünnem Eis. Niemals zuvor kam in der Geschichte der Bundesrepublik bisher der  Artikel 15 des Grundgesetzes zur Anwendung. Und so eindeutig ist auch das Fazit der Juristen aus dem Abgeordnetenhaus nicht – und wer das Gespräch mit zwei Rechtsanwälten aus  den beiden  Lagern sucht, bekommt  – wie es sprichwörtlich heißt –  mindestens „drei Meinungen“.

Prinzipiell möglich „wäre“ eine Vergesellschaftung auf der Grundlage des Grundgesetzes, heißt es in dem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes. Aber sogar in ihrem Fazit betonen die Juristen, dass es „gewisse Bedenken“ hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit dieses tiefen Eingriffs in den Markt gibt. Den größten Einwand gegen die eigenen Argumente führen die Rechtswissenschaftler allerdings ins Feld, ohne darüber zu urteilen: Weil die enteigneten privaten Unternehmen entschädigt werden müssen, „stellt sich die Frage, wie sich eine solche Kreditaufnahme mit der ab 2020 für das Land Berlin geltenden Schuldenbremse vereinbaren lassen würde“.

Für die Verfasser ist klar: „Es erscheint kaum möglich, eine Entschädigung der betroffenen Unternehmen ohne Verstoß gegen Art.109 Abs.3 Satz 1 und 5 GG durchzuführen“.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/volksbegehren-deutsche-wohnen-und-co-enteignen-juristen-streiten-ueber-parlamentsgutachten-zur-enteignung/24991320.html

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

 

Berliner Zeitung am 04.09.2019: Wissenschaftliches Gutachten zeigt – Enteignungen sind laut Grundgesetz möglich

Der Wissenschaftliche Dienst des Berliner Abgeordnetenhauses kommt in einem jetzt bekanntgewordenen Gutachten zu dem Schluss, dass eine Vergesellschaftung der Wohnungen von Immobilienunternehmen mit mindestens 3.000 Wohnungen laut Grundgesetz möglich ist. Er stützt damit die Initiative „Deutsche Wohnen und Co enteignen“, die Bestände von Immobilienunternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen in Gemeineigentum überführen will.

Die Initiative Deutsche Wohnen und Co enteignen stützt sich bei ihrem Vorstoß auf Artikel 15 des Grundgesetzes. Darin steht, dass „Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel“ zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden können – die betroffenen Unternehmen müssen jedoch entschädigt werden. Laut Schätzung des Senats bewegen sich die Kosten für die Sozialisierung von 243.000 Wohnungen, die betroffen wären, auf 28,8 Milliarden bis 36 Milliarden Euro. Nach Berechnungen der Initiative fallen zwischen 7,3 Milliarden Euro und 13,7 Milliarden Euro an. Eine Entschädigung müsste laut Gutachten des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes nicht zwingend dem Verkehrswert entsprechen, hätte sich aber mindestens an ihm zu orientieren.

Der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) will sich noch nicht zu der aktuellen Untersuchung äußern. „Wir werden uns mit dem Gutachten in der gebotenen und sachlichen Gründlichkeit auseinandersetzen und können erst dann eine Einschätzung abgeben“, sagt BBU-Sprecher David Eberhart. Die Reaktion des Berliner Mietervereins (BMV) lässt dagegen nicht auf sich warten: „Das Gutachten wird das Volksbegehren zur Vergesellschaftung beflügeln, da sind wir uns sicher“, sagt BMV-Geschäftsführer Reiner Wild.

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/wissenschaftliches-gutachten-zeigt-enteignungen-sind-laut-grundgesetz-moeglich-33119498

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

rbb24.de am 03.09.2019: CDU bereitet rechtliche Schritte gegen “Mietendeckel” vor
 
Die Mieten in Berlin dürfen nach Senatsplänen ab 2021 um bis zu 1,3 Prozent im Jahr steigen, sofern sie die geplanten Obergrenzen nicht überschreiten. Das sieht der Entwurf für den Mietendeckel hervor, der nun online ist. Die CDU bereitet eine Klage vor.
“Wir wollen verhindern, dass Mieter nach jahrelanger gerichtlicher Auseinandersetzung zur Kasse gebeten werden, wenn sich der Mietendeckel als unwirksam erweist”, sagte CDU-Fraktionschef im Abgeordnetenhaus Burkard Dregger am Dienstag.Deshalb plane seine Fraktion in Kooperation mit der Unionsfraktion im Bundestag eine sogenannte Normenkontrollklage.

CDU hält “Mietendeckel” für verfassungswidrig

Die CDU hält den Deckel für verfassungswidrig. Ein Kritikpunkt ist, dass das Gesetz nach den Plänen des rot-rot-grünen Senats zwar erst im Januar in Kraft treten, aber rückwirkend zum 18. Juni 2019 gelten soll. An diesem Tag hatte der Senat erste Eckpunkte beschlossen. “So etwas hat es in der Rechtsgeschichte in Deutschland noch nicht gegeben”, sagte Dregger. Eckpunkte hätten keine rechtliche Qualität.

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2019/09/mietendeckelreferentenentworf-klag-cdu-lompscher.html

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

Berliner Morgenpost am 03.09.2019: CDU kämpft mit Wurfsendung gegen den Mietendeckel

Verfassungswidrig, unwirksam, unsozial: Die CDU lässt kein gutes Haar am Mietendeckel. Alternative soll ein Mietergeld sein.
Mit einer Werbeoffensive möchte die CDU die Berliner davon überzeugen, dass die Ideen der rot-rot-grünen Regierungskoalition für einen Mietendeckel nichts taugen. 1,5 Millionen Haushalte sollen in den nächsten Tagen eine Wurfsendung im Briefkasten finden, in der die größte Oppositionspartei ihre Kritik an den Koalitionsplänen darstellt und ihre eigenen Ideen präsentiert, um den Mietanstieg zu bremsen. Dazu müsse vor allem der Neubau beschleunigt werden.
Dregger rechnet damit, dass ein solcher Gesetzesentwurf verfassungswidrig ist. Das Land habe keine Gesetzgebungskompetenz, sagte er. Innerhalb der Union müsse nun geklärt werden, ob die Bundestagsfraktion beim Bundesverfassungsgericht ein Normenkontrollverfahren einleite oder ob die CDU im Berliner Abgeordnetenhaus mit Bündnispartnern das Landesverfassungsgericht anrufe.Die CDU setzt auf individuelle Hilfen für Mieter. Mit einem Mietergeld will sie Mieten bis zu 13 Euro durch einen individuellen Zuschuss so weit heruntersubventionieren, bis die Bewohner maximal acht Euro pro Quadratmeter und Monat bezahlen. „Für die Mitte der Gesellschaft, die Krankenschwester und den Polizisten, hat Rot-Rot-Grün nichts im Angebot“, so Christian Gräff, baupolitischer Sprecher der CDU-Fraktion. Das Mietendeckel-Gesetz sei unsozial, wenn man für einen sanierten Altbau in Prenzlauer Berg weniger zahlen müsse als für einen Plattenbau in Marzahn.

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

DER TAGESSPIEGEL am 03.09.2019: CDU-Initiative gegen den Mietendeckel – Post von Dregger

Die CDU startet eine Initiative gegen den Mietendeckel. Fraktionschef Burkard Dregger liefert mit Parteifreunden Vorschläge rund um Mieten, Bauen und Wohnen.

1,5 Millionen Berliner Haushalte bekommen bald Post von Burkard Dregger. Der Fraktionschef der CDU liefert zusammen mit Parteifreunden seine „15 Bausteine für stabile Mieten und schnelleres Bauen“ frei Haus – und einen „Masterplan Wohnen“ zur Entspannung des Mietenmarktes.

Die Vorstellung seiner Initiative am Dienstag stand noch unter dem Eindruck des kurz zuvor veröffentlichten Gesetzesentwurfs zur Einführung des Mietendeckels aus dem Hause von Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke): „Ich sage voraus, dass die Zahlen der Wohnungsbaugenehmigungen deshalb noch dramatischer einbrechen werden als seit Antritt der Regierung im Jahr 2017 bereits geschehen“, sagte Dregger. Das Gesetz verursache größte Verunsicherung unter Bauherren, Vermietern und Mietern und verstoße dazu noch gegen die Verfassung. Um möglichen späteren Rückzahlungen gesenkter Mieten vorzubeugen, forderte Dregger eine Normenkontrollklage, denn der Bund und nicht Berlin sei zuständig für die Regulierung des Mietenmarktes.

Der Wohnungsexperte der CDU, Christian Gräff, nannte den Mietendeckel „das ungerechteste Gesetz, das in Berlin jemals beschlossen wurde“. Statt nur zu regulieren, müsse der Senat den Mangel an Wohnraum beseitigen. Dazu könne der Weiterverkauf unbebauter Grundstücke durch Steuern unwirtschaftlich gemacht werden oder mit Baugeboten Wohnungsbau erzwungen werden. Außerdem „hat der Senat keine Lösung für die Mitte der Gesellschaft, die acht Euro Miete pro Quadratmeter zahlen kann“, für den Haushalt von Polizisten und Krankenschwestern etwa.

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

Berliner Zeitung am 03.09.2019: Neue Preis-Staffelung – Sozialwohnungen in Berlin werden teurer
Der Mietanstieg auf dem freien Wohnungsmarkt soll durch den Mietendeckel begrenzt werden – im sozialen Wohnungsbau müssen sich Mieter dagegen auf steigende Belastungen einstellen. Das geht aus den jetzt in Kraft getretenen neuen „Verwaltungsvorschriften für die soziale Wohnraumförderung“ hervor.
Senatsverwaltung begründet Erhöhung der Mieten mit gestiegenen Grundstückpreisen

Vorgesehen ist danach eine neue Preis-Staffelung bei den Einstiegsmieten. Inhaber eines Wohnberechtigungsscheins (WBS), die wenig Geld verdienen, sollen zwar wie bisher eine anfängliche Kaltmiete von 6,50 Euro je Quadratmeter Wohnfläche bezahlen. Wer ein etwas höheres Einkommen hat, soll dagegen neuerdings künftig 6,70 Euro je Quadratmeter Wohnfläche aufbringen. Im bisher schon teureren Preissegment von 8 Euro je Quadratmeter steigt die Einstiegsmiete auf 8,20 Euro je Quadratmeter. Alle zwei Jahre darf die Miete für die neuen Sozialwohnungen darüber hinaus um 20 Cent je Quadratmeter angehoben werden.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung begründete die Erhöhung der Einstiegsmieten mit den gestiegenen Bau- und Grundstückskosten. „Damit sind die Mieten für neu errichtete Mietwohnungen immer noch sehr günstig“, sagte Behördensprecherin Katrin Dietl.

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/neue-preis-staffelung-sozialwohnungen-in-berlin-werden-teurer-33107614

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

Berliner Zeitung am 03.09.2019: Mietendeckel – Mieten in Berlin steigen trotzdem
Die Mieten in Berlin sollen trotz Mietendeckel jährlich um 1,3 Prozent steigen können – aber nur, wenn die festgelegten Miet-Obergrenzen nicht überschritten werden. Das geht aus dem Referentenentwurf für den Mietendeckel hervor, den Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) jetzt veröffentlicht hat. Vermieter, die sich bisher mit Mieterhöhungen eher zurückgehalten haben, sollen damit weiter Anhebungen in geringem Umfang vornehmen können. Sie werden also nicht für ihre bisher geübte Zurückhaltung bestraft. Für alle anderen Vermieter, bei denen die Mieten bereits über den Obergrenzen liegen, gibt es dagegen keine weiteren Mieterhöhungsmöglichkeiten.
Die Obergrenzen sind laut Referentenentwurf abhängig vom Alter und der Ausstattung der Wohnung. Sie bewegen sich zwischen 3,92 Euro pro Quadratmeter für Altbauten, die bis 1918 errichtet wurden und weder Heizung noch Bad haben, und 9,80 Euro pro Quadratmeter für Wohnungen, die von 2003 bis 2013 errichtet wurden und über Bad und Heizung verfügen. Wurde eine Wohnung in den vergangenen 15 Jahren modernisiert, kann die bisherige Modernisierungsumlage bis zu einer Höhe von 1,40 Euro je Quadratmeter über die Mietobergrenze hinaus verlangt werden.
Wird die Wohnung erst modernisiert, nachdem der Mietendeckel in Kraft getreten ist, dürfen die Vermieter einen Euro mehr verlangen. Will der Vermieter mehr Miete nach einer Modernisierung kassieren, braucht er eine Genehmigung. Diese gibt es nur unter bestimmten Bedingungen. Zum Beispiel, wenn die Vermieter wegen eines Gesetzes zu der Modernisierung verpflichtet sind. Oder wenn die Modernisierung nötig ist, um die Klimaschutzziele des Landes zu erreichen.

Die wichtigsten Inhalte des Referentenentwurfs zum Mietendeckel

  • Mit Inkrafttreten des Gesetzes gilt ein Mietenstopp, d.h. die Mieten werden auf dem Stand vom 18. Juni 2019 (Stichtagsregelung) eingefroren.
  • Je Baualtersklasse wird eine zulässige Mietobergrenze definiert (Mietentabelle). Diese liegt – für normal ausgestattete Wohnungen – zwischen 5,95 Euro und 9,80 Euro. Die maximal zulässigen Miethöhen werden ermittelt ausgehend von den Werten des Mietspiegels 2013, indiziert mit der Preis- und Lohnentwicklung.
  • Zu den Werten der Mietentabelle sind Zuschläge möglich, sofern sich die Wohnung in einem Gebäude mit maximal zwei Wohnungen befindet (10 Prozent) oder wenn in den letzten 15 Jahren Modernisierungen vorgenommen worden sind (maximal 1,40 Euro pro Quadratmeter).
  • Die zulässigen Miethöhen laut Mietentabelle gelten für die Wiedervermietung und für Absenkungsanträge.
  • Mietabsenkungen auf die Mietobergrenze sind auf Antrag möglich, wenn die bisherige Nettokaltmiete 30 Prozent des Haushaltseinkommens übersteigt. Das Verfahren wird in Anlehnung an die entsprechenden Regelungen der Kooperationsvereinbarung mit den städtischen Wohnungsbaugesellschaften ausgestaltet.
  • Der Referentenentwurf sieht einen „atmenden“ Mietendeckel vor. Ermöglicht werden moderate Mieterhöhungen bis zur Mietobergrenze, die sich an der jährlichen Inflationsrate orientieren. Außerdem wird eine Anpassungsmöglichkeit der Mietentabelle vorgesehen.
  • Kosten für Modernisierungen bis zu 1 Euro pro Quadratmeter müssen beim Bezirksamt angezeigt werden. Darüber hinaus gehende Modernisierungsvorhaben bedürfen der Genehmigung. Im Rahmen der Genehmigung werden die Erforderlichkeit der Maßnahme und die Angemessenheit der Kosten geprüft.
  • Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit wird eine wirtschaftliche Härtefallklausel vorgesehen. Vermieterinnen und Vermieter, die nachweisen können, dass eine über die Mietobergrenze hinausgehende Miethöhe zur Vermeidung von dauerhaften Verlusten oder zur Substanzgefährdung der Mietsache erforderlich ist, können einen entsprechenden Antrag stellen.
  • Für soziale Härtefälle wird eine Mietzuschussregelung eingeführt. Diese sieht vor, dass WBS-berechtigte Mieterinnen und Mieter für die Differenz zwischen der genehmigten Miethöhe und der Mietobergrenze einen Zuschuss erhalten.
  • Für die Durchführung des Gesetzes sind die Bezirksämter die zuständigen Behörden. Sie können sich der Unterstützung durch die IBB und gegebenfalls weiterer Beliehener bedienen.
  • Das Gesetz gilt für fünf Jahre.

https://www.stadtentwicklung.berlin.de/aktuell/pressebox/archiv_volltext.shtml?arch_1908/nachricht6785.html

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

 

rbb24.de am 30.08.2019: Lompscher stellt Entwurf vor – Pläne für Mietendeckel werden abgeschwächt

Senatorin Lompscher wollte einen Mietendeckel mit drastischen Mietsenkungen – doch es gab heftige Kritik. Heute Mittag nun will die Linken-Politikerin einen im Senat abgestimmten Entwurf vorstellen – wobei auch das Einkommen der Mieter eine Rolle spielen soll.

Seit dem vergangenen Wochenende sorgte ein Mietendeckel-Entwurf aus dem Hause von Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) für heftigen Unmut – nicht nur in der Wohnungswirtschaft und der Opposition, auch innerhalb der rot-rot-grünen Koalition. Wie in einem vorab bekannt gewordenen Entwurfspapier zu lesen war, sollten die Mieten ab Januar 2020 in ganz Berlin auf Obergrenzen von 3,42 bis 7,97 Euro pro Quadratmeter abgesenkt werden – unabhängig von der Lage. Diese Pläne sind nun offenbar vom Tisch. Am Freitagmittag will Lompscher auf einer Pressekonferenz einen neuen innerhalb der Koalition abgestimmten Entwurf vorstellen.

Laut dem Bericht soll es auch zu weniger Mietsenkungen kommen. Diese würden vom Einkommen der Mieter abhängig gemacht. Und Maßstab für die erlaubten Höchstmieten werde nicht mehr der Mietspiegel von 2011 sondern der aus dem Jahr 2013 sein. Darauf hätten sich Vertreter von Rot-Rot-Grün am Donnerstagabend nach einer intensiven Beratung geeinigt.

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2019/08/mietendeckel-berlin-koalition-entwurf-lompscher.html

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

 

DER TAGESSPIEGEL am 30.08.2019: Rot-rot-grüner Senat einigt sich– So soll Berlins neuer Mietendeckel aussehen

Harte und wahllose Einschnitte in die Mieten, wie von Senatorin Lompscher geplant, wird es nicht geben. Stattdessen kommt es aufs Einkommen der Mieter an.

Durchbruch bei der Gestaltung des Mietendeckels: Die Verhandlungsrunde mit den Spitzen der Koalition von SPD, Linken und Grünen hat am Donnerstagabend die größten Streitpunkte um den Arbeitsentwurf aus dem Hause der Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen Katrin Lompscher (Linke) ausgeräumt. Statt des radikalen Eingriffes in den Markt mit wahllosen Mietsenkungen auch für Spitzenverdiener kommt der “Mietendeckel 2.0” mit weitaus besseren Chancen, verfassungsrechtlichen Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit gerecht zu werden.

Es bleibt dabei: Ab 11. Januar werden die Mieten in Berlin fünf Jahre lang eingefroren. Der Mietspiegel wird damit außer Kraft gesetzt. Stattdessen zahlen alle Berliner ihre bisherige Miete weiter, sofern diese nicht mehr als 30 Prozent des verfügbaren Haushaltseinkommen beträgt. Ist diese „wirtschaftliche Notlage“ des Mieters gegeben, darf die Miete auf die staatlich festgelegten „Mietoberwerte“ gesenkt werden.

Neu berechnen muss Senatorin Lompscher allerdings die Oberwerte. Die Tabelle vom ersten Entwurf aus ihrem Hause haben die Koalitionäre verworfen. Statt der bisher angesetzte Miete aus dem Jahr 2011 sieht der Kompromiss zur Grundlage die Werte aus dem Jahr 2013. Diese Mieten liegen höher.

Diese Oberwerte sollen außerdem noch etwas nach oben angepasst werden, indem die Lohnentwicklung in Berlin seit dieser Zeit dazugerechnet wird – oder alternativ die Inflation. Auch diese Abmilderung trägt den Warnungen des Bundesverfassungsgerichts Rechnung, Eingriffe in den Markt dürften “Preisspitzen auf angespannten Wohnungsmärkten” abschneiden und müssten aber auch dann noch verhältnismäßig sein.

Ein „atmender Deckel“ statt starrer Obergrenzen

Einen Ausweg gibt es auch im Streit um die starren Obergrenzen, die Lompscher bevorzugt hatte. Auch das korrigierten die Koalitionäre und einigten sich auf einen „atmenden Deckel“ wie ihn die Grünen zuletzt in der Parlamentsdebatte gefordert hatten. Damit will Rot-Rot-Grün verhindern, dass ausgerechnet die fairen Vermieter bestraft werden, die selten und mäßig die Miete erhöht hatten.

Diese werden, falls die Koalitionsvereinbarungen tragen, ihre Mieten auch nach Inkrafttreten des Gesetzes noch jährlich moderat erhöhen dürfen, bis sie die neuen „Oberwerte“ erreicht haben. Dies soll im Einklang mit den Löhnen geschehen, die in Berlin bei den meisten Betrieben steigen und durchschnittlich sogar schneller als im Bundesgebiet– alternativ ist eine solche „Indexierung“ anhand der Inflationsrate noch im Gespräch.

Sanierte Wohnungen: 1,40 Euro mehr Miete pro Quadratmeter

Und noch eine Regelung ist neu: Damit die Mieten von hübsch sanierten Wohnungen nicht unverhältnismäßig stark gesenkt werden, ist ein Aufschlag von 1,40 Euro je Quadratmeter vorgesehen. Voraussetzung ist, dass die Arbeit in den letzten 15 Jahren erfolgten.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/rot-rot-gruener-senat-einigt-sich-so-soll-berlins-neuer-mietendeckel-aussehen/24959956.html