Archiv der Kategorie: AMV im Lichte der Presse

AMV im Lichte der Presse:

 

Berliner Zeitung am 14.04.2020: Sozialwohnungen Tausende Sozialmieter in Berlin werden zur Kasse gebeten

Ende März verkündete der Senat, dass die Mieter von Sozialwohnungen in diesem und nächsten Jahr keine Mieterhöhungen bekommen. Nun zeigt sich: Viele Haushalte müssen doch mehr zahlen.

Die Mieter von rund 42.500 Sozialwohnungen in Berlin sollen in diesem und im nächsten Jahr keine Mieterhöhung erhalten. So hat es dieSenatsverwaltung für Stadtentwicklung erst Ende März verkündet. Doch ausgerechnet einige der sechs landeseigenen Wohnungsunternehmen haben die Mieten in Sozialwohnungen schon Anfang des Jahres angehoben – oder wollten dies noch Anfang Mai tun. Das zeigen Recherchen der Berliner Zeitung.

So hat die Degewo, die größte landeseigene Wohnungsbaugesellschaft, zum 1. Januar „Mietanpassungen“ für rund 7800 Sozialwohnungen vorgenommen. Nach Angaben von Unternehmenssprecher Paul Lichtenthäler erhöhte sich die Miete im Schnitt pro Wohnung um 6 Euro monatlich.

Die Gesobau erhöhte zum 1. Januar und zum 1. Februar für 367 Sozialwohnungen die Miete – im Schnitt um 8 Cent je Quadratmeter. Und die Wohnungsbaugesellschaft Mitte (WBM), die 1485 Sozialwohnungen hat, erhöhte die Miete im Schnitt um 5,59 Euro pro Wohnung. Möglich werden die Anhebungen, weil die Instandhaltungs- und Verwaltungskostenpauschalen im sozialen Wohnungsbau alle drei Jahre angehoben werden dürfen. Diese Kosten dürfen die Vermieter den Mietern in Rechnung stellen.

Kein Vermieter ist gezwungen, Mieten anzuheben

Die Mitteilung des Senats, dass die Mieten in diesem und im nächsten Jahr nicht steigen, bezog sich nicht auf die Verwaltungs- und Instandhaltungskosten, sondern auf eine weitere Mieterhöhungsmöglichkeit: Den jährlich zum 1. April erfolgenden Abbau der Förderung um rund 13 Cent je Quadratmeter Wohnfläche, den Vermieter als Mieterhöhung geltend machen dürfen. Kein Vermieter ist jedoch gezwungen, die Mieten anzuheben. Die landeseigene Howoge sowie die landeseigene Stadt und Land erhöhten die Mieten für Sozialwohnungen nicht.

Die Gewobag, das sechste der landeseigenen Unternehmen, hatte zunächst vor, die Mieten für Sozialwohnungen noch 2020 anzuheben. Mit Schreiben vom 13. März teilte sie einem Mieter in Spandau mit, dass er vom 1. Mai an 4,75 Euro monatlich mehr zahlen soll. Auf Anfrage, für wie viele Sozialwohnungen denn die Miete steigen soll, erklärte die Gewobag die Kehrtwende: „Wir werden alle Mietanpassungen mit Wirkung zum 1. Mai (und später) zurücknehmen“, so Unternehmenssprecherin Anne Grubert. Die Mietanpassung sei vor dem Senatsbeschluss zum Mietenstopp verschickt worden.

Kritik am Senat

Der Alternative Mieter- und Verbraucherschutzbund (AMV) kritisiert die Mieterhöhungen. „Der AMV hätte vom Senat erwartet, dass nicht nur die zum 1. April anstehenden Mieterhöhungen im sozialen Wohnungen ausgesetzt werden, sondern dass auch auf die Anpassung der Verwaltungs- und Instandhaltungskosten verzichtet wird“, so AMV-Chef Marcel Eupen. Zu begrüßen sei, dass die Gewobag die Mieterhöhungen zum 1. Mai zurücknehme. Die anderen sollten dem Beispiel folgen.

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/wie-landeseigene-wohnungsunternehmen-doch-die-miete-anheben-koennen-li.81210

AMV im Lichte der Presse:

 

Berliner Zeitung am 03.04.2020: Recht Landgericht Berlin kippt mieterfreundliches Urteil

Auf die Höhe der Heizkostenersparnis kommt es nach Ansicht der Richter bei einer Modernisierung nicht an. Nur darauf, dass Energie gespart wird.

Für Anke H. aus Pankow ist es „ein schwarzer Tag für die Mieterrechte“. Das Berliner Landgericht hat sie und ihren Mann dazu verdonnert, eine Modernisierung zu dulden, bei der die Heizanlage erneuert, die Fassade gedämmt und die alten Holzkastenfenster ihres Wohnhauses gegen Kunststoffisolierglasfenster ausgetauscht werden. Das Besondere an dem Fall: „Jede Energieeinsparung“ reicht nach der Entscheidung des Gerichts aus, um den Anspruch des Vermieters, hier der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft Gesobau, auf Duldung der Modernisierung durchzusetzen. Es kommt nach Ansicht des Gerichts nicht darauf an, ob sich die Modernisierung auf die aufzuwendenden Kosten des Mieters auswirkt, also, ob er nach Umlage der Modernisierungskosten im Gegenzug Energiekosten einspart.

Das Amtsgericht Pankow/Weißensee hatte noch genau anders entschieden. Es stellte im Urteil vom 28. Januar 2015 fest: Selbst wenn Energie wie behauptet eingespart werde, würde einer Ersparnis von 68,78 Euro im Monat bei den Heizkosten eine Mieterhöhung von 249,29 Euro gegenüberstehen. Selbst bei einer Preissteigerung beim Heizöl von zirka neun Prozent im Jahr, würde sich nach zehn Jahren die Heizkostenersparnis nur auf 137,56 Euro im Monat belaufen und läge noch immer deutlich unter der Mieterhöhung von 249,29 Euro. Erst nach zirka 20 Jahren würde die Modernisierungsumlage rechnerisch niedriger sein als die eingesparte Heizenergie. Dann könne von einer modernisierenden Instandsetzung aber nicht mehr die Rede sein. Die Mieter dürften deswegen die Modernisierung wegen Unwirtschaftlichkeit ablehnen.

Mieter reagieren empört

Die 63. Zivilkammer des Landgerichts entschied nun anders und gab der Gesobau damit grünes Licht für die Modernisierung. „Weder die Wirtschaftlichkeit für den Mieter noch die tatsächlichen Energieverbräuche spielen für Gericht und Politik eine Rolle“, empört sich Anke H. „Das ist Energieeinsparung nur auf dem Papier oder im Computer-Rechenmodell“, sagt sie. Kein Eigentümer würde unter solchen Voraussetzungen bauliche Veränderungen an seinem Haus vornehmen. „Da aber wir Mieter die unwirtschaftliche Maßnahmen bezahlen, ist es für den Eigentümer des Hauses möglich, diese durchzuführen.“

Marcel Eupen, Erster Vorsitzender des Alternativen Mieter- und Verbraucherschutzbundes (AMV), bezeichnet es zwar als „ärgerlich, dass sich das Landgericht mit keinem Wort mit der Argumentation des Amtsgerichts Pankow/Weißensee auseinandergesetzt“ habe. Doch sei die Begründung des Gerichts rein rechtlich nicht zu beanstanden. Die maßgebliche Vorschrift im Bürgerlichen Gesetzbuch erfordere lediglich, dass in Bezug auf die Wohnung Energie eingespart werde. Notwendig sei eine Gesetzesänderung mit dem Ziel, Modernisierungen nur dann zuzulassen, wenn sie wirtschaftlich seien. Wenn also die Modernisierungskosten nur in dem Maße auf die Miete aufgeschlagen werden kann, wie Heizkosten gespart werden.

Mietendeckel begrenzt Umlage

Für die betroffenen Mieter der Gesobau in Pankow bleibe zumindest festzuhalten, dass die Modernisierungsmieterhöhung nach Inkrafttreten des Mietendeckels mit höchstens einem Euro je Quadratmeter weitaus geringer ausfällt als ursprünglich angekündigt, so AMV-Chef Eupen. Bei der vorliegend verklagten Mietpartei sollte die Miete bisher nach Abschluss der Modernisierungsmaßnahmen von 378,58 Euro um 338,08 Euro auf monatlich 774,15 Euro steigen.

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/landgericht-berlin-kippt-mieterfreundliches-urteil-li.80430

AMV im Lichte der Pr­esse:

 

Berliner Zeitung am 12.03.2020: Wohnen – Eilantrag gegen Berliner Mieten­deckel vor dem Verfa­ssungsgericht erfolg­los

Das Bundesverfassung­sgericht lehnt den Antrag von Ver­mietern​ auf vorläuf­ige Außerkraftsetzung der Bußgeld­vorschriften ab.

Das Bundesverfassung­sgericht hat einen Eilantrag ab­gelehnt, mit dem die Bußgeldvorschriften des Mieten­deckels vorläufig au­ßer Kraft gesetzt we­rden sollten. Die Antragsteller, die Wohnungen in Berlin vermieten, wol­lten erreic­hen, dass die Verlet­zung von bestimmten Auskunftspflichten und Verboten zur gesetzlich best­immten Höchstmiete vorläufig ni­cht als Ordnungswidr­igkeit eingestuft wi­rd. Dem wollte das Gericht aber nicht stattgeben.

Solle ein Gesetz auß­er Kraft gesetzt werden, gelte ein strenger Maßstab, entschieden die Ri­chter im Ra­hmen einer Folgenabw­ägung. Danach seien die Nachteile, die sich aus ein­er vorläufigen Anwen­dung der Bußgeldvors­chriften er­geben, wenn sich das Gesetz im Nachhinein als verfa­ssungswidrig erwiese, zwar von besonderem Gewicht. „Sie überwiegen aber nicht deutlich die Nachteile, die entst­ehen würden, wenn die Bußgeldvo­rschriften außer Kra­ft träten, sich das Gesetz aber später doch als ver­fassungsgemäß erweis­en würde“, heißt es in einer Mi­tteilung des Gerichts vom Donne­rstag. Die Antragste­ller selbst hätten eingeräumt, dass sich Vermieter dann nicht an die ge­setzlichen Vorgaben halten würd­en. Mit Beschlüssen vom selben Tage hat das Gericht eine Verfassungsbes­chwerde nicht zur En­tscheidung angenommen und einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt.

Amtsgericht Charlott­enburg lässt Mieterh­öhung zu

Das Amtsgericht Ch­arlottenburg​ hat bereits am 4. März in einem ersten Urte­il zum Mietendeckel einer Mieterhöhung stattgegeben, die vor Inkrafttreten des Mietendeckels ausge­sprochen worden war. Ansprüche, die vor Inkrafttreten des Mietendeckels ents­tanden sind, könnten durch diesen nicht ausgeschlossen wer­den, so das Gericht.

Der Alternative Mi­eter- und Verbrauche­rschutzbund (AMV) be­grüßt das Urteil dennoch. „Die Vorteile für die Mieter sind allerdings erst auf den zweiten Blick zu erkennen“, sagt AMV-Chef Marcel Eup­en. „Das Gericht argumentiert zwar, da­ss das Mietendeckel-­Gesetz kein Verbot zivilrechtlicher Mi­eterhöhungen enthält­.“ Damit seien Miete­rhöhungen an sich erlaubt. „Es stellt aber zugleich fest, dass es verboten sei, die höhere Miete zu fordern oder ent­gegenzunehmen“, so Eupen. Das Gericht stufe den Deckel sog­ar als verfassungsko­nform ein, soweit si­ch sein Regelungsb­ereich auf das öffen­tliche Ordnungswidri­gkeitenrecht besch­ränke. Es sei zu hof­fen, dass andere Ger­ichte den Rechtsstan­dpunkt übernehmen.

https://www.berliner­-zeitung.de/mensch-m­etropole/eilantrag-g­egen-berliner-mieten­deckel-vor-dem-verfa­ssungsgericht-erfolg­los-li.78334

AMV im Lichte der Presse:

 

Berliner Kurier am 11.03.2020: Mietendeckel – Deutsche Wohnen senkt Miete

Es ist zwar unsicher, ob der Mietendeckel vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand hat: Solange er aber gilt, müssen sich die Vermieter an ihn halten. Jetzt hat  die Deutsche Wohnen, mit mehr als 100 000 Wohnungen größter privater Vermieter in Berlin, für viele die Miete reduziert.

„Die Deutsche Wohnen hat in der vergangenen Woche tausende Mieter über die vorläufige Reduktion ihrer Miete gemäß dem aktuell geltenden Mietendeckel informiert“, erklärt Unternehmenssprecherin Manuela Damianakis auf Anfrage des KURIER. „Im Durchschnitt wurde die Miete um einen niedrigen zweistelligen Betrag reduziert.“

Notwendig wird eine Reduzierung der Miete in all jenen Fällen, in denen Vermieter zwischen dem 18. Juni 2019 und dem Inkrafttreten des Mietendeckels am 23. Februar 2020 die Miete erhöht haben. Denn mit dem Inkrafttreten des Mietendeckels wurde die Miete auf dem Stand vom 18. Juni 2019 eingefroren.

Im Fall einer Mieterin aus der Steigerwaldstraße in Spandau reduziert die Deutsche Wohnen die Miete von 378,59 Euro auf 359,88 Euro monatlich. Für eine Mieterin im Spandauer Hainleiteweg verringert die Deutsche Wohnen die Miete von 609,37 auf 601,63 Euro.

Irritationen gibt es darüber, was mit jenem Teil der Miete ist, der für die letzten sieben Tage im Februar zu viel gezahlt wurde. Im Schreiben an die Mieterin aus der Steigerwaldstraße, die dem Unternehmen eine Einzugsermächtigung erteilt hat, teilt die Deutsche Wohnen zwar mit, dass sie „ab März 2020“ nur noch die verringerte Miete in Höhe von 359,88 Euro vom Konto abbuchen werde. Keine Aussagen macht sie aber dazu, was mit dem Mietbetrag geschieht, der für die Zeit zwischen 23. und 29. Februar zu viel gezahlt wurde – obwohl sie erwähnt, dass mit Inkrafttreten des Mietendeckels am 23. Februar die niedrigere Miete zu zahlen ist. Ähnlich sieht es im Fall der Mieterin aus dem Hainleiteweg aus, die die Miete selbst überweist. Hier teilt die Deutsche Wohnen mit, dass die Bewohnerin bei ihrer Mietzahlung für April 2020 eine entsprechende Verrechnung vornehmen soll, sofern sie die Miete für März bereits überwiesen habe. Zum Februar wird nichts gesagt.

Das ruft den Alternativen Mieter- und Verbraucherschutzbund (AMV) auf den Plan. „Die Schreiben vermitteln den Eindruck, dass die Deutsche Wohnen die Mieten erst zum 1. März 2020 und nicht schon zum 23. Februar 2020 reduziert“, sagt AMV-Chef Marcel Eupen. „Sollte der Eindruck zutreffend seien, hätte die Deutsche Wohnen für den Zeitraum vom 23. bis 29. Februar eine gesetzlich verbotene Miete vereinnahmt.“ Eupen fordert, dass die Deutsche Wohnen die Reduzierung ab dem 23. Februar vornimmt. Das ist laut Deutsche Wohnen sowieso geplant.

„Selbstzahler haben wir per Schreiben aufgefordert, ihre Miete ab Gültigkeit des Gesetzes zu reduzieren“, so die Sprecherin. Auf Grund der „extrem kurzen Zeit“, die dem Unternehmen zur Umsetzung des Gesetzes eingeräumt wurde, sei es technisch nicht möglich gewesen, bei einem Lastschrifteinzug bereits im ersten Schritt die Mietreduktion für den Februar zu errechnen und auszuweisen. Deshalb erfolge ein Ausgleich für die Februartage mit der April-Lastschrift.

https://www.berliner-kurier.de/kiez/deutsche-wohnen-senkt-miete-li.78252

AMV im Lichte der Presse:

 

Berliner Zeitung am 10.03.2020: Mietendeckel – Deutsche Wohnen reduziert die Mieten

Der größte private Vermieter in Berlin nimmt Erhöhungen zurück. Irritationen gibt es wegen Rückzahlungen aus dem Februar.

Es ist zwar unsicher, ob der Berliner Mietendeckel vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand hat, bis zu einer Entscheidung müssen sich die Vermieter aber an ihn halten. Jetzt hat die Deutsche Wohnen, mit mehr als 100.000 Wohnungen größter privater Vermieter in Berlin, für viele Haushalte die Miete reduziert.

„Die Deutsche Wohnen hat in der vergangenen Woche tausende Mieter über die vorläufige Reduktion ihrer Miete gemäß dem aktuell geltenden Mietendeckel informiert“, erklärte Unternehmenssprecherin Manuela Damianakis auf Anfrage. „Im Durchschnitt wurde die Miete um einen niedrigen zweistelligen Betrag reduziert.“

Im Fall einer Mieterin aus der Steigerwaldstraße in Spandau reduziert die Deutsche Wohnen die Miete von 378,59 Euro auf 359,88 Euro monatlich – also um 18,71 Euro. Für eine Mieterin im Spandauer Hainleiteweg verringert das Unternehmen die Miete von 609,37 auf 601,63 Euro monatlich – das sind 7,74 Euro weniger.

Irritationen gibt es darum, was mit jenem Teil der Miete ist, der für die letzten sieben Tage im Februar zu viel gezahlt wurde. Im Informationsschreiben an die Mieterin aus der Steigerwaldstraße, die dem Unternehmen eine Einzugsermächtigung erteilt hat, teilt die Deutsche Wohnen zwar mit, dass sie „ab März 2020“ nur noch die verringerte Miete in Höhe von 359,88 Euro vom Konto abbuchen werde.

Keine Aussagen macht sie aber dazu, was mit dem Mietbetrag geschieht, der für die Zeit zwischen 23. und 29. Februar zuviel kassiert wurde – obwohl sie erwähnt, dass mit Inkrafttreten des Mietendeckels am 23. Februar die niedrigere Miete zu zahlen ist.

Ähnlich sieht es im Fall der Mieterin aus dem Hainleiteweg aus, die die Miete selbst überweist. Hier teilt die Deutsche Wohnen mit, dass die Bewohnerin bei ihrer Mietzahlung für April 2020 eine entsprechende Verrechnung vornehmen soll, sofern sie die Miete für März bereits überwiesen habe. Zum Februar wird nichts gesagt.

Technische Verzögerungen – Rückforderungen angedroht

Das ruft den Alternativen Mieter- und Verbraucherschutzbund (AMV) auf den Plan. „Die Schreiben vermitteln den Eindruck, dass die Deutsche Wohnen die Mieten erst zum 1. März 2020 und nicht schon zum 23. Februar 2020 reduziert“, sagt AMV-Chef Marcel Eupen. „Sollte der Eindruck zutreffend seien, hätte die Deutsche Wohnen für den Zeitraum vom 23. bis 29. Februar eine gesetzlich verbotene Miete vereinnahmt.“ Eupen fordert, dass die Deutsche Wohnen die Reduzierung ab dem 23. Februar vornimmt.

Das ist laut Deutsche Wohnen geplant, wie es auf Anfrage heißt. „Selbstzahler haben wir per Schreiben aufgefordert, ihre Miete ab Gültigkeit des Gesetzes zu reduzieren“, erklärt Manuela Damianakis. Bei einem Lastschrifteinzug sei es auf Grund der „extrem kurzen Zeit“, die dem Unternehmen zur Umsetzung des Gesetzes eingeräumt wurde, technisch nicht möglich gewesen, bereits im ersten Schritt die Mietreduktion für den Februar zu errechnen und auszuweisen. Deshalb erfolge ein Ausgleich für die Februartage mit der April-Lastschrift.

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/mietendeckel-deutsche-wohnen-reduziert-die-mieten-li.78200

AMV im Lichte der Presse:

bz-berlin.de am 05.03.2020: Nach Inkrafttreten des Mietendeckels – Tausende Mieten in Berlin sind schon im Sinkflug!
Nach Inkrafttreten des neuen Mietendeckels verschicken Vermieter jetzt die ersten Absenkungen. Betroffen sind in dieser frühen Phase aber nur Berliner, die seit dem letzten Sommer (Stichtag 18. Juni) eine Erhöhung im Briefkasten hatten. Heißt: Ihr Vermieter hatte damals das Einfrieren der Mieten durch den rot-rot-grünen Senat nicht akzeptiert.

Gleich 1000 Briefe verschickte die Gewobag in Spandau und Reinickendorf. Das landeseigene Unternehmen hat dort im Dezember 6000 Wohnungen gekauft und zunächst alle Verträge überprüft. Dort, wo der private Verkäufer ADO vor der Übergabe noch schnell erhöht hatte, wird jetzt gesenkt. Die Gewobag zahlt sogar zu viel gezahlte Summen zurück, obwohl sie per Gesetz dazu nicht verpflichtet wäre.

„Das ist die einzig richtige Entscheidung“, lobt Marcel Eupen vom Alternativen Mieterschutzbund. Im Schnitt geht es um 30 bis 60 Euro im Monat.

https://www.bz-berlin.de/berlin/tausende-mieten-in-berlin-sind-schon-im-sinkflug

AMV im Lichte der Presse:

 

Berliner Kurier am 03.03.2020: Mietendeckel – Die ersten Berliner erhalten Geld zurück

Wenige Tage, nachdem der Mietendeckel in Kraft getreten ist, haben die ersten Vermieter die Miete reduziert. Betroffen sind Bewohner, deren Miete zwischen dem 18. Juni 2019 und dem Inkrafttreten des Mietendeckels am 23. Februar 2020 erhöht wurde. Denn mit dem Mietendeckel wurden die Mieten auf dem Stand vom 18. Juni 2019 eingefroren.

Die landeseigene Gewobag teilte Mietern in Spandau jetzt mit, dass sie die noch 2019 vom privaten Eigentümer der Wohnungen ausgesprochenen Mieterhöhungen zurücknimmt. Die Gewobag hatte die Wohnhäuser an der Heerstraße-Nord zum 1. Dezember 2019 von der ADO Properties übernommen.

Fast 6000 Wohnungen in Spandau und Reinickendorf kamen dabei wieder in die Hand eines kommunalen Unternehmens. Die ADO hatte die Mieten noch vor der Übergabe an die Gewobag erhöht. Anders als die Ideal reduziert die Gewobag die Miete  nicht erst nach dem Inkrafttreten des Mietendeckels, sondern rückwirkend zum 1. September. „Das sich ergebende Guthaben wird ihrem Mietkonto gutgeschrieben“, teilt die Gewobag einem Mieter mit. Der Alternative Mieter- und Verbraucherschutzbund (AMV) begrüßt die Rücknahme der Erhöhungen. „Die Erteilung von Gutschriften ist die richtige Entscheidung, da einzig sie den Zielen des Gesetzes für den Mietendeckel gerecht wird und nur so eine Gleichstellung der Gewobag-Neumieter im Vergleich zu den Gewobag-Altmietern gewahrt ist“, sagt AMV-Chef Marcel Eupen.

https://www.berliner-kurier.de/kiez/die-ersten-berliner-erhalten-geld-zurueck-li.77595

AMV im Lichte der Presse:

 

Berliner Zeitung am 03.03.2020: Wohnen – Mietendeckel in Berlin: Erste Mieter bekommen Geld zurück

Einige Vermieter reduzieren jetzt ihre monatlichen Forderungen – trotz rechtlicher Bedenken. Die Mieter freut’s.

Wenige Tage, nachdem der in Kraft getreten ist, haben die ersten Vermieter die Miete reduziert. Betroffen sind Bewohner, deren Miete zwischen dem 18. Juni 2019 und dem Inkrafttreten des Mietendeckels am 23. Februar 2020 erhöht wurde. Denn mit dem Mietendeckel wurden die Mieten auf dem Stand vom 18. Juni 2019 eingefroren.

Gewobag nimmt Mieterhöhungen zurück

Die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Gewobag teilte Mietern in Spandau jetzt mit, dass sie die noch 2019 vom damaligen privaten Eigentümer der Wohnungen ausgesprochenen Mieterhöhungen zurücknimmt. Die Gewobag hatte die Wohnhäuser an der Heerstraße-Nord zum 1. Dezember 2019 von der ADO Properties übernommen. Fast 6000 Wohnungen in Spandau und Reinickendorf kamen dabei wieder in die Hand eines kommunalen Unternehmens. Die ADO hatte die Mieten für viele Wohnungen vor der Übergabe an die Gewobag erhöht.

Im Fall eines Mieters aus der Maulbeerallee schreibt die Gewobag, die Mieterhöhung, die zum 1. September wirksam geworden sei, werde nun zurückgenommen. Anders als die Ideal Versicherung reduziert die Gewobag die Kaltmiete aber nicht erst vom Zeitpunkt nach dem Inkrafttreten des Mietendeckels, sondern rückwirkend zum 1. September. „Das sich ergebende Guthaben wird ihrem Mietkonto gutgeschrieben“, teilt die Gewobag dem Mieter mit. Im Fall eines weiteren Mieters aus der Maulbeerallee, der dem Mieterhöhungsverlangen noch nicht zugestimmt hatte, nimmt die Gewobag das Erhöhungsverlangen zurück. Dieser Mieter soll seine alte Miete einfach weiter zahlen.

Der Alternative Mieter- und Verbraucherschutzbund (AMV) begrüßt die Rücknahme der Mieterhöhungen durch die Gewobag und die Gutschrift der bereits kassierten Beträge rückwirkend zum 1. September.„Die Erteilung von Gutschriften ist die richtige Entscheidung, da einzig sie den Zielen des Gesetzes für den Mietendeckel gerecht wird und nur so eine Gleichstellung der Gewobag-Neumieter im Vergleich zu den Gewobag-Altmietern gewahrt ist“, sagt AMV-Chef Marcel Eupen. Hervorzuheben sei besonders die rückwirkende Erstattung der Miete vom September an, weil „es zurzeit noch äußerst fraglich ist“, ob Mietern überhaupt ein Rückforderungsanspruch auch für den Zeitraum zwischen dem 18. Juni 2019 und dem Inkrafttreten des Mietendeckels zustehe, so der AMV-Chef.

Senkung erst ab 23. Februar nötig

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung stellte am Dienstag auf Anfrage klar, dass eine höhere Miete als jene vom 18. Juni 2019 erst „ab dem Tag des Inkrafttreten“ des Mietendeckels am 23. Februar   verboten sei. Die Miete sei von diesem Zeitpunkt an „auf die zulässige Miete“ zu reduzieren. Für wie viele Mieter die landeseigenen Wohnungsunternehmen die Mieten nach Inkrafttreten des Mietendeckels wieder reduzieren, ist der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung nicht bekannt. „Es liegen keine Informationen dazu vor“, so Behördensprecherin Katrin Dietl. Allerdings seien die städtischen Wohnungsgesellschaften vor dem 18. Juni 2019 gebeten worden, vor dem Hintergrund der Einführung des Mietendeckels auf Mieterhöhungen zu verzichten.

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/mietendeckel-in-berlin-erste-mieter-bekommen-geld-zurueck-li.77573

AMV im Lichte der Presse:

Spandauer Volksblatt am 03.03.2020: Gewobag macht Mieterhöhungen rückgängig – Das lange Warten der Mieter hat ein Ende

Die Mieter an der Heerstraße Nord können aufatmen. Die Gewobag nimmt die ADO-Mieterhöhungen zurück. Entsprechende Briefe gingen an die Betroffenen raus.

Das große Bangen im Kiez Heerstraße Nord hat ein Ende. Die Gewobag will die Mieterhöhungen der ADO zurücknehmen und zwar rückwirkend zum 1. September beziehungsweise zum 1. November 2019. Was bisher an erhöhter Nettokaltmiete gezahlt wurde, soll als Guthaben auf die Mieterkonten zurückfließen.

Das teilte die Gewobag jetzt schriftlich den betroffenen Mietern mit. So heißt es etwa in einem Brief vom 25. Februar an die Mieter in der Maulbeerallee 31a: „Das nunmehr beschlossene Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen Berlin, kurz Mietendeckel genannt, legt fest, dass die Kaltmiete auf den Stand des 18. Juni 2019 eingefroren wird. Die Mietanpassung der Kaltmiete wird daher zurückgenommen.“

Mieterversammlung im Januar brachte keine Klärung

Wie mehrfach berichtet, hatte die private ADO vor dem Verkauf ihrer rund 3400 Wohnungen in Staaken an das Land Berlin Mieterhöhungen zum 1. September oder 1. November 2019 ausgesprochen. Die städtische Gewobag übernahm die Wohnungen aber erst zum 1. Dezember 2019 in ihren Bestand. Längere Zeit war unklar, ob es bei den Erhöhungen der Nettokaltmiete bleibt. Auch eine große Mieterversammlung mit Senatsvertreter, Mietergruppen, Mieterbeiräten und dem Alternativen Mieter- und Verbraucherschutzbund (AMV) Ende Januar hatte die Frage nicht klären können.

So wird man dem Mietendeckel gerecht

„Dass die Gewobag nicht nur die ADO-Mieterhöhungen zurückgenommen, sondern auch den jeweiligen Erhöhungsbetrag als Guthaben den Mieterkonten gutgeschrieben hat, begrüßen wir ausdrücklich“, kommentiert Marcel Eupen, 1. Vorsitzender des AMV. „Und das, obwohl zurzeit noch äußerst fraglich ist, ob Mietern überhaupt ein Rückforderungsanspruch für den Zeitraum zwischen dem 19. Juni 2019 als Stichtag und dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes zum 23. Februar 2020 zusteht.“ Die Erteilung der Gutschriften sei jedoch die einzig richtige Entscheidung gewesen, denn nur so werde man dem Gesetz zum Mietendeckel gerecht und wahre die Gleichstellung der Gewobag-Neumieter gegenüber den Altmietern.

https://www.berliner-woche.de/staaken/c-bauen/das-lange-warten-der-mieter-hat-ein-ende_a255490

AMV im Lichte der Presse:

 

Berliner Zeitung am 26.02.2020: Wohnungsbaugesellschaft – Mietnachlass-Wegfall: Gewobag will Miete nicht reduzieren

124 Mieter sind betroffen. Kritiker sprechen davon, dass das Mietendeckel-Gesetz nicht beachtet wurde.

Vom Wegfall des bis Ende 2019 befristeten Mietnachlasses bei der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft Gewobag sind 124 Mieter betroffen. Das teilte das Unternehmen jetzt mit. Die Berliner Zeitung hatte zuvor berichtet, dass im Fall einer 85-jährigen Mieterin aus Spandau der Mietnachlass von rund 122,88 Euro ausgelaufen ist. Die Gewobag hatte die Wohnung im vergangenen Jahr in einem Paket mit fast 6000 Wohnungen erworben und die höhere Miete einfach abgebucht.

Eine Unternehmenssprecherin bedauerte die Abbuchung ohne vorherige Information und erklärte dies mit der „Herausforderung“, die fast 6000 Wohnungen innerhalb von zwei Monaten in das Unternehmen zu integrieren. Der Mietnachlass soll aber nicht fortgeführt werden. Mehr noch: Der Mietendeckel, nach dem die Mieten auf den Stand vom 18. Juni 2019 eingefroren werden, führt nach Ansicht der Gewobag nicht dazu, dass die Miete in diesen Fällen auf das Niveau von 2019 reduziert wird. „Es handelt sich in allen Fällen um individuelle, zeitlich befristete Mietnachlässe auf die per 18. Juni 2019 vertraglich vereinbarte Miete, das heißt in der Stichtagsmiete wird der Mietnachlass nicht berücksichtigt und das Ende des Mietnachlasses ist keine Erhöhung der Grundmiete“, erklärte die Gewobag-Sprecherin.

Der Alternative Mieter- und Verbraucherschutzbund (AMV) kritisiert diese Haltung. „Sie ist unzutreffend und beachtet nicht, dass das Gesetz zum Mietendeckel von der am 18. Juni 2019 geschuldeten Miete spricht“, so AMV-Chef Marcel Eupen. „Geschuldet war am Stichtag die Miete mit Mietnachlass und nicht die Miete ohne Mietnachlass.“ Der Wegfall eines Mietnachlasses sei der vertraglichen Situation von Staffel- und Indexmieten gleichzusetzen. Bei diesen komme es für den Mietenstopp auf die am 18. Juni 2019 geschuldete Miete an. „Nichts anderes kann bei einer Miete mit Mietnachlass gelten“, so Eupen.

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/mietnachlass-wegfall-gewobag-will-miete-nicht-reduzieren-li.76907