Archiv der Kategorie: Gerichtsentscheidungen

Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

Darf ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer ohne konkrete Verdachtstatsachen durch einen Detektiv mit heimlichen Videoaufnahmen observieren lassen?

Das Bundesarbeitsgericht – 8 AZR 1007/13, Urteil vom 19.02.2015 – hat die Überwachung von Mitarbeitern erschwert. Nur bei einem auf Tatsachen beruhenden, konkreten Verdacht einer schweren Pflichtverletzung dürften Arbeitgeber Detektive zur Kontrolle von Beschäftigten einsetzen, urteilten die Richter.

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/bundesarbeitsgericht-101.html

Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

Pressemitteilung Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände – Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) vom 09.02.2015 – Einwilligungserklärung zur Telefonwerbung muss eindeutig sein!

Die Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. weist auf ein Urteil des LG Frankfurt a. M. – 2-06 O 030/14 – vom 10.12.2014 zu unerwünschter Telefonwerbung hin.

In der vorgenannten Pressemitteilung heißt es wie folgt: “Unternehmen dürfen sich die Erlaubnis zur Telefonwerbung nicht einholen, indem sie konkrete Informationen über Art und Umfang der Werbung erst über einen Link bereitstellen. Das hat das Landgericht Frankfurt am Main nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Werbefirma Planet 49 GmbH entschieden.

Außerdem stellten die Richter klar: Eine vorformulierte Einverständniserklärung zur Nutzung persönlicher Daten für Werbezwecke ist unwirksam, wenn  Verbraucher erst nach Klick auf einen Link darüber informiert werden, welche Daten erhoben und verarbeitet werden.

„Das Urteil ist ein wichtiger Erfolg gegen unerwünschte Telefonwerbung“, sagt Rosemarie Rodden, Rechtsreferentin beim vzbv. „Verbraucherinnen und Verbraucher müssen wissen, worauf sie sich einlassen, bevor sie Werbeanrufe erlauben. Deshalb dürfen die für eine bewusste Entscheidung notwendigen Informationen nicht hinter einem Link versteckt werden.“

http://www.vzbv.de/pressemeldung/einwilligungserklaerung-zur-telefonwerbung-muss-eindeutig-sein

Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

Stellt Zigarettengeruch im Treppenhaus eine die fristlose Kündigung gemäß § 569 Abs. 2 BGB rechtfertigende “nachhaltige Störung des Hausfriedens” oder auch nur eine die ordentliche Kündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB rechtfertigende “schuldhafte nicht unerhebliche Verletzung vertraglicher Pflichten des Mieters” dar?

Ja, wenn die Intensität der Beeinträchtigungen ein unerträgliches und gesundheitsgefährdendes Ausmaß erreicht, so der Bundesgerichtshof – BGH VIII ZR 186/14, Urteil vom 18.02.2014!

http://www.welt.de/finanzen/immobilien/article137603739/Der-Kampf-der-Raucher-um-ihr-letztes-Refugium.html

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EuGH – C-396/13, Urteil vom 12.02.2015 – Mindestlohn auch für entsandte Arbeitnehmer!

Unternehmen, die Arbeitskräfte in andere EU-Länder entsenden, müssen sich uneingeschränkt an die dort geltenden Mindestlohnregeln halten. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg mit Urteil vom 12.02.2015 in dem Verfahren C-396/13 klargestellt.

http://www.heute.de/eugh-urteilt-mindestlohn-auch-fuer-entsandte-arbeitnehmer-37153756.html

Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

Haftet die KFZ-Haftpflichtversicherung für einen rollenden Einkaufswagen?

Pressemitteilung 06/15 des Amtsgericht München vom 06.02.2015 – AG München – 343 C 28512/12, Urteil vom 05.02.2014: “Kommt ein Einkaufswagen, der vom Fahrer eines PKW neben seinem Kofferraum abgestellt wird, beim Befüllen auf einem abschüssigen Gelände ins Rollen und beschädigt das daneben stehende Fahrzeug, haftet nicht die KFZ-Haftpflichtversicherung, sondern derjenige, der den Einkaufswagen ungesichert abgestellt hat.”

https://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/m/presse/archiv/2015/04673/index.php

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Sind Hobelspäne ein geeignetes Streumittel für einen Gehweg?

Pressemitteilung des Oberlandesgericht Hamm vom 29.01.2015 – OLG Hamm – 6 U 92/12, Urteil vom 24.11.2014: “Hobelspäne waren ungeeignete Streumittel”

“Hobelspäne ohne abstumpfende Wirkung sind keine geeigneten Streumittel für einen eisglatten Gehweg. Das hat der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm in dem Schadensersatzprozess einer auf einem eisglatten Gehweg gestürzten Fußgängerin festgestellt und die für die Verkehrssicherungspflicht Verantwortlichen in Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung des Landgerichts Arnsberg zum Schadensersatz verurteilt.”

https://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseOLGs/29_01_2015_/index.php

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Die Präsidentin des Kammergerichts – Pressemitteilung Nr. 7/2015 vom 06.02.2015 – Vermietung der Wohnung durch den Mieter über „airbnb“ an Touristen kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen!

Landgericht Berlin – 67 T 29/15, Beschluss vom 03.02.2015: Leitsätze:

“1.
Die entgeltliche Überlassung einer zuvor über „airbnb“ angebotenen Mietwohnung an Touristen kann die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigen.
2.
Mahnt der Vermieter den Mieter wegen unerlaubter Gebrauchsüberlassung der Mietsache ab, ist eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses in der Regel auch dann gerechtfertigt, wenn der Mieter nach erfolgter Abmahnung ein über „airbnb“ geschaltetes Angebot zur entgeltlichen Gebrauchsüberlassung der Wohnung aufrechterhält, selbst wenn es in der Folge nicht mehr zu einer vertragswidrigen Gebrauchsüberlassung kommt.”

http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/kg/presse/archiv/20150206.1205.401082.html

Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

Pressemitteilung Nr. 18/2015 des Bundesgerichtshofs vom 12.02.2015 – Zur Zulässigkeit des Werbeslogans “So wichtig wie das tägliche Glas Milch!”

Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 12.02.2015 zum Geschäftszeichen I ZR 36/11 entschieden, dass der fragliche Werbeslogan nicht irreführend ist und keine nach der Health-Claims-Verordnung unzulässige gesundheitsbezogene Angabe darstellt.

Zur Begründung führt er in seiner vorgenannten Pressemitteilung wie folgt aus: “Bei Früchtequark handelt es sich – so der Bundesgerichtshof – für den Verbraucher erkennbar um ein Produkt, das sich in seiner Zusammensetzung deutlich von Milch unterscheidet. Der in dem beanstandeten Slogan enthaltene Vergleich bezieht sich nicht auf den Zuckeranteil, der bei einem Früchtequark schon wegen des darin enthaltenen Fruchtzuckers naturgemäß höher ist als bei Milch. Ebenso wenig fasst der Verkehr den Slogan als eine nährwertbezogene Angabe im Sinne von Art. 2 Abs. 2 Nr. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 auf. Es handelt vielmehr um eine nach Art. 10 Abs. 3 zulässige gesundheitsbezogene Angabe im Sinne des Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006. Der Slogan knüpft an die verbreitete Meinung an, Kinder und Jugendliche sollten im Hinblick auf die gesundheitsfördernde Wirkung täglich ein Glas Milch trinken.

http://www.heute.de/bgh-urteil-zu-quark-werbung-monsterbacke-werbung-nicht-irrefuehrend-37145124.html

Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

Wer über einen Internetanbieter, der in Deutschland keine Zulassung hat, Black Jack spielt, macht sich strafbar!

Pressemitteilung Nr. 01/2015 des Amtsgericht München vom 02.01.2015 – AG München – 1115 Cs 254 Js 176411/13, Urteil vom 26.09.2014:

“Der zuständige Richter führt in seinem Urteil aus, dass es sich bei Black Jack um ein Glückspiel handelt, für das der Veranstalter eine behördliche Erlaubnis benötigt. Das Glückspiel im Internet wird einem unbegrenzten Personenkreis zugänglich gemacht und ist damit öffentlich. Der Anbieter besaß nicht die erforderliche behördliche deutsche Genehmigung. Der Malermeister handelte nach Überzeugung des Gerichts mit bedingtem Vorsatz, da er die entsprechenden Hinweise in den Nutzungsbedingungen des Anbieters lesen musste. Er hätte entsprechende Erkundigungen einziehen müssen, ob das Glücksspiel für ihn erlaubt ist. Es sei gerichtsbekannt, dass allein unter der Überschrift „Glückspiel“ im Internet unter der Suchmaschine „Google“ sich die ersten vier Beiträge mit der Strafbarkeit von Glückspielen im Internet beschäftigen, wobei jedenfalls erwähnt wird, dass zumindest unter förmlicher Betrachtung die Teilnahme an Internet-Casinos mit Glückspielen strafbar ist. Wenn der Malermeister in den Nutzungsbedingungen auf eine mögliche Strafbarkeit hingewiesen werde, diese Strafbarkeit durch einfachste Recherche im Internet deutlich vor Augen geführt wird und er unter Ignorierung dieser Umstände dennoch am Glückspiel teilnimmt, zeige dies seine Einstellung, dass ihm die mögliche Strafbarkeit egal ist und er dies bewusst beiseite schiebt, da ihm die Teilnahme am Glücksspiel wichtiger erscheine.”

Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

Bundesgerichtshof stärkt die Rechte von Vermietern bei Eigenbedarfskündigungen!

BGH – VIII ZR 154/14, Urteil vom 04.02.2015: Eine auf den Eigenbedarf heranwachsender Kinder gestützte Eigenbedarfskündigung ist unter dem Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauchs nicht unwirksam, wenn das künftige Entstehen eines Eigenbedarfs für den Vermieter im Rahmen einer “Bedarfsvorschau” erkennbar gewesen wäre.

http://www.tagesschau.de/multimedia/video/video-60047.html