Archiv der Kategorie: Wohnungspolitik

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

Berliner Zeitung am 26.11.2019 – Wohnen : Senat beschließt Mietendeckel

Der Berliner Senat bringt das bundesweit umstrittene Gesetz nun zur weiteren Beratung in das Abgeordnetenhaus ein. Das Gesetz entlastet Mieter um 2,5 Milliarden Euro.

Die Berliner Landesregierung hat am Dienstagvormittag den Gesetzentwurf zum Mietendeckel beschlossen. Das teilte die Sprecherin der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Katrin Dietl, auf Anfrage der Berliner Zeitung mit. Der Gesetzentwurf kann damit dem Abgeordnetenhaus zugeleitet werden, wo er beraten und beschlossen werden soll.

Mit dem Deckel sollen die Mieten grundsätzlich für fünf Jahre auf den Stand vom 18. Juni 2019 eingefroren werden. Außerdem werden Mietobergrenzen eingeführt, die je nach Baualter und Ausstattung der Wohnungen differieren.

Anspruch auf Miet-Absenkung

Für Wohnungen, deren Mieten deutlich über den Obergrenzen liegen, sollen Mieter einen Anspruch auf Absenkung erhalten. Berlins Mieter werden durch den Mietendeckel nach einer überschlägigen Schätzung um rund 2,5 Milliarden Euro entlastet.

Das geht aus den Erläuterungen zum Gesetzentwurf aus dem Haus von Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) hervor. Die Vermieter müssen dem Papier zufolge auf einen Betrag in gleicher Höhe verzichten.

Die Landesregierung begründet den Mietendeckel mit einer sich verschärfenden Anspannung des Wohnungsmarktes mit stetig steigenden Mieten. So seien die Angebotsmieten für freie Wohnungen von 2006 bis 2018 von 5,53 Euro auf 11,09 Euro je Quadratmeter kalt gestiegen.

Rechtssicherheit: Mit dem Mietendeckel beschreitet der Senat juristisches Neuland. Es gibt bisher kein Bundesland, das die Mieten per Landesgesetz öffentlich-rechtlich begrenzt. Ob dies zulässig ist, ist umstritten. Klagen sind angedroht. Es besteht also die Gefahr, dass Teile des Mietendeckels oder sogar das komplette Gesetzeswerks als verfassungswidrig eingestuft werden. Für die Mieter besteht jedoch die Aussicht, dass sie – sofern die Regelung anerkannt wird – viel Geld sparen.

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/berliner-senat-beschliesst-den-mietendeckel-in-berlin-li.2089

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

Berliner Morgenpost am 21.11.2019: Wohnen – Bezirke wollen am Mietendeckel nicht mitwirken

Die Bezirke wollen sich vom Senat nicht zur Mietregulierung einspannen lassen. Die Senatorin soll ihren Mietendeckel alleine umsetzen.

Für die rot-rot-grüne Koalition ist es bei der Umsetzung des geplanten Mietendeckels ein Rückschlag. Die Bezirke haben zwar mehrheitlich im Grundsatz Ja gesagt zu den Plänen des Senats. Mitwirken wollen sie allerdings nicht bei der Realisierung des wichtigsten Projekts der Koalition.

Der Rat der Bürgermeister hat am Donnerstag mit Mehrheit beschlossen, die den Bezirken vom Senat zugedachten Aufgaben im Zusammenhang mit dem Mietendeckel nicht zu übernehmen. Diese Entscheidung fiel mit einer Mehrheit von sieben zu fünf aus Bürgermeistern der SPD und der CDU. Vertreter von Linken und Grünen in dem Gremium sowie als einzelner Sozialdemokrat Oliver Igel aus Treptow-Köpenick waren anderer Ansicht.

Wie es nach dem Nein des Rates der Bürgermeister zur Übernahme zusätzlicher Aufgaben nun weitergeht mit der Umsetzung des Mietendeckels, ist offen. Der Senat hat jedoch keine Möglichkeit, die Bezirke zur Mitarbeit zu zwingen. Dem Regierenden Bürgermeister Michael Müller (SPD) steht im Rat der Bürgermeister auch kein Veto-Recht zu. Das Abgeordnetenhaus kann jedoch in seiner Formulierung für das Mietendeckel-Gesetz eine Arbeitsteilung festschreiben, die die Bezirke mit einbezieht.

https://www.morgenpost.de/berlin/article227709801/Rat-der-Buergermeister-sagt-Ja-aber-zum-Mietendeckel.html

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

 

Berliner Zeitung am 21.11.2019 – Mietendeckel : Mieten in Berlin sollen weiter steigen

Eigentümer planen eine Kundgebung gegen den Preisdeckel. CDU-Chef Kai Wegner kündigt Gang vor das Verfassungsgericht an.

Demonstrationen gegen steigende Mieten sind in Berlin keine Seltenheit, doch jetzt soll es zur Abwechslung auch mal eine Protestaktion für ungeschmälerte Mieteinkünfte geben. Berliner Vermieter wollen jedenfalls am 9. Dezember gegen den Mietendeckel demonstrieren, mit dem der Senat die Mieten für fünf Jahre einfrieren möchte.

Das geht aus einer Email des Haus- und Grundbesitzervereins aus Steglitz hervor, die der Berliner Zeitung vorliegt. Darin teilt der Verein mit, dass die erste Lesung des Mietendeckel-Gesetzes im Abgeordnetenhaus vermutlich am 10. Dezember anstehe. Am Tag zuvor sei deswegen eine Kundgebung gegen den Mietendeckel geplant. Über den genauen Ablauf werde noch informiert. Die Verfasser des Schreibens bitten noch um Zurückhaltung gegenüber der Presse. Es werde „bis auf weiteres um Diskretion gegenüber den Medien gebeten, um den medialen Erfolg der Kundgebung zu erhöhen“, schreiben sie.

Während die Eigentümer ihren Protest koordinieren, zeigt sich Berlins CDU entschlossen, gegen das Mietendeckel-Gesetz vors Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Dabei zählt Wegner, der Bundestagsmitglied ist, auf die Unterstützung der Unionsfraktion im Bundestag. Die Christdemokraten im Abgeordnetenhaus haben bereits angekündigt, klagen zu wollen. „Die CDU-Landespolitik wird gegen den Mietendeckel vorgehen und wir auf Bundesebene auch“, sagte Wegner jetzt der Deutschen Presse-Agentur.

„Wir werden ausreichend Kolleginnen und Kollegen aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben, die diesen Weg mitgehen, wir brauchen dafür 25 Prozent, die werden wir locker erreichen“, so der CDU-Landesvorsitzende. „Und wir werden vom Parteitag in Leipzig auch einen Auftrag dazu mitbringen. Die Berliner CDU hat einen Antrag eingereicht, der die Bundestagsfraktion und die Abgeordneten auffordert, gegen den Mietendeckel vorzugehen.“

Wegner will vom Bundesverfassungsgericht prüfen lassen, ob das Landesgesetz zum Mietendeckel mit dem Bundesgesetz vereinbar ist. „Ich glaube auch, dass das ein bundesweites Thema ist. Rot-Rot-Grün bricht hier Bundesrecht“, sagte Wegner. „Sobald das Abgeordnetenhaus, was zu befürchten ist, den Mietendeckel beschließt, geht der Klageweg los. Wir wollen dann möglichst schnell Rechtssicherheit haben“, so der Berliner CDU-Chef.

„Es bestehen riesige Gefahren, dass dann ein Chaos ausbricht. Ich stelle mir vor, Karlsruhe sagt nach zwei Jahren, das ist verfassungswidrig. Dann gibt es in Berlin keine funktionierende Mietpreisbremse mehr, aber noch viel schlimmer, auch keinen Mietspiegel.“ Er sei gespannt, wer die Zeche bezahlen müsse, wenn Mieter ihre Miete reduzierten und Karlsruhe den Mietendeckel nicht für verfassungskonform halte. „Dann wird der Vermieter natürlich sagen, da ist noch was offen. Das ist ein Grund, warum ich von Rot-Rot-Grün fordere, eine Rücklage zu bilden, damit im Zweifel das Land Berlin für diese Kosten aufkommt.“

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/mietendeckel-berlin-mieten-sollen-weiter-steigen-li.1779

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

rbb24.de am 21.11.2019: Beschluss des Rats der Bürgermeister – Berliner Bezirke wollen Mietendeckel nicht kontrollieren

Der Senat will, dass die Bezirksämter überprüfen, ob der Mietendeckel auch tatsächlich eingehalten wird. Daraus wird wohl nichts: Die Bezirkschefs haben beschlossen, dass sie keinerlei Verwaltungsaufgaben rund um den Mietdeckel übernehmen werden.

Die Berliner Bezirksbürgermeister sind grundsätzlich für den Mietendeckel, wollen aber nicht an dessen Kontrolle beteiligt werden. Einen entsprechenden Beschluss hat am Donnerstag der Rat der Bürgermeister im Roten Rathaus verabschiedet.

Die Mehrheit der Bezirkschefs will demnach nicht, dass die Bezirke bei der Umsetzung des Mietendeckels etwa ordnungsrechtliche Aufgaben übernehmen. “Der Rat der Bürgermeister lehnt eine Aufgabenwahrnehmung durch die Bezirke ab”, steht in dem Beschluss. Der Senat möge hier nochmals prüfen.

Dem Rat der Bürgermeister gehören die zwölf Bezirksbürgermeister sowie Regierungschef Michael Müller (SPD) und seine beiden Stellvertreter Klaus Lederer (Linke) und Ramona Pop (Grüne) an. Die Landespolitiker haben dabei eine beratende Stimme. Die Beschlüsse des Gremiums sind für Senat und Abgeordnetenhaus nicht bindend.

Bislang sieht der Gesetzentwurf des rot-rot-grünen Senats vor, dass sich Mieter bei ihrem Bezirksamt melden, wenn sie nach Einführung des Mietendeckels eine zu hohe Miete zahlen. Bei Verstößen sollen die Bezirke aktiv werden.

Starker Widerstand vor allem aus Spandau

Der Spandauer Bezirksbürgermeister Helmut Kleebank (SPD) hatte schon vor dem Gremiumstreffen am Donnerstagmorgen im rbb gefordert, dass der Senat alleine die Verwaltungsaufgaben rund um den Mietendeckel bewältigt. “Es muss alles aus einer Hand passieren”, betonte er.

Zwar will der Senat den Bezirksämtern bis zu fünf neue Stellen für die Kontrolle des Mietendeckels zugestehen, doch das sei viel zu wenig, so Kleebank. “Das wird zwangsläufig zu großen Problemen führen. Es wird immer wieder Bezirke geben, bei denen zwei bis drei Mitarbeiter abwandern, wegen Krankheit ausfallen, in Elternzeit gehen oder ähnliches. Dann ist man als Bezirk auf diesem Feld praktisch handlungsunfähig”, so Kleebank.

Senat will Gesetzentwurf in knapp zwei Wochen beschließen

Fraglich ist, ob nach dem Nein der Bezirke der Senat den Gesetzentwurf noch einmal abändern wird oder ihn unverändert in das Abgeordnetenhaus einbringt. Auch dort könnte der Entwurf noch verändert werden.

Am 3. Dezember verabschiedet der Senat seinen Gesetzentwurf endgültig und bringt ihn am 12. Dezember in das Abgeordnetenhaus ein. Je nachdem, wie lange die Beratungen dort dauern, kann der Mietendeckel dann im Januar oder Februar beschlossen werden und spätestens im März in Kraft treten. Gelten soll er dann rückwirkend zum 18. Juni 2019 – an dem Tag hatte sich der Senat auf erste Eckpunkte des Vorhabens verständigt. Rot-Rot-Grün will die Mieten in der Hauptstadt für fünf Jahre gesetzlich einfrieren, für Neuvermietungen Obergrenzen je nach Alter und Ausstattung der Wohnung festlegen und in bestimmten Fällen auch Mietsenkungen ermöglichen.

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2019/11/rat-der-buergermeister-mietendeckel-berlin.html

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

DER TAGESSPIEGEL am 21.11.2019: Linkspartei will Verband der Wohnungsunternehmen zerschlagen

Der geplante Mietendeckel sorgt für heftige Diskussionen, auch bei Wohnungsunternehmen. Die Linkspartei nimmt deren Interessenverband ins Visier.

In der Auseinandersetzung um den geplanten Mietendeckelverschärft die Linkspartei die Konfrontation mit dem Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU). Auf demLandesparteitag der Linken am kommenden Wochenende sollen sich die Delegierten dafür aussprechen, dass landeseigene Wohnungsunternehmen sowie Genossenschaften aus dem BBU austreten. Entsprechende Berichte hatte es bereits Mitte September gegeben. Durch das nun vorliegende Antragsbuch für den Parteitag finden sie ihre Bestätigung.

BBU als „politischer Arm der profitorientierten Wohnungskonzerne“

Zur Begründung des unter anderem von der stadtentwicklungspolitischen Sprecherin der Linksfraktion, Katalin Gennburg, eingebrachten Antrags heißt es: „Anstatt eine gemeinwohlorientierte Wohnungswirtschaft zu vertreten, agiert der BBU seit Langem als politischer Arm der profitorientierten Wohnungskonzerne und als Wortführerin gegen die stadtpolitischen Bewegungen und Mieterinteressen.“

Als Beispiel werden unter anderem das Volksbegehren “Deutsche Wohnen und Co enteignen” sowie der Mietendeckel genannt. Letzteren hatte der BBU und dessen Vorsitzende Maren Kern schon frühzeitig und deutlich kritisiert.

Geht es nach dem von Parteichefin Katina Schubert angeführten Landesvorstand der Linken, wird der Antrag auf die Schrumpfung des BBU sogar noch verschärft. In einem von den Mitgliedern des Gremiums eingebrachten Änderungsantrag heißt es, die Linke möge sich dafür aussprechen, “dass die profitorientierten Wohnungsunternehmen aus dem BBU ausgeschlossen werden”, damit dieser wieder eine Interessenvertretung der gemeinwohlorientierten Wohnungsunternehmen werde.
Sollte das nicht möglich sein, sollten sich die landeseigenen Unternehmen “gemeinsam mit allen gemeinwohlorientierten Wohnungsunternehmen” in einem eigenen Verband organisieren.

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

 

Berliner Morgenpost am 18.10.2019: Rot-Rot-Grün einigt sich beim Mietendeckel

Die rot-rot-grüne Koalition hat sich auf einen Mietendeckel in der Hauptstadt geeinigt.

Auf folgende Punkte hat sich die Koalition verständigt:

  • Es wird ein Mietenstopp für fünf Jahre eingeführt. Ab 2022 wird die Möglichkeit eines Inflationsausgleichs von 1,3 Prozent/Jahr geschaffen.
  • Modernisierungsmaßnahmen dürfen ohne Genehmigung nur in Höhe von 1 Euro/qm umgelegt werden (Anzeigepflicht). Für darüber hinausgehende Modernisierungskosten von maximal 1 weiteren Euro sollen Förderprogramme genutzt werden.
  • Bei Wiedervermietung gilt die Vormiete. Oder, falls die Vormiete höher ist, gilt die Tabellenmiete (die im Gesetzentwurf enthaltene Tabelle).
  • Bei Wiedervermietung dürfen besonders niedrige Mieten von unter 5 Euro/qm um maximal 1 Euro/qm auf maximal 5 Euro/qm angehoben werden.
  • “Wuchermieten” in Höhe von mehr als 120 Prozent der Tabelle werden auf 120 Prozent abgesenkt. Dabei werden Zu- und Abschläge für einfache Lage (-28ct /qm), mittlere Lage (-9 ct/qm) und gute Lage (+74 ct/qm) berücksichtigt.
  • Die Regelungen zur Absenkung von “Wuchermieten” werden erst 9 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes angewendet.
  • Das Personal zur Umsetzung soll zentral durch die federführende Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen rekrutiert und gegebenfalls in Bezirke abgeordnet werden.
  • Bis zum Abschluss des Parlamentarischen Verfahrens wird eine Untersuchung zum Verhältnis von Einkommenssituation und Mietbelastung erstellt.
  • Es wird ein Artikelgesetz beschlossen.

Zur Umsetzung des Mietendeckels, das heißt zum Beispiel für die Überprüfung von Beschwerden über zu hohe Mieten oder für Genehmigungsverfahren, sollen insgesamt 250 Stellen geschaffen werden. 200 davon sollen bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung entstehen. 50 neue Mitarbeiter sollen direkt in den Bezirken ihre Arbeit aufnehmen.

https://www.morgenpost.de/berlin/article227404337/Rot-Rot-Gruen-einigt-sich-beim-Mietendeckel.html

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DER TAGESSPIEGEL am 18.10.2019: Rot-Rot-Grün schließt Kompromiss – Berliner Senat einigt sich auf Mietendeckel – und Mietensenkung

Die Berliner Regierungskoalition hat sich am Freitag nach einem Verhandlungsmarathon auf einen Berliner Mietendeckel verständigt. Die Mieten werden nach dem Kompromiss von Rot-Rot-Grün ab dem Stichtag 18. Juni 2019 in den kommenden fünf Jahren eingefroren. Auch Mietsenkungen sollen in zwei verschiedenen Verfahren möglich sein – etwa bei Neuvermietungen und Wucherpreisen.

Zunächst muss der Senat den Gesetzentwurf allerdings noch beschließen und das Abgeordnetenhaus darüber abstimmen.

Ab dem Jahr 2022 gibt es die Möglichkeit, die Mieten leicht anzuheben und einen Inflationsausgleich von etwa 1,3 Prozent pro Jahr einzubeziehen. Zusätzliche Umlagen gibt es für Modernisierungsmaßnahmen. „Das sollen keine Schönheitsmodernisierungen sein“, sagte der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD).

Zusätzliche Umlagen dürfen ohne Genehmigung nur in Höhe von einem Euro pro Quadratmeter festgelegt werden. Es gelte eine Anzeigepflicht. Für darüber hinausgehende Modernisierungskosten von maximal einem Euro sollen Förderprogramme genutzt werden.

Mieten, die bei mehr als 120 Prozent der in einer Tabelle für Mietobergrenzen festgehaltenen üblichen Mieten liegen, sollen auf Antrag gekürzt werden können. Die entsprechende Tabellen sollen am Dienstag vorliegen. Dabei werden Zu- und Abschläge für einfache Lage (bis 28 Cent/Quadratmeter), mittlere Lage (minus neun Cent/Quadratmeter) und gute Lage (plus 74 Cent/pro Quadratmeter) berücksichtigt.

Die Regelungen werden erst neun Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes angewendet. „Wir wollen etwas Rechtssicheres vorlegen. Wir wollen keine juristischen Abenteuer“, sagte Müller. „Es ist ein Kompromiss zwischen drei Partnern. Aber ein guter und tragfähiger Kompromiss, der den Mietern eine Atempause verschafft.“ Das Ziel bleibe, neue und bezahlbare Wohnungen zu schaffen.”

Auch bei einem Mieterwechsel soll die Miete gesenkt werden können. Zunächst soll die Vormiete weiter gelten und bei neuen Mietern nicht angehoben werden dürfen. Falls die Vormiete über den Mietobergrenzen liegt, soll die Miete abgesenkt werden dürfen.

Um das alles umzusetzen, sind laut Prognosen 50 zusätzliche Mitarbeiter in den Bezirken und 200 in den Hauptverwaltungen notwendig. Die Hauptverwaltung soll sich laut Müller um Einstellungsverfahren kümmern. Die Stadtentwicklungsverwaltung soll das Personal zentral rekrutieren.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/rot-rot-gruen-schliesst-kompromiss-berliner-senat-einigt-sich-auf-mietendeckel-und-mietensenkung/25131788.html

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

 

rbb24.de am 18.10.2019: Berliner Senat einigt sich beim Mietendeckel

Die Mieten sollen für fünf Jahre eingefroren werden – Mietsenkungen sind nur unter gewissen Umständen möglich.

In Berlin sollen die zuletzt stark gestiegenen Mieten fünf Jahre lang eingefroren werden.

Das Gesetz soll die Mieten für rund 1,5 Millionen Wohnungen, die vor 2014 gebaut wurden, deckeln. Anfang 2020 soll es rückwirkend zum 18. Juni 2019 in Kraft treten – dem Tag, an dem der Senat erste Eckpunkte dazu beschlossen hatte. Geplant sind neben dem eigentlichen Mietenstopp diverse flankierende Maßnahmen.

Mietsenkung soll kommen – ohne Einkommensbindung

Neben der in Berlin geplanten Deckelung der Bestandsmieten sind bei Neuvermietungen auch Obergrenzen abhängig von Baujahr und Ausstattung der Wohnung vorgesehen. Mieter sollen in bestimmten Fällen zudem die Möglichkeit haben, die Wohnkosten auf diese Obergrenzen zu senken. Das teilten der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) sowie Vertreter von Linken und Grünen nach der Einigung im Koalitionsausschuss mit.

So soll mit dem neuen Gesetz eine Miettabelle festgeschrieben werden. Auf Grundlage der Mieten von 2013 legt sie Obergrenzen fest. Die ursprüngliche Idee, für Mietsenkungen das Einkommen als Bemessungsgrenze heranzuziehen, wurde allerdings verworfen.

“Wuchermiete” beginnt ab 120 Prozent

Stattdessen können Mieten dann gesenkt werden, wenn sie die in der Miettabelle stehenden Grenzen übersteigen. Erlaubt sind maximal 120 Prozent der Obergrenzen. Alles, was über den 120 Prozent liegt, gilt als Wuchermiete. Dabei soll die Lage des Gebäudes berücksichtigt werden.

Die Miete von Wohnungen in einer “einfachen Lage” kann demnach um bis zu 28 Cent pro Quadratmeter abgesenkt werden, in einer “mittleren Lage” wären es neun Cent pro Quadratmeter. Wohnungen in einer “guten Lage” dagegen dürfen die Obergrenze um bis zu 74 Cent pro Quadratmeter übersteigen. Die Regelung zu Wuchermieten solle erst neun Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes angewendet werden.

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2019/10/berlin-mietendeckel-koalitionsausschuss-rot-rot-gruen-einigung.html

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

 

rbb24.de am 15.10.2019: Koalitionsstreit Kollatz hofft am Donnerstag auf Mietendeckel-Einigung

Seit Wochen sorgt der Mietendeckel in der rot-rot-grünen Koalition für Streit. Ein Kompromiss soll nun am Donnerstag gefunden werden, kündigt Finanzsenator Kollatz an. Eine Einigung ist auch bitter nötig, denn die Zeit für den Mietendeckel drängt.

Die rot-rot-grüne Koalition in Berlin will ihren Streit um den geplanten Mietendeckel an diesem Donnerstag beilegen. “Ich gehe davon aus, dass die Koalition am Donnerstag im Koalitionsausschuss eine Lösung finden wird”, sagte Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) am Dienstag nach der Senatssitzung. Auch dort wurde das Streitthema besprochen.

Für kommenden Dienstag sei ein entsprechender Senatsbeschluss über einen Gesetzentwurf vorgesehen, so Kollatz. Dieser Termin sei aber nicht in Stein gemeißelt, man brauche womöglich noch mehr Vorbereitungszeit. “Von überragender Bedeutung ist, dass wir einen sorgfältig rechtlich geprüften Senatsbeschluss herbeiführen”, sagte er. Daher sei er für “sportliche Aktivitäten” bei dem Thema, aber gegen “schlampige Arbeit”.

Zankapfel Mietsenkung

Einig sind sich die Regierungsparteien darin, dass die Mieten in Berlin für fünf Jahre eingefroren werden sollen und das neue Gesetz möglichst im ersten Quartal 2020 in Kraft tritt. Strittig ist dagegen, ob es die Möglichkeit geben soll, Mieten rückwirkend abzusenken und damit in bestehende Mietverträge einzugreifen. Im Ringen um eine Einigung läuft der Koalition die Zeit davon. Die Entscheidung muss spätestens am 24. Oktober fallen, damit der Mietendeckel auch tatsächlich Anfang nächsten Jahres in Kraft treten kann.

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2019/10/berlin-rathaus-spd-linke-gruene-mietendeckel-wohnen.html

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

 

DER TAGESSPIEGEL am 15.10.2019: Zoff im Senat – Erneut keine Einigung über den Mietendeckel

Die Rot-Rot-Grüne Koalition ist in Sachen Mietendeckel in der Senatssitzung keinen Schritt weitergekommen. Die Stimmung wird als „unterkühlt“ beschrieben.

Verhärtete Fronten in der Koalition: Bei der heutigen Senatssitzung kam es zu keiner Verständigung über den Mietendeckel. Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) leitete die Sitzung, da der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) auf Dienstreise in Singapur ist. Eigentlich sollte eine Besprechungsvorlage der Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) beraten werden. Dies sollte die Grundlage für die Sitzung des Koalitionsausschusses am Donnerstag sein. Grüne und Linke kritisierten die SPD heftig.

Die Sozialdemokraten verweigerten jegliche Debatte, hieß es in Kreisen der Koalitionspartner nach der Kabinettssitzung. Bereits ausformulierte Kompromisse, wie zum Beispiel ein zeitlich abgestuftes Gesetz (erst Mietenstopp, später dann eine Absenkung höherer Mieten), sei am Dienstag nicht mehr zur Sprache gekommen.

Sozialdemokraten wiederum warfen Lompscher vor, dass in deren Besprechungsunterlage für den Senat die Bedenken der SPD, die im Koalitionsausschuss am vergangenen Freitag eingebracht wurden, völlig ignoriert worden sei. Das gelte auch für den Vorschlag der SPD, die Bekämpfung von Wuchermieten im neuen Mietengesetz zu regeln. Quasi als Ersatz für eine Absenkung von „überhöhten“ Mieten und tabellarische Mietobergrenzen, die nach Einschätzung der Sozialdemokraten vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben würden.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/zoff-im-senat-erneut-keine-einigung-ueber-den-mietendeckel/25117758.html