Archiv der Kategorie: Mietertipps /-informationen

Aus der Rubrik “Mietertipps”:

WISO-Tipp  | 29.02.2016  Schäden in der Mietwohnung

Wer übernimmt die Kosten?

Kratzer im Parkett, kaputte Toiletten, ausgelaufene Waschmaschinen oder Schimmel – Schäden in der Mietwohnung sorgen oft für Konflikte zwischen Mietern und Vermietern. Oft gibt es Streit darüber, wer die Kosten der Schäden übernehmen muss.

http://www.zdf.de/wiso/wer-zahlt-bei-schaeden-in-mietwohnung-vermieter-oder-mieter-42411368.html

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

Umwelt- und Energie Report am 24.02.2016: „Am Fernwärmemarkt sind die Entwicklungen vorbei gegangen“

Am Fernwärmesektor sind die Entwicklungen des Strom- und Gasmarktes der vergangenen 15 Jahre vorbeigegangen. Die Verbände vzbv, bne und DMB fordern deshalb Reformen. Jedes Fernwärmenetz stellt nach ihrer Darstellung ein unreguliertes Monopol dar.

„Der intransparente Fernwärmemarkt gleicht einer Trutzburg aus den Zeiten vor der Liberalisierung des Energiesektors, von Wettbewerb fehlt jede Spur. Für rund ein Drittel der Fernwärmekunden herrscht Anschlusszwang.

http://www.umwelt-energie-report.de/2016/02/am-fernwaermemarkt-sind-die-entwicklungen-vorbei-gegangen/

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

focus.de am 22.02.2016: Vermieter darf Mieter nicht einzelne Räume kündigen!

Grundsätzlich gilt „ganz oder gar nicht“: Vermieter können ihren Mietern keine einzelnen Räume, Dachböden oder Keller kündigen. Doch wie so oft gibt es auch hier eine Ausnahme.

http://www.focus.de/immobilien/mieten/immobilien-mietvertrag-kann-nicht-fuer-einzelne-raeume-gekuendigt-werden_id_5303566.html

Aus der Rubrik “Mietertipps”:

WISO-Tipp  | 22.02.2016  Die Miete mindern!

Auf welche Mängel Sie achten müssen!

Schimmel im Bad, undichte Fenster, Ungeziefer, Baulärm oder Geruchsbelästigung in der Nachbarschaft. Die Liste von Mängeln und Einschränkungen, die in Mietwohnungen auftauchen können, ist lang. Jedes Jahr werden bei den Mietervereinen mehr als 200.000 Rechtsberatungen zu Wohnungsmängeln durchgeführt. Das Gesetz erlaubt dem Mieter, bei Mängeln in der Mietwohnung die Miete zu mindern. Doch hier gilt es einiges zu beachten.

http://www.zdf.de/wiso/wie-hoch-darf-miete-gemindert-werden-und-bei-welchen-maengeln-42310262.html

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

Frankfurter Rundschau am 18.02.2016: Mietminderung zulässig

Mängel – wann darf man die Miete kürzen?

Baulärm vor der Haustür, schimmelnde Wände oder stinkende Abflüsse: Wenn die Wohnung schwere Mängel hat und der Vermieter nichts unternimmt, dürfen Bewohner oftmals ihre Miete mindern. Allerdings gibt es bestimmte Voraussetzungen für eine Mietminderung.

http://www.fr-online.de/recht/mietminderung-zulaessig-maengel—wann-darf-man-die-miete-kuerzen-,21157310,26492570.html

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

escherhilft.de am 02.02.2016 – Untermieter: Wer darf in meiner Wohnung wohnen?

Manchmal haben Mieter ein Interesse daran, ihre Wohnung oder einen Teil ihrer Wohnung zu vermieten. Durch einen Untermieter generiert der Mieter zum Beispiel zusätzliche Einnahmen. Gemäß § 540 Abs. 1 BGB muss der Vermieter die Untervermietung ausdrücklich erlauben. Dies gilt sowohl für eine entgeltliche als auch eine unentgeltliche Nutzung der Wohnung. Ohne diese Erlaubnis kommt es zu einer Vertragsverletzung.

https://www.escherhilft.de/ratgeber/mietrecht/untermieter-wer-darf-in-meiner-wohnung-wohnen

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

immowelt.de am 28.12.2015: Nach dem Umzug – ummelden nicht vergessen!

Der Umzug in die neue Wohnung ist geschafft, die Arbeit ist damit aber noch lange nicht vorbei. Denn jetzt muss die Adressänderung noch diversen Behörden, Institutionen und Dienstleistern mitgeteilt werden. Wo man sich nach dem Umzug ummelden muss – ein Überblick.

http://ratgeber.immowelt.de/a/nach-dem-umzug-ummelden-nicht-vergessen.html?http%3A%2F%2Fratgeber.immowelt.de%2Fa%2Fnach-dem-umzug-ummelden-nicht-vergessen.html

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

promietrecht.de: Modernisierung, Instandsetzung – wer zahlt Kosten des Mieters?

Nach dem Gesetz können Sie für Aufwand und Aufwendungen, die Sie im Zusammenhang mit Modernisierungsarbeiten oder Instandsetzungsarbeiten des Vermieters haben, in angemessenem Umfang Ersatz verlangen, sich Ihre Kosten, Aufwand ersetzen lassen.

Welche Aufwendungen entstehen, ist vom Einzelfall abhängig. Kosten entstehen häufig:

  • für das Hin- und Herräumen von Möbeln
  • für Arbeiten zum Abdecken nicht wegzuräumenden Hausrats
  • für Reinigungsarbeiten etc.

http://www.promietrecht.de/Aufwendungsersatz/Modernisierung-Instandsetzung-wer-zahlt-Kosten-des-Mieters-E1121.htm

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

immowelt.de am 14.01.2016 – Bad, Fenster, Elektrik: Wann Mietern eine Renovierung zusteht!

Wer Miete zahlt, sollte auch erwarten können, dass die Wohnung gut in Schuss ist – oder? Eine Renovierung zur Instandhaltung steht dem Mieter meist zu, eine Modernisierung eher nicht. Doch in beiden Fällen gibt es Ausnahmen – was der Mieter fordern kann.

http://ratgeber.immowelt.de/a/wann-hat-der-mieter-ein-recht-auf-renovierungen-oder-modernisierungen.html?campaign=sn_facebook_immowelt_wall