Archiv für den Monat: Februar 2015

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Stellt eine vorübergehende erhöhte Lärmbelästigung innerhalb der in Berliner Innenstadtlagen üblichen Grenzen einen zur Minderung berechtigenden Mangel dar?

Die Antwort des Bundesgerichtshofs (BGH – VIII ZR 152/12, Urteil vom 19.12.2012) lautet: Nein!

Zur Begründung führt der BGH in seiner Pressemitteilung Nr. 214/2012 vom 19.12.2012 wie folgt aus: “Danach stellt sich die vorübergehende Erhöhung der Lärmbelastung nicht als ein zur Minderung berechtigender Mangel der Wohnung dar. Denn die von den Beklagten vorgetragenen Lärmwerte stellen nach den Feststellungen der Vorinstanzen nach den im Berliner Mietspiegel 2009 ausgewiesenen Werten keine hohe Belastung dar. Aus diesem Grund haben die Beklagten die (erhöhte) Lärmbelastung redlicherweise hinzunehmen.

Für die Annahme des Berufungsgerichts, die vereinbarte Miete sei ab dem siebten Monat nach Eintreten der erhöhten Lärmbelastung gemindert, ist ein sachlicher Grund nicht erkennbar. Denn eine vorübergehende erhöhte Lärmbelastung stellt unabhängig von ihrer zeitlichen Dauer jedenfalls dann, wenn sie sich – wie hier – innerhalb der in Berliner Innenstadtlagen üblichen Grenzen hält, keinen zur Minderung berechtigenden Mangel nach § 536 BGB dar.”

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Vorsicht bei Fremden an der Wohnungstür!

Seit Beginn des Jahres versuchen Unbekannte vermehrt, sich unter Vorspiegelung falscher Identitäten Einlass in Wohnungen zu verschaffen. “Mehrere Fälle wurden uns in den vergangenen Wochen besonders aus den Stadtteilen Hakenfelde und Haselhorst bekannt”, sagt Polizei-Hauptkommissar Patrick Spatzker, Präventionsbeauftragter im Polizeiabschnitt 21 an der Moritzstraße 10.

http://www.berliner-woche.de/spandau/blaulicht/vorsicht-an-der-wohnungstuer-ganoven-kommen-als-polizist-oder-handwerker-d70675.html

Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

Stellt Zigarettengeruch im Treppenhaus eine die fristlose Kündigung gemäß § 569 Abs. 2 BGB rechtfertigende “nachhaltige Störung des Hausfriedens” oder auch nur eine die ordentliche Kündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB rechtfertigende “schuldhafte nicht unerhebliche Verletzung vertraglicher Pflichten des Mieters” dar?

Ja, wenn die Intensität der Beeinträchtigungen ein unerträgliches und gesundheitsgefährdendes Ausmaß erreicht, so der Bundesgerichtshof – BGH VIII ZR 186/14, Urteil vom 18.02.2014!

http://www.welt.de/finanzen/immobilien/article137603739/Der-Kampf-der-Raucher-um-ihr-letztes-Refugium.html

Aus der Rubrik “Gesetzesvorhaben”:

Pressemitteilung Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände – Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) vom 04.02.2015 – Erweiterte Verbandsklagebefugnis sorgt für einen besseren Schutz persönlicher Daten von Verbrauchern!

Die Bundesregierung hat am 04.02.2015 die Reform des Unterlassungsklagegesetzes beschlossen.Die Klagebefugnis der Verbraucherorganisationen soll erweitert werden,  so dass auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen Verstöße von Unternehmen beim Verbraucherdatenschutz vorgehen kann. „Das Verbandsklagerecht ist endlich im digitalen Zeitalter angekommen“, sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv.

„Verbraucherinnen und Verbraucher erleben seit Jahren zahllose Verstöße gegen ihre Datenschutzrechte, ohne dass diese bislang effizient geahndet werden können. Die neue Klagebefugnis stärkt unmittelbar den Schutz der persönlichen Daten von Verbrauchern. Die Verbraucherorganisationen werden mit der neuen Klagebefugnis sorgsam, aber wirkungsvoll dafür sorgen, dass Verbraucherrechte auch in der digitalen Welt durchgesetzt werden können“, so Klaus Müller.

http://www.vzbv.de/pressemeldung/erweiterte-verbandsklagebefugnis-sorgt-fuer-besseren-schutz-persoenlicher-daten

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Haftet ein Eisenbahnverkehrsunternehmen gegenüber einem Fahrgast wegen eines Sturzes aufgrund von Glatteis auf einem Bahnsteig?

Die Antwort des Bundesgerichtshofs (BGH – X ZR 59/11, Urteil vom 17.01.2012) lautet: Ja!

Zur Begründung führt der BGH in seiner Pressemitteilung Nr. 7/2012 vom 17.01.2012 wie folgt aus: “Ein Eisenbahnverkehrsunternehmen ist aufgrund eines Personenbeförderungsvertrags verpflichtet, die Beförderung so durchzuführen, dass der Fahrgast keinen Schaden erleidet. Dies betrifft nicht nur den eigentlichen Beförderungsvorgang zwischen Ein- und Aussteigen, sondern auch den Zu- und Abgang. Trotz der rechtlichen Trennung von Fahrbetrieb und Infrastruktur durch das Gesetz zur Neuordnung des Eisenbahnwesens (ENeuOG) vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378, 1994 I S. 2439) ist ein Eisenbahnverkehrsunternehmen aufgrund eines Personenbeförderungsvertrags verpflichtet, Bahnanlagen wie Bahnsteige, die der Fahrgast vor und nach der Beförderung benutzen muss, bereitzustellen und verkehrssicher zu halten. Dies ist dem Eisenbahnverkehrsunternehmen, das diese Bahnanlagen aufgrund eines Stationsnutzungsvertrags mit dem Infrastrukturunternehmen nutzt, im Zusammenwirken mit diesem möglich. Wird diese vertragliche Pflicht schuldhaft verletzt, haftet das Eisenbahnverkehrsunternehmen gemäß § 280 Abs. 1, § 241 Abs. 2 BGB und hat ein etwaiges Verschulden des Eisenbahninfrastrukturunternehmens – und im Fall der Übertragung der Verkehrssicherungspflichten auf weitere Dritte deren Verschulden – in gleichem Umfang zu vertreten wie ein eigenes Verschulden (§ 278 BGB).”

Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

EuGH – C-396/13, Urteil vom 12.02.2015 – Mindestlohn auch für entsandte Arbeitnehmer!

Unternehmen, die Arbeitskräfte in andere EU-Länder entsenden, müssen sich uneingeschränkt an die dort geltenden Mindestlohnregeln halten. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg mit Urteil vom 12.02.2015 in dem Verfahren C-396/13 klargestellt.

http://www.heute.de/eugh-urteilt-mindestlohn-auch-fuer-entsandte-arbeitnehmer-37153756.html

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Spandauer Volksblatt am 17.02.2015 –  Wohnungen im Bereich Heerstraße Nord sollen wieder in städtischen Besitz!

“Staaken. Mehr als 4000 Wohnungen im Bereich der Heerstraße Nord könnten bald einen neuen Eigentümer bekommen – was in der Politik Befürchtungen einer weiteren Verschlechterung des Stadtteils ausgelöst hat.”

http://www.berliner-woche.de/haselhorst/bauen/wohnungen-im-bereich-heerstrasse-nord-sollen-wieder-in-staedtischen-besitz-d70902.html

Aus der Rubrik “Gesetzesvorhaben”:

Pressemitteilung Dachverband Deutscher Immobilienverwalter e. V. (DDIV) vom 12.02.2015 – Positionspapier an das BMJV übergeben / DDIV lehnt Schlichtungsstellen für Immobilienverwalter ab!

“Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) arbeitet aktuell an einem Gesetzentwurf zur Umsetzung einer EU-Richtlinie (RL 2013/11/EU) über die alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (VSBG). So sollen verbindliche Mindeststandards bei der alternativen Streitbeilegung geschaffen und außergerichtliche Einigungen im Sinne des Verbrauchers gefördert werden. Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter e.V. (DDIV) als der Branchenverband spricht sich gegen die Errichtung einer solchen Schlichtungsstelle für die Immobilienverwalterbranche aus. Die Richtlinie ist bis zum 9. Juli 2015 in deutsches Recht umzusetzen.”

http://www.verbaende.com/news.php/Positionspapier-an-das-BMJV-uebergeben-DDIV-lehnt-Schlichtungsstellen-fuer-Immobilienverwalter-ab?m=101478

Aus der Rubrik “Gesetzesvorhaben”:

Pressemitteilung Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vom 11.02.2015 – Neuregelungen zur psychosozialen Prozessbegleitung: Ein Meilenstein für den Opferschutz im Strafverfahren!

Das Bundeskabinett hat am 11.02.2015 den Gesetzentwurf zur Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren, (3. Opferrechtsreformgesetz) beschlossen.

Hierzu erklärt der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko Maas: “Das Strafverfahren darf nicht dazu führen, dass Kriminalitäts-Opfer erneut traumatisiert werden. Auch wenn wir den Schutz und die Rechte von Opfern in den letzten Jahren bereits konsequent ausgebaut und dafür gesorgt haben, dass der Opferschutz seinen festen Platz in der Strafprozessordnung hat, sind weitere Verbesserungen möglich. Mit der Reform gehen wir weitere wichtige Schritte, um den Schutzstandard für die Opfer zu erhöhen.” Der Staat hat die Aufgabe, sich schützend vor die Opfer von Straftaten zu stellen und deren Belange zu achten. „Opfer sind Menschen, die oftmals großen seelischen Belastungen ausgesetzt sind. Daher dürfen wir sie im Strafverfahren nicht allein lassen. Aus diesem Grund setzen wir nicht einfach nur die Opferschutzrichtlinie um, sondern nutzen die Gelegenheit, mit der Neuregelung zur psychosozialen Prozessbegleitung einen Meilenstein im Opferschutz zu setzen. Damit können wir den Opfern schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten die emotionale und psychologische Unterstützung zu geben, die sie benötigen.“

http://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2015/20150211-ORRG.html;jsessionid=1B577FE417E292C0EC3A709DF2B2B5C9.1_cid289?nn=3433226

Den vollständigen Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 11.02.2015 finden Sie unter: http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/Gesetze/RegE-Gesetz-zur-Staerkung-der-Opferrechte-im-Strafverfahren.pdf?__blob=publicationFile