Archiv des Autors: amv

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

 

Berliner Zeitung am 13.09.2019: Mietenpolitik der GroKo – Bündnis fordert mehr günstige Wohnungen

Ein Jahr nach dem Wohngipfel der Bundesregierung hat ein Aktionsbündnis aus Deutschem Mieterbund, Deutschem Gewerkschaftsbund und weiteren Organisationen Kritik an der Mietenpolitik der schwarz-roten Koalition geübt.

Nichts habe sich auf den Wohnungsmärkten geändert, heißt es in einer Erklärung des Bündnisses vom Donnerstag. Bundesweit fehlten mehr als eine Million bezahlbare Mietwohnungen. Der Bestand an Sozialwohnungen schrumpfe weiter, die Mieten hätten ein Rekordniveau erreicht. „Wir fordern eine andere Wohnungspolitik“, sagte Mieterbund-Präsident Lukas Siebenkotten. „Wir brauchen mehr nachhaltigen, sozialen und dauerhaft preisgünstigen neuen Wohnraum.“

Mieten müssten bezahlbar sein und bleiben

Die Mieten müssten bezahlbar sein und bleiben. „Dazu sind eine nicht von Ausnahmen durchlöcherte Mietpreisbremse, wirksame Mietwucherregelungen nach dem Wirtschaftsstrafgesetz und die drastische Einschränkung von Mieterhöhungen, zum Beispiel durch Absenkung der Kappungsgrenzen oder der Modernisierungsumlage, notwendig“, so Siebenkotten. „Angesichts der zunehmenden Wohnungskrise passt es nicht zusammen, dass die Bundesregierung die Mittel für den sozialen Wohnungsbau von 1,5 Milliarden auf eine Milliarde Euro im Jahr 2020 absenkt“, kritisiert Stefan Körzell vom Deutschen Gewerkschaftsbund. „Wir brauchen jetzt schnell von Bund und Ländern, jährlich mindestens 7 Milliarden Euro zweckgebunden für den Bau von bis zu 150.000 preisgebundenen Wohnungen.“

Mit einer Menschenkette zwischen Kanzleramt und Innenministerium will das Bündnis am 19. September auf seine Forderungen aufmerksam machen. Im Oktober/November sind Diskussionen geplant.

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/mietenpolitik-der-groko-buendnis-fordert-mehr-guenstige-wohnungen-33161172

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

 

Berliner Morgenpost am 12.09.2019: Wohnungsbau – Protest gegen geplanten Mietendeckel vopr Abgeordnetenhaus

Die Wohnungsbaugesellschaften fuhren Anhänger mit großen Plakaten auf. Aufschrift: „Mietendeckel macht unsere Stadt kaputt“.

Das Thema stand zwar nicht auf der Tagesordnung, war aber doch gegenwärtig. Die Berliner Wohnungsbaugenossenschaften demonstrierten am Donnerstag mit drei großen Anhängern gegen den vom Senat geplanten Mietendeckel in Berlin. Das Thema beschäftigt weiterhin auch Juristen und Meinungsforscher – und das nicht nur in Berlin.

„Rot-Rot-Grün: Nur ein großer Irrtum“ und „Mietendeckel macht unsere Stadt kaputt“ stand auf den Anhängern, die die Genossenschaften vor das Abgeordnetenhaus gekarrt hatten. Berlin will bis zum 11. Januar 2020 die Mieten in Berlin für fünf Jahre einfrieren. Das Vorhaben ist höchst umstritten. Die Wohnungswirtschaft, auch die Genossenschaften, fürchten, künftig keine Sanierungen des Wohnungsbestands mehr vornehmen zu können, sollte das Vorhaben tatsächlich eingeführt werden.

https://www.morgenpost.de/berlin/article227065009/Protest-gegen-geplanten-Mietendeckel-vor-Abgeordnetenhaus.html

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

 

Berliner Zeitung am 10.09.2019: Moderate Erhöhungen möglich – Das sind die Kernpunkte des geplanten Mietendeckels

Der Anstieg der Wohnkosten soll durch den Mietendeckel für fünf Jahre begrenzt werden. Hier ein Überblick über die wichtigsten Regelungen auf Basis des Referentenentwurfs vom 30. August 2019.

1. Betroffene Wohnungen

Der Mietendeckel soll für rund 1,5 Millionen Mietwohnungen gelten. Ausgenommen sind öffentlich geförderte Wohnungen wie Sozialwohnungen, Wohnungen die ab dem 1. Januar 2014 erstmals bezugsfertig wurden und Unterkünfte in einem Wohnheim. Der Mietendeckel gilt zudem nicht für Wohnungen, die von Trägern der Wohlfahrtspflege für Personen mit dringendem Wohnbedarf angemietet wurden.

2. Die Mieten werden eingefroren

Mit Inkrafttreten des Mietendeckels Anfang 2020 soll ein Mietenstopp gelten. Die Mieten werden danach auf dem Stand vom 18. Juni 2019 eingefroren. Das gilt auch für Staffel- oder Indexmieten.

3. Zusätzliche Mietobergrenzen

Je nach Baualtersklasse sollen zusätzlich Mietobergrenzen festgelegt werden. Die Obergrenzen liegen für normal ausgestatteteWohnungen zwischen 5,95 Euro und 9,80 Euro je QuadratmeterWohnfläche kalt. Liegt die eingefrorene Miete unter der Mietobergrenze, darf der Vermieter die Miete um 1,3 Prozent jährlich erhöhen, sofern die Obergrenze nicht überschritten wird. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung darf die Oberwerte an die allgemeine Preis- und Lohnentwicklung anpassen. Moderate Mieterhöhungen sollen damit weiter möglich sein.

4. Zuschläge möglich

Zu den Mietoberwerten sind Zuschläge um zehn Prozent möglich, sofern sich die Wohnung in einem Gebäude mit maximal zwei Wohnungen befindet, also in einem Ein- oder Zweifamilienhaus. Wenn die Wohnung in den letzten 15 Jahren modernisiert wurde, dürfen Zuschläge von maximal 1,40 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche verlangt werden.

5. Regeln für die Vermietung

Wird eine Wohnung nach dem 18. Juni 2019 erstmals vermietet oder wird sie wiedervermietet, darf die Mietobergrenze nicht überschritten werden. Der Mietendeckel gilt nicht für Neubauten ab Fertigstellung 2014. Der Neubau soll damit nicht abgewürgt werden.

6. Miete kann abgesenkt werden

Mietabsenkungen auf die Mietobergrenze sind auf Antrag möglich, wenn die bisherige Nettokaltmiete 30 Prozent des Haushaltseinkommens übersteigt. Die Wohnfläche muss aber angemessen sein.

7. Modernisierungen

Modernisierungen sind weiter möglich. Vermieter müssen Modernisierungen beim Bezirksamt anzeigen, wenn sie von den Modernisierungskosten einen Euro pro Quadratmeter auf die Miete umlegen wollen. Darüber hinaus gehende Modernisierungsvorhaben bedürfen der Genehmigung. Dabei soll geprüft werden, ob die Arbeiten erforderlich und die Kosten angemessen sind.

8. Härtefallklausel

Vermieter, die nachweisen, dass eine über die Mietobergrenze hinausgehende Miethöhe zur Vermeidung von dauerhaften Verlusten oder zur Substanzgefährdung der Mietsache erforderlich ist, können einen entsprechenden Antrag stellen. Wird dem Antrag stattgegeben, erhalten Mieter mit Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein, für die Differenz bis zur Mietobergrenze einen Zuschuss.

9. Strafen bei Verstößen 

Verstöße gegen das Gesetz werden als Ordnungswidrigkeiten eingestuft und sollen mit Geldbußen bis zu 500.000 Euro bestraft werden.

10. Personal 

Für die Durchsetzung des Gesetzes sind die Bezirksämter die zuständigen Behörden. Um die Arbeit zu bewältigen, können sie sich der Unterstützung durch die landeseigene Investitionsbank Berlin (IBB) und notfalls weiterer Stellen bedienen. In Frage kommen dabei Unternehmen, die belegen können, für diese Aufgabe geeignet zu sein. Wegen möglicher Interessenkonflikte kommen Verbände oder Interessenvertreter der Mieter oder Vermieter nach Angaben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung aber nicht in Frage.

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/moderate-erhoehungen-moeglich-das-sind-die-kernpunkte-des-geplanten-mietendeckels–33143022

Aus der Rubrik “Steuerpolitik”:

 

rbb24.de am 10.09.2019: Mieter sollen entlastet werden – Senat beschließt Bundesratsinitiative zur Grundsteuer-Umlage

Bislang können Vermieter die Grundsteuer auf ihre Mieter abwälzen. Das Land Berlin will das nun ändern und hat einen Gesetzentwurf für den Bundesrat verabschiedet. Ob sich dort Unterstützer finden, ist allerdings fraglich.

Das Land Berlin hat eine Bundesratsinitiative zur Umlage der Grundsteuer auf den Weg gebracht. Der Senat beschloss am Dienstag eine entsprechende Vorlage der Senatoren für Justiz, Finanzen und Stadtentwicklung. Ziel ist es, die Umlagemöglichkeit der Grundsteuer vom Vermieter auf Mieter abzuschaffen. Davon würden laut Berliner Senat bundesweit 36,4 Millionen Menschen beziehungsweise knapp 58 Prozent der Haushalte in Deutschland profitieren.

Übergangsfrist für bestehende Mietverträge

Die Grundsteuer wird von den Eigentümern häufig über die Betriebskosten auf Mieter umgelegt. Die Initiative zur Abschaffung der Umlagefähigkeit der Grundsteuer folge dem Grundsatz “Eigentum verpflichtet” und entlaste Mieterinnen und Mieter, hieß es. Für Mietverhältnisse, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes entstanden sind, soll laut dem Entwurf eine Übergangsfrist gelten.

Berlin sucht noch Unterstützer im Bundesrat

Noch im September soll der Gesetzentwurf im Bundesrat eingereicht werden. Ob er angenommen wird, ist allerdings unklar: Bisher ist nicht bekannt, welche Bundesländer sich der Initiative Berlins im Bundesrat anschließen.

https://www.rbb24.de/wirtschaft/beitrag/2019/09/senat-beschliesst-bundesratsinitiative-zur-grundsteuer-umlage.html

Aus der Rubrik “Steuerpolitik”:

 
Bundesratsinitiative zur Grundsteuer: Eigentum verpflichtet
Pressemitteilung vom 10.09.2019

Aus der Sitzung des Senats am 10. September 2019:

Der Senat hat heute auf Vorlage des Senators für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Dr. Dirk Behrendt, des Senators für Finanzen, Dr. Matthias Kollatz, und der Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Katrin Lompscher, eine Bundesratsinitiative zur Abschaffung der Grundsteuer-Umlagefähigkeit beschlossen. Die Abschaffung der Umlagefähigkeit der Grundsteuer folgt dem Grundsatz „Eigentum verpflichtet“ und entlastet die Mieterinnen und Mieter.

Häufig wird die erhobene Grundsteuer als Teil der Betriebskosten auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt. Das ist ein relevanter Kostenfaktor für Mieterinnen und Mieter neben dem starken Anstieg der Angebotsmieten in Deutschland (2017 bis 2018: 4 bis 5,3 Prozent), der deutlich über der allgemeinen Verbraucherpreisentwicklung (2017 bis 2018: 1,9 bis 2 Prozent) lag. Vielen Haushalten ist so in den vergangenen Jahren durch steigende Mieten reale Kaufkraft verloren gegangen.

Ziel der Bundesratsinitiative ist es, mit Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) die Umlagefähigkeit der Grundsteuer abzuschaffen. So sollen 36,4 Mio. Menschen (57,9 Prozent der Haushalte), die zur Miete wohnen, entlastet werden. Für Mietverhältnisse, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes entstanden sind, soll eine Übergangsfrist gelten.

https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2019/pressemitteilung.845062.php

AMV im Lichte der Presse:

 

Spandauer Volksblatt am 10.09.2019: Bis Oktober keine Mieterberatung

Hakenfelde. Im Seniorentreff am Hohenzollernring 105 dauern die Bauarbeiten länger als geplant. Deshalb fallen die Mietersprechstunden des Alternativen Mieter- und Verbraucherschutzbundes (AMV) dort bis zum 2. Oktober ersatzlos aus. Denn so lange dürften sich die Bauarbeiten wohl noch hinziehen. Die Maßnahme sollte eigentlich Mitte August beendet sein. Die Malerfirma muss aber noch ausbessern. Der AMV berät Mieter im Seniorentreff im Auftrag des Bezirksamts kostenfrei und ohne Mitgliedschaft.

https://www.berliner-woche.de/hakenfelde/c-soziales/bis-oktober-keine-mieterberatung_a231610

Pressemitteilung 28/2019

Ausfall bezirkliche Mieterberatung Hakenfelde noch bis Oktober

Die Baumaßnahmen im „Seniorentreff Hohenzollernring“, Hohenzollernring 105, 13585 Berlin, sind umfangreicher und dauern länger.

Ursprünglich sollten die Baumaßnahmen im „Seniorentreff Hohenzollernring“ im Zeitraum vom 29.07.2019 bis zum 16.08.2019 über die Bühne gehen. Da nun noch weitere Sanierungsarbeiten hinzugekommen sind, ziehen sich die Arbeiten voraussichtlich bis zum 02.10.2019. Nach der abgeschlossenen Baufeinreinigung und der Ausbesserungsarbeiten der Malerfirma kann mit einer Wiedereröffnung des Seniorentreffs in der 41./42. Kalenderwoche gerechnet werden.

Damit kann die im Auftrag des Bezirksamts Spandau von Berlin durchgeführte bezirkliche Mieterberatung des AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. in Hakenfelde auch im September und Anfang Oktober nicht stattfinden und muss ersatzlos ausfallen.

Berlin, den 10.09.2019

Ass. Marcel Eupen, Pressesprecher des AMV

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

 

DER TAGESSPIEGEL am 07.09.2019: Volksbegehren “Deutsche Wohnen & Co. enteignen” – Juristen streiten über Parlamentsgutachten zur Enteignung

Rechtsgutachter des Abgeordnetenhauses sehen beim Markteingriff vor allem ein Problem: Die hohen Entschädigungen könnten gegen die Schuldenbremse verstoßen.

Jeder, der mehr als 3000 Wohnungen besitzt, gehört enteignet – das ist die Forderung der Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“. Was die einen als „Rückkehr des Sozialismus“ halten und andere für eine Notwehr-Maßnahme im Kampf gegen die Wohnungsnot. Als wegweisende Bestätigung der eigenen Rechtsauffassung bewerten Befürworter des starken Eingriffs in den Markt das überraschendeGutachten vom Wissenschaftlichen Dienst des Abgeordnetenhauses, wonach eine solche „Vergesellschaftung“ jedenfalls möglich wäre.

Der Streit um die Vergesellschaftung spaltet. Und die  Juristen bewegen sich auf dünnem Eis. Niemals zuvor kam in der Geschichte der Bundesrepublik bisher der  Artikel 15 des Grundgesetzes zur Anwendung. Und so eindeutig ist auch das Fazit der Juristen aus dem Abgeordnetenhaus nicht – und wer das Gespräch mit zwei Rechtsanwälten aus  den beiden  Lagern sucht, bekommt  – wie es sprichwörtlich heißt –  mindestens „drei Meinungen“.

Prinzipiell möglich „wäre“ eine Vergesellschaftung auf der Grundlage des Grundgesetzes, heißt es in dem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes. Aber sogar in ihrem Fazit betonen die Juristen, dass es „gewisse Bedenken“ hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit dieses tiefen Eingriffs in den Markt gibt. Den größten Einwand gegen die eigenen Argumente führen die Rechtswissenschaftler allerdings ins Feld, ohne darüber zu urteilen: Weil die enteigneten privaten Unternehmen entschädigt werden müssen, „stellt sich die Frage, wie sich eine solche Kreditaufnahme mit der ab 2020 für das Land Berlin geltenden Schuldenbremse vereinbaren lassen würde“.

Für die Verfasser ist klar: „Es erscheint kaum möglich, eine Entschädigung der betroffenen Unternehmen ohne Verstoß gegen Art.109 Abs.3 Satz 1 und 5 GG durchzuführen“.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/volksbegehren-deutsche-wohnen-und-co-enteignen-juristen-streiten-ueber-parlamentsgutachten-zur-enteignung/24991320.html

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

 

Berliner Zeitung am 04.09.2019: Wissenschaftliches Gutachten zeigt – Enteignungen sind laut Grundgesetz möglich

Der Wissenschaftliche Dienst des Berliner Abgeordnetenhauses kommt in einem jetzt bekanntgewordenen Gutachten zu dem Schluss, dass eine Vergesellschaftung der Wohnungen von Immobilienunternehmen mit mindestens 3.000 Wohnungen laut Grundgesetz möglich ist. Er stützt damit die Initiative „Deutsche Wohnen und Co enteignen“, die Bestände von Immobilienunternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen in Gemeineigentum überführen will.

Die Initiative Deutsche Wohnen und Co enteignen stützt sich bei ihrem Vorstoß auf Artikel 15 des Grundgesetzes. Darin steht, dass „Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel“ zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden können – die betroffenen Unternehmen müssen jedoch entschädigt werden. Laut Schätzung des Senats bewegen sich die Kosten für die Sozialisierung von 243.000 Wohnungen, die betroffen wären, auf 28,8 Milliarden bis 36 Milliarden Euro. Nach Berechnungen der Initiative fallen zwischen 7,3 Milliarden Euro und 13,7 Milliarden Euro an. Eine Entschädigung müsste laut Gutachten des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes nicht zwingend dem Verkehrswert entsprechen, hätte sich aber mindestens an ihm zu orientieren.

Der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) will sich noch nicht zu der aktuellen Untersuchung äußern. „Wir werden uns mit dem Gutachten in der gebotenen und sachlichen Gründlichkeit auseinandersetzen und können erst dann eine Einschätzung abgeben“, sagt BBU-Sprecher David Eberhart. Die Reaktion des Berliner Mietervereins (BMV) lässt dagegen nicht auf sich warten: „Das Gutachten wird das Volksbegehren zur Vergesellschaftung beflügeln, da sind wir uns sicher“, sagt BMV-Geschäftsführer Reiner Wild.

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/wissenschaftliches-gutachten-zeigt-enteignungen-sind-laut-grundgesetz-moeglich-33119498

Aus der Rubrik “MIeterinformationen”:

 

Spandauer Volksblatt am 07.09.2019: Korrektur fehlerhafter Vattenfall-Rechnungen bei der Gewobag in Staaken

Die Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin erteilte in Staaken Gutschriften bei den Brennstoffkosten aus der Betriebskostenabrechnung 2018 in Höhe von 109.500,19 € für 317 Wohnungen sowie in Höhe von 28.620,53 € für 128 Wohnungen.

Im Einzelnen:

I.

Die Gewobag rechnete am 17.04.2019 die Betriebs- und Heizkosten für das Jahr 2018 für 317 Wohnungen in der Heerstraße 441 – 453 ungerade sowie für den Semelländerweg 10 – 18 gerade ab und berechnete bei der Position Brennstoffkosten für den Verbrauch der Nachtspeicheröfen Kosten in Höhe von 580.253,86 €. Nun stellte sich im Rahmen der Überprüfung heraus, dass die Firma Vattenfall Real Estate Energy Sales GmbH fehlerhafte Rechnungen für den Verbrauch der Nachtspeicheröfen erstellt hatte. Die Gewobag reagierte und erteilte am 01.08.2019 Gutschriften in Höhe von 109.500,19 €.

II.

Die Gewobag rechnete am 12.04.2019 die Betriebs- und Heizkosten für das Jahr 2018 für 128 Wohnungen in der Heerstraße 455 ab und berechnete bei der Position Brennstoffkosten für den Verbrauch der Nachtspeicheröfen Kosten in Höhe von 145.555,24 €. Nun stellte sich im Rahmen der Überprüfung heraus, dass die Firma Vattenfall Real Estate Energy Sales GmbH fehlerhafte Rechnungen für den Verbrauch der Nachtspeicheröfen erstellt hatte. Die Gewobag reagierte und erteilte am 01.08.2019 Gutschriften in Höhe von 28.620,53 €.

Kommentar des AMV

Den AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. freut es außerordentlich, dass die Gewobag der Aufforderung, ihre maßgebliche Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2018 bezüglich der Kostenposition Brennstoffkosten für den Verbrauch der Nachtspeicheröfen zu überprüfen, zu korrigieren und Gutschriften zu erteilen, unverzüglich nachgekommen ist und das für sämtliche 445 betroffene Mieterinnen und Mieter und nicht nur für die, die Widerspruch eingelegt hatten.

Der AMV empfiehlt allen Mieterinnen und Mietern, alljährlich ihre Betriebs- und Heizkostenabrechnung durch einen Mieterverein überprüfen zu lassen. Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch haben Mieter dafür zwölf Monate nach Erhalt der Abrechnung Zeit.

https://www.berliner-woche.de/staaken/c-bauen/korrektur-fehlerhafter-vattenfall-rechnungen-bei-der-gewobag-in-staaken_a231355